Zuletzt aktualisiert: 17. Februar 2022
Trotz einer fortlaufenden Aktualisierung kann nicht für die Vollständigkeit dieser Seite garantiert werden.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen für Privatpersonen, ArbeitnehmerInnen, Selbständige und Unternehmen rund um Fragen zur aktuellen Situation anlässlich der Schutzmaßnahmen und Hilfen im Zuge der Corona-Pandemie.
Aktuelle Informationen
- Kreis Herzogtum Lauenburg
- Kreis Stormarn
- Schleswig-Holstein
- Robert-Koch-Institut
- SPD-Bundestagsfraktionen
- Dossier aller Parlamentsmaterialien zur Corona-Pandemie (Deutscher Bundestag)
Was tun im Verdachtsfall
Personen, die persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen, einen Arzt kontaktieren oder die 116 117 anrufen – und zu Hause bleiben.
Eine Corona-Infektion äußert sich durch grippeähnliche Symptome, Fieber, wie trockener Husten, Atemprobleme, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen und Abgeschlagenheit. Auch über Halskratzen, Übelkeit, Durchfall sowie Schüttelfrost wurde berichtet.
Meldung im Kreis Stormarn
Meldung im Kreis Herzogtum Lauenburg
Informationen für Reisende
Einreiseanmeldung über die bundesweite Plattform
Informationen für Reisende des Bundesgesundheitsministeriums
Informationen des Landes Schleswig-Holstein
Informationen für Privatpersonen
Fragen und Antworten zum Coronavirus in Schleswig-Holstein
Seite des Landes Schleswig-Holstein
Info-Telefone
Bürgertelefon des Landes Schleswig-Holstein
0431 79 70 00 01
Mo-Fr 8.00 bis 18.00 Uhr
Mail: corona@nulllr.landsh.de
Telefon der Kassenärztlichen Vereinigung für Patientinnen und Patienten (auch für Privatpatienten)
116 117 (jederzeit erreichbar)
Bürgertelefon Stormarn
04531 160 1160
Mo-Do 9 bis 15 Uhr, Fr: 9 bis 12 Uhr
Gesundheitsämter der Landkreise
Kreis Herzogtum Lauenburg
Seite des Gesundheitsamtes im Herzogtum Lauenburg
Telefon: 04541 888 380
Fax: 04541 888 259
Mail: Über dieses Kontaktformular
Kreis Stormarn
Seite des Gesundheitsamtes in Stormarn
Telefon: 04531 160 12 82
Fax: 04531 160 16 26
Mail: gesundheitsamt@nullkreis-stormarn.de
Hotline des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus
Telefon: 030 346465100
Mo-Do 8.00 bis 18.00 Uhr, Fr 8.00 bis 12.00 Uhr
Für Eltern & Familien
Eltern, die von den Kita- und Schul-Schließungen betroffen sind, können sich an die Kontaktstelle im Sozialministerium wenden
buergerfragen.Coronavirus@nullsozmi.landsh.de
Weitere Informationen auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein (auch zu Notbetreuungsangeboten)
Wer wegen der behördlichen Kita- und Schulschließungen nicht arbeiten kann, erhält deshalb eine Entschädigung für die Einkommenseinbußen (67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen). Informationen des Bundesarbeitsministeriums
Vereinbarkeit von Arbeit und Familie: Informationen des Bundesfamilienministeriums
Entschädigung für erwerbstätige Personen, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können und dadurch einen Verdienstausfall erleiden
Seite des Bundesarbeitsministeriums
Höherer Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende
Seite des Bundesfamilienministeriums
Kinderzuschlag
Ob in Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder Selbstständigkeit, wenn das Einkommen nicht für die gesamte Familie reicht, können Eltern ab sofort leichter einen Kinderzuschlag erhalten – bis zu 185 Euro pro Monat und Kind.
Aufgrund der Corona-Krise wird nicht das Einkommen aus den letzten sechs Monaten geprüft, sondern nur das vom letzten Monat.
Bisherige Kinderzuschlag-Bezieher*innen, die den Höchstsatz von 185 Euro erhalten, bekommen die Leistung für weitere sechs Monate automatisch verlängert – ohne erneut einen Nachweis erbringen zu müssen.
Ob ein Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht, kann unter folgendem Link geprüft werden:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse
Weitere Informationen zum Kinderzuschlag finden sich auch auf der Seite des Bundesfamilienministeriums:
https://www.bmfsfj.de/kiz
Zusätzliche Kinderkrankentage bei Betreuung zuhause
Schule & KiTa
Öffnung von Kindertagesstätten
Aktuelle Informationen zu Kindertagesstätten auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein
Schulbetrieb in Schleswig-Holstein
Weitere Informationen auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein
Hilfe für Studierende
Das Bundesfinanzministerium stellt eine Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen bereit. Diese beinhaltet zwei Elemente: den KfW-Studienkredit sowie Zuschüsse, die über die Studierendenwerke verteilt werden.
