WOCHENSPIEGEL | 12. Juni bis 16. Juli 2023

THEMEN

 

ENERGIE & KLIMASCHUTZ

Wärmewende

Die vergangenen Wochen standen im Zeichen des Gebäudeenergiegesetzes GEG, medial auch gelegentlich als Heizungsgesetz aufgegriffen. Nachdem der viel diskutierte Gesetzesentwurf am 15. Juni zur ersten Lesung ins Plenum eingebracht wurde, konnte die 2. und 3. Lesung nach intensiven parlamentarischen Beratungen nicht in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause auf die Tagesordnung des Bundestags zur Verabschiedung gesetzt werden. Grund hierfür war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auf Antrag auf einstweilige Anordnung des MdB Heilmann, CDU/CSU.

Da das BVerG diese für nicht offensichtlich unzulässig und offensichtlich unbegründet wertete, erklärte es im einstweiligen Rechtsschutz, dass das GEG nicht in der betreffenden Sitzungswoche zu verabschieden sei – ohne jedoch in der Sache Stellung zu beziehen. In meiner Rede im Rahmen einer auf Antrag der CDU/CSU aufgesetzten Debatte betonte ich, dass es sich bei den bereits im federführenden Ausschuss beschlossenen Änderungen um keinen neuen Gesetzentwurf handelt. Der geäußerte Vorwurf, es habe nicht ausreichend Beratungszeit gegeben, schlägt insofern fehl. Fälschlicherweise wird unterstellt, der erarbeitete Änderungsantrag, wie er dem Ausschuss und den Fraktionen am 30. Juni zugeleitet wurde, sei ein neuer Gesetzentwurf, der den eingebrachten Gesetzentwurf faktisch ersetzt habe. Die mit der ersten Lesung parallel von den Ampel-Fraktionen erklärten Leitplanken enthalten eine Verständigung auf dann im Parlamentarischen Verfahren zu verfolgende Änderungen. Um eben diese handelt es sich mit dem Änderungsantrag, der auf dem eingebrachten Gesetzentwurf fußt. Wie weitgehend ein Änderungsantrag geht, ist allein Angelegenheit des Parlaments.

Zur Rede im Wortlaut auf meiner Homepage:
https://www.nina-scheer.de/2023/07/10/rede-beschluss-des-bundesverfassungsgerichts-zum-gebaeudeenergiegesetz/

Zuvor hatten sich die Fraktionen der Ampel-Koalition auf klare Leitplanken verständigt, die in den parlamentarischen Beratungen und auch den beiden öffentlichen Anhörungen am 21. Juni und 3. Juli einflossen und dann auch Grundlage zur Erarbeitung des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen wurden.

Zu diesen wesentlichen Änderungen gehört zum einen das Vorziehen der Kommunalen Wärmeplanung noch bevor eine Verpflichtung für Einzelne besteht – mit Ausnahme von Neubaugebieten (nicht für einzelne Neubauten). Für Neubaugebiete gelten die Anforderungen des GEG bereits zum 01. Januar 2004. Die Kommunale Wärmeplanung soll bis 30. Juni 2026 für Kommunen über 100.000 EinwohnerInnen und bis 30. Juni 2028 für Kommunen bis 100.000 EinwohnerInnen stattfinden. Bis dahin gelten die Anforderungen des – Ausnahme Neubaugebiete – noch nicht. Ab diesen Zeitpunkten gelten Übergangszeiträume von 10 Jahren im Falle eines kommunalen Anschlusses und 5 Jahre für andere Fälle.

Mit der Einigung auf eine „deutschlandweit“ zu entwickelnde Kommunale Wärmeplanung wurde bereits in den Leitplanken verständigt, alle Kommunen unabhängig von ihrer Größe einzubeziehen. Während dieser flächendeckenden Erstellung eben dieser kommunalen Wärmeplanungen gelten die Anforderungen des GEG nicht (Ausnahme Neubaugebiete). Somit sind auch Länder von der Neuregelung mit adressiert, in denen bereits kommunale Wärmeplanungen erstellt werden. Denn nur so kann das gesamte und reale Potenzial der kommunalen Wärmeplanung in bundesweit gerechter Ausgestaltung genutzt werden.

Ab dem Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung und bei Vorliegen keiner kommunalen Versorgungsleitung gibt es eine Übergangsregelung von 10 Jahren. Im Übrigen gilt eine 5-jährige Übergangsfrist. Wenn es nun teilweise heißt, dass ab 2028 fossil betriebene Heizungen rausgerissen werden müssen, ist das falsch.

Ebenfalls durchgesetzt hat sich die SPD mit Mieterschutzregelungen. Niemand darf „über Gebühr belastet werden“. Zuvor war zudem bereits im Koalitionsausschuss geeint, dass niemand im Stich gelassen wird. Investitionskosten für den Heizungstausch können über eine neue Modernisierungsumlage in Höhe von 10 % auf Mieter*innen umgelegt werden, allerdings nur, wenn Förderungen in Anspruch genommen wurden und über über die Förderung hinausgingen. Die Umlage wird aber auf höchstens 50 Cent pro Quadratmeter begrenzt. Wenn sich für Mieter*innen dennoch unangemessene finanzielle Belastungen ergeben, können Härtefälle geltend gemacht werden.

Auch die SPD-seitig erhobene Forderung – gleichlautend von Seiten der FDP, nach breiteren technologischen Anwendungsoptionen zur Erreichung von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien wurde umgesetzt. Zuvor konnten gesonderte Anforderungen zur Verengung auf nur wenige, insbesondere die Wärmepumpe führen. Möglich sind nun sieben Standardoptionen plus verschiedene Kombinationsmöglichkeiten – vom Anschluss an ein Wärmenetz über den Einbau einer Wärmepumpe bis hin zum Heizen mit Biomasse (z. B. Holz, Pellets) oder Solarthermie. Der Einbau von Gasheizungen bleibt nach den Maßgaben zur Kommunalen Wärmeplanung weiter erlaubt. Wer dies nach dem 1. Januar 2024 tut, muss sich aber verpflichtend beraten lassen, da damit steigende Kosten und später greifende Anforderungen zu den Brennstoffen hinzukommen. Dies kann für künftige Preissteigerungen und mögliche staatliche Hilfen bzw. den Anspruch auf selbige relevant werden. Wer sich dennoch für eine Gasheizung entscheidet, muss zudem ab 2029 15 Prozent, ab 2025 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent klimaneutrale Gase (Biomethan, Wasserstoff) nutzen. Dabei kann der Nachweis bilanziell über grüne Zertifikate erbracht werden.