Informationen auf der Seite des Bundesfinanzministeriums
Besuchsverbote in Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Informationen zu Pflegeeinrichtungen auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
ALG II/Harz IV
Der Gesetzgeber hat vorübergehend den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vereinfacht. Unter anderem sind folgende, befristete Änderungen in Kraft getreten:
- Sie müssen Ihr Vermögen in den ersten 6 Monaten des Leistungsbezuges nicht aufbrauchen, wenn Ihr Bewilligungszeitraum in der Zeit vom 1. März 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2021 beginnt und das Vermögen nicht erheblich ist. Ob Sie über erhebliches verwertbares Vermögen verfügen oder nicht, geben Sie im Rahmen der Antragstellung an. Ist diese Angabe plausibel, wird sie ohne weitere Prüfung akzeptiert.
- Wenn Ihre Bewilligung zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 beginnt, übernimmt das Jobcenter in den ersten 6 Monaten die Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe.
FAQ der Arbeitsagentur zur Grundsicherung
Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus
Informationen des Bundesarbeitsministeriums für Arbeitnehmer*innen
Schutz für Mieter*innen
Kultur
Um die existenzielle Krise der Kulturwirtschaft abzumildern, hat die Bundesregierung Hilfen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Höhe von 50 Milliarden Euro geschaffen. Weitere Informationen finden Sie bitte hier.
Hilfetelefone
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Zu Hause bleiben ist das Gebot der Stunde. Frauen, die sich dort nicht (mehr) sicher fühlen, berät erhalten hier Information und werden bei Bedarf auch an geeignete Unterstützungseinrichtungen vor Ort weitervermittelt. Vertraulich. Anonym. Kostenfrei.
Telefon: 08000 116 016 (jederzeit erreichbar)
Chat und weitere Infos:
https://www.hilfetelefon.de/
Telefonnummern der Beratungsstellen in Schleswig-Holstein
Personen, die befürchten, selbst gewalttätig zu werden
Seite der Sozialen Strafrechtspflege
Nummer gegen Gewalt
0431 260 976 48
Dort werden Beratungsangebote, Therapien oder Tätertrainings in ganz Schleswig-Holstein vermittelt. Diese helfen dabei, keine Gewalttaten oder sexuellen Übergriffe zu verüben.
Von Gewalt betroffene Männer
Seite der Männerberatung Schleswig-Holstein
„Nummer gegen Kummer“
eine kostenfreie, anonyme Telefonberatung.
Für Eltern
Telefon: 0800 111 0 550
Mo-Fr 9 bis 17 Uhr
Di & Do bis 19 Uhr
Für Kinder- und Jugendliche
Telefon: 116 111
Mo-Sa 14 bis 20 Uhr
Mi, Do 10 bis 12 Uhr
Hilfetelefon „Schwangere in Not“
Vertrauliche und anonyme Erstberatung zu allen Fragen rund um das Thema Schwangerschaft. Kostenlos, vertraulich, in 18 Sprachen.
Telefon: 0800 40 40 020 (jederzeit erreichbar)
Örtliche Beratungsstelle zu finden unter:
https://www.familienplanung.de/no_cache/beratung/beratungsstelle-finden/
Für Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler
Aktuelle Corona-Hilfen auf einen Blick
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Weitere Informationen auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Kurzarbeitergeld
Um Unternehmen, die von konjunkturellen Einbrüchen betroffen sind, zu unterstützen hat der Bundestag die Kurzarbeiterregelung angepasst. Die zuständige Agentur für Arbeit überprüft, ob die Voraussetzungen für die Leistungen erfüllt sind.
Hotline der Bundesagentur für Arbeit zur Beantragung von Kurzarbeitergeld
Telefon: 0800 45555 20
(Zuständig ist jedoch die örtliche Arbeitsagentur)
Überblick zu den verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten
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Corona-Soforthilfen für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten und Solo-Selbstständigen
Mittelstandssicherungsfond für Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe
Partner für Corona-Soforthilfe
Sämtliche Kammern und weitere Partner bieten Beratungen und Informationen. Die Liste findet sich hier.
Kredite der KfW
Programme für Liquiditätshilfen bei der KfW und den Bürgschaftsbanken sowie das Großbürgschaftsprogramm des Bundes sind deutlich ausgeweitet und zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt worden.
Der neue KfW-Schnellkredit richtet sich an Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern. Informationen gibt es hier.
Kostenfreie Servicenummer
0800 539 9001
Mo-Fr 8.00 bis 18.00 Uhr
Über die Seite der KfW können alle Interessierten einen speziellen „Corona-Newsletter” abonnieren, um noch zeitnaher informiert zu sein.
Bundeswirtschaftsministerium
Überblick über Sofortmaßnahmen für Unternehmen und Beschäftigte
Seite des Bundeswirtschaftsministeriums
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums zu allgemeinen wirtschaftsbezogenen Fragen
Telefon: 030 18615 1515
Mo-Fr 9.00 bis 17.00 Uhr
Hotline & Mail des Bundeswirtschaftsministeriums zu Fördermaßnahmen
Telefon: 03018615 8000
Mo-Do 9.00 bis 16.00 Uhr
Mail: foerderberatung@nullbmwi.bund.de
Bundesfinanzministerium
Überblick über Sofortmaßnahmen für Unternehmen und Beschäftigte
Seite des Bundesfinanzministeriums
FAQ für Solo-Selbstständige
von ver.di Selbstständige
Seite von ver.di Selbstständige