Damit tritt nun aus der Perspektive der Eigenheimbesitzer wie auch meinerseits SPD von Beginn an gefordert, die „Ermöglichung“ an Stelle einer Verpflichtung. Letztere hätte auch mit Blick auf die zunächst angesetzten zu geringen Fördermöglichkeiten absehbar zu ökonomischen Überforderungen geführt und auch Widersprüchlichkeiten mit kommunalen Wärmeplanungen erzeugt.

Zudem ist es zumindest weitergehend als zunächst vorgesehen gelungen, eine soziale Staffelung in den Förderungen zu erreichen. Mit einem Entschließungsantrag, wie er zusammen mit dem GEG bereits durch die Ausschüsse des Deutschen Bundestages beschlossen wurde, wird die Bundesregierung förderseitig aufgefordert, 30 Prozent der Investitionskosten als Sockelförderung vorzusehen. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro, werden weitere 30 Prozent als Förderung bereitgestellt. Bei einer Umrüstung vor 2028 steht ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent in Aussicht. Dieser schmilzt dann ab 2028 alle zwei Jahre um drei Prozent ab. Insgesamt wird die Förderung auf maximal 70 Prozent gedeckelt. Förderfähig sind Investitionskosten bis zu 30.000 Euro. Unberührt bleiben gesonderte Fördermöglichkeiten für Effizienzmaßnahmen (z. B. Fenstertausch, Dämmung etc.). Zudem werden KfW-Kredite aufgelegt.

Mit den Leitplanken von 13.06. waren diese als dahingehend angekündigte Änderungen auch Gegenstand bereits der 1. öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klima und Energie am 21. Juni. In meiner Rede zur 1. Lesung hatte ich betont, dass die im Vorfeld durch die Ampel-Fraktionen geeinten Leitplanken bereits von Beginn der parlamentarischen Verhandlungen an Einblick in die wesentlichen Änderungen am Gesetzentwurf geboten haben – anders als dies üblicherweise bei Gesetzgebungsprozessen der Fall ist.

Zur Rede im Wortlaut auf meiner Homepage:
https://www.nina-scheer.de/2023/06/15/rede-entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-gebaeudeenergiegesetzes/

Die Ampel-Fraktionen verständigten sich darauf, den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss am 5. Juli beschlossenen Form im September im Bundestag zu verabschieden. Dies bekräftigte ich auch in meinem Interview mit Welt TV. Die Beratungen des Ausschusses sind abgeschlossen. Weitere Änderungsbedarfe, die sich in den kommenden Monaten und Jahren ergeben können, werden in künftigen Gesetzesnovellen berücksichtigt.

Zu meinem Interview mit Welt TV:
https://www.welt.de/wirtschaft/video246273006/Heizungsgesetz-Koalitionsfraktionen-haben-sich-darauf-verstaendigt-dass-es-so-bleibt.html

Zum Gesetzesentwurf auf der Webseite des Bundestags:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006875.pdf

Zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klima und Energie:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/076/2007619.pdf

 

Änderungen an den Energiepreisbremsen​​​​​​​

Die Preisbremsengesetze für Wärme und Strom wurden im letzten Quartal des Jahres 2022 innerhalb kürzester Zeit erarbeitet und in Kraft gesetzt, um den enormen Energiepreissteigerungen Rechnung zu tragen. Allein für diese Maßnahme hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr etwa 200 Milliarden Euro aufgewendet. Nach den ersten Erfahrungen mit der Umsetzung der Gesetze sind nun verschiedene Anpassungsbedarfe identifiziert worden. Mit der nun verabschiedeten Novelle der Energiepreisbremsen wurden Anpassungen vorgenommen und auch weitere mit der aktuellen Energiemarkt-Situation aufgetretenen Handlungsbedarfe mit aufgegriffen. So werden beispielsweise nun auch Nachtspeicherheizungen in den Preisbremsen bedacht, indem eine Preisbremse von 28 Cent für Nachtstromtarife beschlossen wurde.

Es gibt keine Änderungen mehr bei der sog. Gewinnabschöpfung alias Überschusserlösabschöpfung mehr, die Ende Juni auslief.

Auf mein Hinwirken ist es gelungen, die bereits im vergangenen Herbst – und damals nur bis Ende April geltend – eingeführte Regelung einer verminderten Nachtabschaltung von Windkraftanlagen anhand entsprechender Lärmschutzvorgaben zu verlängern.

Zudem wurde eine Länder-Öffnungsklausel eingeführt, die zu einem Vorziehen der Windflächenbedarfsgesetz-Ziele führen soll.

Für die Bioenergie wurde erreicht, dass Gärreste auch anhand der ohnehin geltenden Bundesimmissionsschutzvorgaben gemessen werden können, statt zusätzlich eine fixe 150-Tage Vorhalte-Frist aufrecht zu erhalten, die mithin gestrichen wurde.

Es wurde zudem eine Forderung der FDP erfolgreich abgewehrt, die eine Wechselpflicht der VerbraucherInnen in günstigere Verträge vorsah.

Im Verhältnis zum Kabinettsentwurf zudem erreicht wurde ferner eine Absenkung der Grenze für atypischen Minderverbrauch für das Jahr 2021 von 50 auf 40 %. Damit können mehr Unternehmen zusätzliche Entlastungen in Anspruch nehmen können, wenn sie 2021 wegen Corona oder der Flut geringeren Verbrauch hatten als üblich.

Im Parlamentarischen Verfahren auf Drängen der FDP fortgefallen ist eine Rückgabemöglichkeit von nicht in Anspruch genommenen Zuschlägen bei Windenergie-Ausschreibungen. Zwar ist dies eine grundsätzlich sinnvolle Regelung. Leider war sie aber dahingehend unzureichend ausgestaltet, als dass zurückgegebene Mengen nicht bei neuen Ausschreibungen hinzugerechnet worden wären. Eine solche Ergänzung wäre in der Koalition leider nicht einigungsfähig gewesen. In der vorliegenden Ausgestaltung bestand die Sorge vor rein renditeorientierten Rückgabeentscheidungen bei gleichzeitigem Verlustgehen von Ausschreibungsmengen. Gerade mit Blick auf die zuletzt noch aufgenommene Einigung zur verminderten Nachtabsenkung fiel die Koalitionäre Verständigung dann letztlich auf Streichung der Rückgabeoption von Ausschreibungsmengen.

In meiner Rede im Plenum betonte ich zudem, dass der staatliche Ausgleich für Energiepreissteigerungen nur die absolute Ausnahme sein kann – es ist staatlich nicht zu leisten jährlich 200 Mrd. Euro an Energiepreisstützen bereit zu stellen. Der effektivste Weg, Bürger*innen vor fossilen Energiepreissteigerungen zu schützen ist der beschleunigte Umstieg auf Erneuerbare Energien.

Zur Rede im Wortlaut auf meiner Homepage: https://www.nina-scheer.de/2023/06/26/rede-anpassungen-an-energiepreisbremsegesetzen/

Zum Gesetzesentwurf auf der Webseite des Bundestags: https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006873.pdf

Zur Beschlussempfehlung des Ausschusses Klima und Energie: https://dserver.bundestag.de/btd/20/073/2007395.pdf

 

Novelle des LNG-Beschleunigungsgesetzes sowie Änderungen zur erleichterten Nutzung von Windflächen durch Kommunen

Um die Versorgungslage Deutschlands auch für den Winter 2023/24 in Folge des Fortfalles von Gas aus Russland zu sichern und hierbei auch europäische Nachbarstaaten im Bedarfsfall mitzuversorgen, kann es für solche und etwa witterungsbedingt verschärfte Situationen notwendig werden, weitere Terminalkapazitäten vorzuhalten. So die Kalkulation der Bundesnetzagentur, BNetzA, auf der der Gesetzentwurf der Bundesregierung unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums zur Erweiterung der Terminalstruktur u.a. durch Aufnahme des Standortes Mukran auf Rügen und weiterer Normungen, fußt. Die Novellierung wurde Anfang Juli in 2./3. Lesung beschlossen.

Mit den Änderungen wurden zudem Voraussetzungen geschaffen, um die LNG-Terminals künftig für grünen Wasserstoff nutzen zu können. Deshalb müssen die festen Terminals schon jetzt ‚green-ready‘ gebaut werden. Es dürfen nur geringe Investitionen nötig sein, um die Terminals nach 2043 auf den Import von grünem Wasserstoff oder von Wasserstoff-Derivaten wie Ammoniak umzurüsten.

An das LNG-Beschleunigungsgesetz angehängt wurde maßgeblich auf mein Hinwirken eine Änderung im Baugesetzbuch aufgenommen, um den beschleunigten Ausbau von Windenergie auch jenseits von Raumordnungsplanungen und durch kommunale Entscheidungen voran zu bringen: Kommunen, die zügig mit der Ausweisung von Windenergiegebieten beginnen wollen, aber von der Regionalplanung nicht berücksichtigt wurden, können nun mittels eines vereinfachten Zielabweichungsverfahrens Gebiete für Windkraft ausweisen.

Zum Gesetzesentwurf auf der Webseite des Bundestags:https://dserver.bundestag.de/btd/20/072/2007279.pdf

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/076/2007622.pdf

 

Änderungen in der Bauleitplanung

Der Bundestag hat am 15. Juni den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften“ mit Änderungen verabschiedet. Der Entwurf ist Teil des Maßnahmenpakets zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Ziel ist es, das Beteiligungsverfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen zu modernisieren und zu beschleunigen. So soll künftig das digitale Beteiligungsverfahren als Regelverfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für die Beteiligung der Behörden gelten.

Zudem ist im Außenbereich eine Privilegierung von Vorhaben zur energetischen Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen (sogenannte Agri-Photovoltaik-Anlagen bis 2,5 Hektar) vorgesehen, in die auch Gartenbaubetriebe einbezogen werden. Erleichtert werden soll überdies der Bau und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Sonnen- und Windenergie vor allem in Gewerbe-, Industrie- und sonstigen Sondergebieten. Auch der Bedarf an Anlagen für soziale Zwecke wie Schulen, Kindergärten, Beratungsstellen, Einrichtungen zur Behinderten- und Altenbetreuung und Unterkünfte für Obdachlose soll eine Befreiung rechtfertigen können.

Zum Gesetzesentwurf: https://dserver.bundestag.de/btd/20/056/2005663.pdf

 

Energieeffizienz fördern

Das Energieeffizienzgesetz soll einen gesetzlichen Rahmen für Senkung des Energieverbrauchs in Deutschland schaffen. Hiermit greifen die Koalitionspartner einer entsprechenden Verordnung der EU vor. Die Verabschiedung des Gesetzes scheiterte als letzter Tagesordnungspunkt des letzten Sitzungstages vor der sitzungsfreien zeit am 7. Juli leider an der Beschlussfähigkeit des Bundestages und wird dann im September nachgeholt.

In meiner Rede zur 2. und 3. Lesung bekräftigte ich, dass die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion einnehmen und bis 2030 Energie in Höhe von 45 Terawattstunden (Bund) bzw. 3 TWh (Länder) einsparen soll. Dies gilt ebenfalls für private Empfänger von staatlicher Mittel. Die verpflichtende Einführung von Energiemanagementsystemen für Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von 7,5 GWh wird Unternehmen dabei helfen, unwirtschaftliche Energieverbräuche zu verhindern. An dieser Stelle wurde im Parlamentarischen Verfahren noch nachgeschärft.

Zu weiteren Änderungen ging ich in meiner Rede ein:
https://www.nina-scheer.de/2023/07/10/rede-steigerung-der-energieeffizienz/

Mit den Neuregelungen werden Rechenzentren in die Pflicht genommen, Abwärme zu vermeiden oder nach Möglichkeit für die Beheizung von Betrieben oder Wohnräumen nutzbar zu machen.

Zum Gesetzentwurf:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006872.pdf

Zur Beschlussempfehlung des Ausschusses Klimaschutz und Energie:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/076/2007632.pdf

 

KEINE NEUREGELUNG ZUR SUIZIDHILFE

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Strafrechtsregelung zur Suizidhilfe, wie sie der Deutsche Bundestag in der 18. Legislaturperiode im Wege von Gruppenantragsberatungen verabschiedet hatte, 2020 für nichtig erklärt hatte, traten erneut faktionsübergreifende 3 Gruppen für Neuregelungen zur Suizidhilfe zusammen und erarbeiten jeweils Gesetzentwürfe. Wie etwa im Rahmen einer intensiven Diskussion auf Einladung des Ortsvereins Geesthacht im Spätsommer 2022 diskutiert, hatte ich mich einem der Gesetzentwürfe „Künast, Scheer, Keul, Franke und weiteren“ angeschlossen.

Vgl. Diskussionsveranstaltung 2022 in Geesthacht:https://www.nina-scheer.de/2022/11/03/wochenspiegel-extra-vom-11-juli-bis-30-oktober-2022/

Die 3 Gesetzentwürfe wurden noch vor der sitzungsfreien Sommerzeit 2022 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Von den 3 Gesetzentwürfe ähnelten sich 2 – die Gesetzentwürfe „Helling-Plahr, Lindh“ und der „Künast, Scheer …“ – dahingehend, dass sie beide keine Strafrechtsnorm für Suizidhilfe vorsehen, anders als der 3. Gesetzentwurf von „Castellucci, Heveling“, der erneut die Strafbarkeit von Suizidhilfe vorsah.

Entsprechend der breit zu vernehmenden Erwartungshaltungen, wie ich sie auch in zahlreichen Diskussionen erlebte, setzten wir uns als federführende UnterzeichnerInnen der sich sachlich ähnelnden Anträge in der Zwischenzeit zusammen und formulierten einen gemeinsamen Gesetzentwurf ohne Strafrechtsnorm. Ein Jahr später kam es nun zur Schlussabstimmung, bei der dann sowohl der nunmehr zusammengelegte Antrag „Helling-Plahr, Künast, Lindh, Scheer“ ohne Strafbarkeit sowie der mit Strafbarkeit „Castellucci, Heveling“ zu Abstimmung vorlagen. Zudem hatten sich beide dieser Gruppen auf einen zusammengeführten Präventionsantrag verständigt. Bei der Abstimmung erreichte keiner der Suizidhilfe-Anträge die erforderliche Mehrheit. Damit gibt es vorerst keine Neuregelung zur Suizidhilfe. Der Präventionsantrag erhielt die Mehrheit der Stimmen.

Die wesentlichen Inhalte des von mir unterstützen und unter meiner Mitwirkung zusammengelegten Entwurfs zur Neuregelung der Suizidhilfe fokussieren das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Im Einzelnen enthielt der Gesetzentwurf folgende Regelungen:

  • Suizidhilfe außerhalb des Strafrechts: Der zusammengeführte Gesetzentwurf enthält – wie dies bereits in beiden Gesetzentwürfen jeweilig vorgesehen war – Regelungen außerhalb des Strafrechts und zielt auf Rechtssicherheit für das Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
  • Recht auf unentgeltliche und ergebnisoffene Beratung: Aufbau von Beratungsinfrastruktur, die keine materiellen Interessen an der Durchführung von Hilfe zur Selbsttötung haben. Es ist mindestens ein ergebnisoffenes Beratungsgespräch vorgesehen.
  • Im Anschluss stellt die Beratungsstelle eine Bescheinigung über die erfolgte Beratung aus, auf der auch etwaige Zweifel an der Entscheidungsfähigkeit der beratenen Person vermerkt werden.
  • Übergangsvorschrift: bis entsprechendes Beratungsnetz aufgebaut ist kann jede Ärztin oder jeder Arzt die Beratung, die den Anforderungen des Gesetzentwurfs entspricht, vornehmen.
  • Verschreibung des tödlichen Mittels nach Vorlage der Beratungsbescheinigung, medizinischer Aufklärung und Überzeugung vom freien Willen durch Arzt/Ärztin oder eine nach Landesrecht zuständige Stelle; da es für einige suizidwillige Personen aus individuellen Gründen nicht möglich sein kann, eine Verschreibung durch eine Ärztin oder einen Arzt zu erlangen, besteht auch die Option, dies über eine nach Landesrecht zuständige Stelle zu erlangen.
  • Keine Verpflichtung zur Suizidhilfe/Verschreibung
  • Fristen: zwischen 3 und 12 Wochen mit Ausnahme von Härtefällen: Die von der Stelle ausgestellte Bescheinigung darf bei Vorlage gegenüber der Ärztin oder dem Arzt zwischen drei und zwölf Wochen alt sein. In Härtefällen kann von den Fristen und der Vorlageverpflichtung abgewichen werden, wenn eine zweite Ärztin oder ein zweiter Arzt das Vorliegen eines Härtefalls bestätigt.
  • Volljährigkeit als Voraussetzung: Der Gesetzesentwurf setzt die Volljährigkeit für eine Verschreibung eines Arznei- und Betäubungsmittels zur Selbsttötung voraus.
  • Bericht und Evaluation spätestens nach 3 Jahren
  • Abgrenzung: Kein Töten auf Verlangen, § 216 StGB: Suizidassistenz in Abgrenzung zur (unverändert strafbaren) Tötung auf Verlangen

Bereits früh hatte ich mich mit den Fragen der Suizidhilfe auseinandergesetzt und dies etwa in Eckpunkten dargelegt: vgl. Eckpunkte zur Debatte um Sterbehilfe für ein Regelungswerk zum Schutz von Leben und zur Verwirklichung des Grundrechts auf selbstbestimmtes Sterben, 14. Mai 2021, https://www.nina-scheer.de/wp-content/uploads/sites/1229/2022/03/2022-03-24-Nina_Scheer_Eckpunkte_Sterbehilfe_neue_Fassung.pdf).

Hervorzuheben gilt es, dass durch den vorgelegten Entwurf die Tötung auf Verlangen nach § 216 strafbar und damit unangetastet bleibt. Keiner der Anträge hatte zum Inhalt, die Schwelle zur aktiven Sterbehilfe, dem Töten auf Verlangen, zu überschreiten. Zur Erfüllung des Straftatbestands des § 216 bedarf es einer Tötungshandlung durch den Täter. Der Suizid hingegen und die Teilnahme an diesem sind in Deutschland straffrei. Die Rechtsprechung grenzt die Tötung auf Verlangen von der straflosen Suizidteilnahme anhand der Frage ab, ob sich der Sterbewillige in die Hand des anderen begeben habe (dann Tötung auf Verlangen) oder ob er bis zuletzt frei über seinen Tod verfügen konnte (dann Suizidhilfe). Nach Argumentation des Bundesgerichtshofs tötet sich der Sterbewillige auch selbst, wenn die Ursachenreihe von der anderen Person bewirkt wird, sofern dem Sterbewilligen die volle Freiheit verbleibt, sich den Auswirkungen zu entziehen oder sie zu beenden. Demnach ist auch eine Hilfestellung zum Suizid nicht strafbar, sofern die suizidwillige Person weiterhin frei über ihren Tod selbst verfügen kann.

Zum Verlauf während der vergangenen Wochen: Am 13. Juni präsentierten meine Kolleginnen und Kollegen Katrin Helling-Plahr, Renate Künast, Helge Lindh, Dr. Petra Sitte, Lukas Benner und Dr. Till Steffen und ich fraktionsübergreifend in der Bundespressekonferenz den zusammengelegten Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidhilfe für ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

Die SPD-Bundestagsfraktion veranstaltete am Dienstag, 20. Juni, einen fraktionsoffenen Abend, an dem interessierte SPD-Bundestagsabgeordnete sich über die vorliegenden Entwürfe informieren lassen konnten. Hier stellte ich gemeinsam mit Helge Lindh und Martina Stamm-Fibich den zusammengelegten Antrag sowie einen Antrag unserer Gruppe zur Suizidprävention vor und diskutierte mit der Fraktion offenen Fragen.

Ebenso waren auch Vertreterinnen und Vertreter des anderen Gesetzentwurfs vor Ort, welcher eine Regelung im Strafrecht vorsieht.

Am Vorabend der Abstimmung war ich mit meinem Kollegen Benjamin Strasser, Vertreter des zweiten zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurfs, zu Gast beim Online-Format der Tagesschau, um mit den Zuschauenden zu diskutieren.

Zur Sendung von Tagesschau Live (Online-Format) am Vorabend der Abstimmung im Bundestag, 05. Juli 2023 bei YouTube:
https://www.youtube.com/watch?v=7OmB_WohsYA

Mit dem verabschiedeten Präventionsantrag hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 31. Januar 2024dem Bundestag ein Konzept vorzulegen, wie zeitnah bestehende Strukturen und Angebote der Suizidprävention unterstützt werden können. Zudem soll bis zum 30. Juni 2024 dem Bundestag ein Gesetzentwurf und eine Strategie für Suizidprävention vorgelegt werden, mit dem die Maßnahmen und Akteure koordiniert und eine dauerhafte sowie zeitnahe Umsetzung sichergestellt werden.

In der Plenardebatte betonte ich, dass wir als Gesellschaft sowohl den Schutzauftrag in Bezug auf das Leben als auch das, was das Leben enthält, respektieren müssen. Dazu gehört eben auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Von diesem Recht ist erfasst, sich von Dritten Hilfe zu holen. Das ist Teil dieses Grundrechts und damit gehört es auch zum Leben und zu unserer Gesellschaft und wie wir diese Dinge zusammenbringen müssen. Wenn wir im Grundsatz erklären, die Herangehensweise, die Hilfe zum selbstbestimmten Sterben grundsätzlich unter Strafe zu stellen und nur unter Ausnahmen straffrei lassen, werden sich Betroffene nicht an die Gesellschaft wenden. Durch die Stigmatisierung würden sie allein gelassen.

Es ist bedauerlich, dass der von unserer Gruppe erarbeitete Gesetzentwurf nicht die Mehrheit im Bundestag gefunden hat. Gleichzeitig wird es aber auch keine Regelung im Strafgesetzbuch geben. Mit der Ablehnung des weitergehenden Antrages (mit Strafrechtsnorm) wurde nach meiner Überzeugung eine erneute Stigmatisierung von Suizidhilfe abgewendet. Die Situation der Betroffenen ist weiterhin aufmerksam zu beobachten. Es ist nach wie vor unsere Überzeugung, dass niemand am Lebensende allein gelassen werden darf. Gut ist in jedem Fall auch, dass der Bundestag Maßnahmen für eine bessere Suizidprävention gemeinsam beschlossen hat.

Zur Rede im Wortlaut auf meiner Homepage:
https://www.nina-scheer.de/2023/07/06/rede-regelung-der-suizidhilfe/

Gemeinsamer Gesetzentwurf Helling-Plahr/Künast/Lindh/Scheer/Sitte/Benner/Steffen:https://www.nina-scheer.de/wp-content/uploads/sites/1229/2023/06/FINAL_Suizidhilfegesetz_FORMATIERT_12.06_.pdf

Gemeinsamer Antrag zu Suizidprävention:https://dserver.bundestag.de/btd/20/076/2007630.pdf

Vorheriger Gesetzentwurf Künast/Scheer/Keul/Franke/Benner: https://dserver.bundestag.de/btd/20/022/2002293.pdf

Eckpunktepapier, 14. Mai 2021: https://www.nina-scheer.de/wp-content/uploads/sites/1229/2022/03/2022-03-24-Nina_Scheer_Eckpunkte_Sterbehilfe_neue_Fassung.pdf

​​​​​​​Recht auf selbstbestimmtes Sterben, 17. Juni 2022: https://www.nina-scheer.de/wp-content/uploads/sites/1229/2022/07/2022-06-17_Dr._Nina_Scheer_Recht_auf_selbstbestimmtes_Sterben1_.pdf

 

FACHKRÄFTESICHERUNG

Am 23. Juni hat der Bundestag die Neuregelungen zur Fachkräfteeinwanderungs- und Weiterbildung verabschiedet. Die Erwerbseinwanderung soll künftig auf drei Säulen basieren: Qualifikation, Erfahrung und Potenzial. Künftig soll für nicht-reglementierte Berufe keine formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses mehr benötigt werden. Über Anerkennungspartnerschaften und die Chancenkarte und dass sie flankierende Punktesystem soll die Einreise erleichtert werden. Bereits angestellte Mitarbeiter sollen über das Qualifizierungsgeld zielgerichtet weitergebildet werden können um sie als Fachkräfte zu halten. Insbesondere junge Menschen sollen von der Ausbildungsgarantie profitieren, die einen Rechtsanspruch auf einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz vorsieht.

Zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: https://dserver.bundestag.de/btd/20/065/2006500.pdf

​​​​​​​Zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung: https://dserver.bundestag.de/btd/20/065/2006518.pdf

 

EUROPÄISCHE KRAFTFAHRER*INNEN BESSER SCHÜTZEN

Im EU-Ausland angestellte LKW- oder Busfahrer*innen, die Güter oder Fahrgäste durch oder innerhalb von Deutschland befördern, unterliegen dem sogenannten Entsenderecht. Für sie gelten bestimmte Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. So gibt es etwa Regeln für Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten. In der Praxis werden diese Regelungen nicht immer eingehalten, wie jüngst das Beispiel der streikenden LKW-Fahrer*innen auf der hessischen Raststätte Gräfenhausen gezeigt hat. Die EU hat mit der 2020 in Kraft getretenen Straßenverkehrsrichtlinie Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Arbeitnehmer-rechte für entsandte Fahrer*innen besser durchzusetzen.

Der Bundestag verabschiedete 15. Juni Regelungen der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts. Das heißt konkret: Arbeitgeber, die in der EU ansässig sind, müssen sich künftig über ein digitales System registrieren. Außerdem müssen sie ihren Fahrer*innen bestimmte Unterlagen zur Verfügung stellen, die der Zoll kontrollieren kann, beispielsweise Gehaltsnachweise, Arbeitsverträge und Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers. Verstoßen die Unternehmen dagegen, können sie mit einem Bußgeld belegt werden. Bei der Vollstreckung von Strafen wollen die Mitgliedstaaten der EU künftig besser zusammenarbeiten. Ziel ist es, Ausbeutung und Missbrauch im grenzüberschreitenden Straßenverkehr in der EU zu verhindern.

Zum Gesetzesentwurf: https://dserver.bundestag.de/btd/20/064/2006496.pdf

 

NATIONALE SICHERHEITSSTRATEGIE

Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel darauf verständigt, erstmals eine Nationale Sicherheitsstrategie zu beschließen. Sie wurde in dieser Woche im Kabinett beschlossen im Plenum debattiert. Die Nationale Sicherheitsstrategie definiert Sicherheitspolitik umfassend. Sie soll Orientierung geben bei außen- und sicherheitspolitischen Fragen, um aktuellen wie künftigen Herausforderungen nach innen und außen besser begegnen zu können. Dafür begründet die Nationale Sicherheitsstrategie eine Politik der integrierten Sicherheit. Darunter ist das Zusammenwirken aller relevanten Akteure, Mittel und Instrumente zu verstehen, durch deren Ineinandergreifen die Sicherheit unseres Landes umfassend erhalten und gegen Bedrohungen von außen gestärkt wird. Die Sicherheitsstrategie wurde unter Beteiligung vieler gesellschaftlicher Akteur*innen im In- und Ausland sowie einer Vielzahl an Bürger*innen erarbeitet. Ihre Veröffentlichung soll Ausgangspunkt für eine gesellschaftliche Debatte darüber sein, wie wir unsere Sicherheit künftig gewährleisten wollen.

Zur Unterrichtung der Bundesregierung: https://dserver.bundestag.de/btd/20/072/2007220.pdf

 

BIO-SIEGEL IN DER AUßER-HAUS-VERPFLEGUNG

Die Koalition hat sich vorgenommen, den Bio-Anteil auf landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland auf 30 Prozent zu erhöhen. Damit das gelingt, müssen Angebot und Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln stärker gefördert werden. Ein wichtiger Hebel dafür sind die Orte der sogenannten Außer-Haus-Verpflegung (AHV) wie beispielsweise Kantinen, Mensen oder Restaurants, wo rund sechs Millionen Menschen in Deutschland täglich essen gehen.

Die AHV in Deutschland wird derzeit durch die EU-Öko-Verordnung geregelt. Die EU-Verordnung ermöglicht den Mitgliedstaaten aber auch, eigene nationale Regelungen zu erlas-sen. Derzeit arbeitet die Bundesregierung deshalb an einer Bio-Außer-Haus-Verpflegungsverordnung (Bio-AHVV), um die Regelungen zu Kennzeichnung, Zertifizierung und Kontrolle von Bioprodukten in der AHV auf nationaler Ebene zu regeln. Damit die Bio-AHVV erlassen werden kann, müssen das Öko-Landbaugesetz (ÖLG) und das Öko-Kennzeichengesetz (ÖkoKennzG) angepasst werden.

Deshalb hat der Bundestag am 15. Juni den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes verabschiedet. Dadurch können die Bundesländer auch künftig die Kontrollaufgabe von Bioprodukten an private Kontrollstellen übertragen. Des Weiteren werden Sanktionen für Verstöße gegen die Bio-AHVV geregelt.

Neben der Reform von ÖLG und ÖkoKennzG enthält die Beschlussempfehlung auch eine geplante Anpassung des Kükentöten-Verbots. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft strebt hier einen Beschluss noch in 2023 an.

Beim Erbrüten von Legehennen schlüpfen jedes Jahr in Deutschland auch rund 45 Millionen männliche Küken. In der Vergangenheit wurde die große Mehrheit davon direkt nach dem Schlüpfen getötet, da sie keine Eier legen und nicht als Masttiere verwendet werden können. Seit Januar 2022 ist das Töten von Küken in der Hühnerhaltung verboten. Brütereien in Deutschland müssen seitdem die männlichen Küken entweder lebend vermarkten oder eine Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei durchführen, um die Bebrütung männlicher Hühnerembryonen abzubrechen. Dies war ursprünglich nur vor dem siebten von 21 Bebrütungstagen zulässig. Nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Schmerzempfinden von Hühnerembryonen kann diese Frist nunmehr verlängert werden: Künftig ist es erst ab dem 13. Bebrütungstag verboten, einen Eingriff an einem Hühnerei oder den Abbruch des Brutvorgangs vorzunehmen. Die vorgesehene Änderung soll nach Vorstellung des BMEL zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Zum Gesetzesentwurf: https://dserver.bundestag.de/btd/20/063/2006313.pdf

Zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft: https://dserver.bundestag.de/btd/20/067/2006783.pdf

 

70. JAHRESTAG DES VOLKSAUFSTANDS IN DER DDR

Der Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953 war bis zur friedlichen Revolution 1989 das bedeutendste Ereignis in der Oppositions- und Widerstandsgeschichte der DDR. Er ist Symbol des langjährigen Kampfes vieler DDR-Bürger*innen für Freiheit, Demokratie und gegen Diktatur. Der Bundestag erinnerte am 70. Jahrestag an die mutigen Menschen, die dafür einstanden. Er ist aber auch Anlass, die Aufarbeitung des SED-Regimes und die Opferentschädigung weiter voranzutreiben. Auch dieser Jahrestag zeigt, wie wichtig es ist und bleibt, unsere demokratischen und freiheitlichen Werte zu verteidigen.

 

DENKMALSCHUTZ-FÖRDERUNG

Für die Restaurierung der Orgel von 1847 und der umgebenden Bausubstanz der St.-Johannis-Kirche in Siebeneichen erhält der Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg eine Förderung aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm XII des Bundes, wofür ich mich eingesetzt hatte. Für die Orgel in Siebeneichen wird im Rahmen der Mittelvergaben aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm eine Förderung im Umfang von 244.160,00 Euro durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt. Die in Schleswig-Holstein einmalige Meyer-Orgel wird nun nicht nur restauriert, sondern auch rekonstruiert. Der Erhalt der Baudenkmäler ist ein Stück Kulturgut, das von Seiten des Bundes unterstützt wird, auch wenn Denkmalschutz in Deutschland im Grunde in der Verantwortung der Länder steht.

 

FÖRDERAUFRUFE DURCH BAUMINISTERIN GEYWITZ, SPD

In diesen Wochen startete Bundesbauministerin Klara Geywitz zwei Aufrufe zu Projektförderungen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen ruft Städte und Gemeinden auf, ab sofort Projekte zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel einzureichen. Dafür sind in diesem Jahr die Bundesmittel aus dem Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds um 200 Millionen auf nun 670 Millionen Euro erhöht worden. Der Aufruf richtet sich an Städte und Gemeinden, welche investive Projekte der Grün- und Freiraumentwicklung mit hoher Wirksamkeit für die Klimaanpassung und einen natürlichen Klimaschutz schaffen wollen. Parks, Grünanlagen oder Flussufer sind für unsere Lebensqualität und das gesellschaftliche Miteinander unverzichtbar. Ihre Anpassung an den Klimawandel benötigt in den kommenden Jahren ein zunehmendes Augenmerk.

Die Kommunen sind aufgerufen, ihre Projektskizze über das Förderportal des Bundes easy-Online bis zum 15. September 2023 online beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einzureichen. Weitere Informationen unter: www.bbsr.bund.de/klima-raeume. Die maximale Zuschusshöhe des Bundes liegt bei 75 Prozent, 25 Prozent tragen die Kommunen grundsätzlich selbst. Dieser Anteil kann sich bei Kommunen in Haushaltsnotlage auf 15 Prozent verringern. Die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt 500.000 Euro. Die maximale Förderhöhe beträgt sechs Millionen Euro. Über die Projektauswahl entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Kommunen aus dem WK 10, welche Projekte einreichen möchten, können gerne vorab ihre Unterlagen unter nina.scheer@nullbundestag.de einsenden.

Zudem ruft Bundesbauministerin Klara Geywitz Kommunen, die ihre Sportstätten, Schwimmhallen, Jugendclubs, Bibliotheken, Kinos oder Kulturzentren sanieren wollen, auf, ihre Projekte einzureichen. Zur Unterstützung stehen im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) 400 Millionen Euro bereit. Die benannten öffentlichen Einrichtungen sind zentrale Ankerpunkte für gesellschaftliches Miteinander. Sie fördern Zusammenhalt und Integration. Ihre nachhaltige und zeitgemäße Sanierung stellt die Kommunen vor Herausforderungen. Daher hat der Bundestag erneut Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds für das Förderprogramm bereitgestellt.

 

ZU GAST …

 

… IN BERLIN …

… bei der traditionellen Spargelfahrt des Seeheimer Kreises am 13. Juni. Zur 62. Fahrt waren Mitglieder des Bundestages zu einer Bootsfahrt auf dem Wannsee eingeladen.

… beim BDEW Kongress 2023 am 14. Juni. Auf dem Panel „EE-Turbo, Netze und Wasserstoff: sicher versorgt“ diskutierte ich gemeinsam mit Stefan Kapferer, Vorsitzender der Geschäftsführung, 50Hertz Transmission, Thorsten Kramer, Vorstandsvorsitzender, LEAG und Dr. Susanna Zapreva, Vorstandsvorsitzende, enercity über die Zukunft unserer Energieversorgung.

Ich betonte, dass die Koalition bereits wichtige Grundlagen für den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Herstellung der Versorgungssicherheit in Deutschland geschaffen hat. Weitere Beschleunigungen liegen auch bei der Sicherung von Wertschöpfung in Deutschland und Europa für Erneuerbare-Energien-Technologien, Infrastruktur und die Umrüstung von Netzen.

 

… bei einem Abendessen in kleiner Runde auf Einladung von Catherine MacGregor, CEO von ENGIE, am 14. Juni. Hier tauschte ich mich unter anderem mit dem französischen Botschafter François Delattre, über die Umsetzung des europäischen „Fit for 55“-Pakets, die laufenden Diskussionen zur Reform des Strommarktes und seine möglichen Auswirkungen auf den europäischen Energiesektor sowie die Debatten um den Net Zero Industry Act aus.

 

… beim alljährlichen Sommerfest des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 5. Juli.

 

… ebenfalls am 5. Juli beim Hoffest der SPD-Bundestagsfraktion.

 

… bei einem Hintergrundgespräch auf Einladung der Friedrich-Ebert-Stiftung am 6. Juli zum Thema CCS/CCU sowie den möglichen Eckpunkten für eine CCUS-Regulatorik, die gleichzeitig Anreize zur Dekarbonisierung setzt. Hier wurde auch das Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion diskutiert, wonach es vorrangig um die Vermeidung von CO2 (vor Nutzung) geht. Dies hatte die AG Klimaschutz und Energie unter meiner und der Federführung der beiden Berichterstatter Robin Mesarosch und Helmut Kleebank erarbeitet.

Zum Positionspapier: ​​​​​​​https://www.nina-scheer.de/wp-content/uploads/sites/1229/2023/07/positionspapier-negativemissionstechnologien.pdf

 

… IN SCHLESWIG-HOLSTEIN …

… bei der Eröffnung des KulturSommers der Stiftung Herzogtum Lauenburg am 1. Juli.

 

MEDIAL ZU GAST (AUSWAHL)

… bei MDR Aktuell am 19. Juni zum Thema „Was der Atomausstieg kostet“
https://www.mdr.de/nachrichten/podcast/hoerer-programm/audio-atomausstieg-kernkraft-kosten-rueckbau-100.html

… bei Welt TV zum Thema Gebäudeenergiegesetz
https://www.welt.de/wirtschaft/video246201344/Heizungsgesetz-Energiepolitische-Sprecherin-der-SPD-im-WELT-Interview.html (3. Juli)

 

… bei der PhoenixRunde am 4. Juli zum Thema Heizungsgesetz auf Biegen und Brechen – Ampel-Politik auf den letzten Drücker? https://www.youtube.com/watch?v=ZwoSHPhsKj8

 

… bei der Tagesschau am 6. Juli zum Thema Neuregelung der Sterbehilfe: Was kommt jetzt?
https://www.youtube.com/watch?v=7OmB_WohsYA

​​​​​​​… bei MDR Aktuell am 7. Juli zum Thema GEG wird erst im Sommer beschlossen
https://www.mdr.de/mdr-aktuell-nachrichtenradio/audio/audio-2372940.html

 

BERICHTE

 

… IN BERLIN

Zu einem digitalen Austausch lud ich in meiner Funktion als Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion die Akteur*innen der Initiative SPD.Klima.Gerecht sowie die Beteiligten des SPD-Klimaforums am 12. Juni ein. Hierbei standen insbesondere die aktuellen Gesetzesvorhaben im Fokus.

 

Meiner Einladung zu einer Bundespresseamtsfahrt waren am 29. Juni 49 Besucher*innen gefolgt. Als dreitägige Informationsfahrten bieten sie ein interessantes und abwechslungsreiches politisch-kulturelles Rahmenprogramm und finden an jährlich drei Terminen statt. Die Teilnahme mit Transfer im Reisebus und zwei Übernachtungen inkl. Mahlzeiten ist gebührenfrei, mit Ausnahme einer Pauschale für Eintrittsgebühren in Höhe von 25 Euro pro Person.

Über den Austausch mit den Teilnehmenden unter der Kuppel des Reichstags freue ich mich immer sehr. Hier werden regelmäßig sowohl aktuelle politische Fragen diskutiert als auch die Abläufe des Parlamentsbetriebs thematisiert. Die Teilnehmer*innen erhalten durch ihren Besuch einen Einblick in die Arbeit von Regierung und Parlament. Durch das umfangreiche Rahmenprogramm ist die Fahrt immer ein Erlebnis.

 

Am 5. Juli begrüßte ich in meiner Funktion als Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied der Steuerungsgruppe der Plattform die Teilnehmer*innen der 3. Plenumssitzung der Plattform Klimaneutrales Stromsystem. Auf der Agenda waren unter anderem die Berichte zum Stand der Arbeitsgruppen der PKNS, sowie zur EU-Strommarktreform.

Zum Programm: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/klimaschutz/praesentation-3-sitzung-plenum.pdf?__blob=publicationFile&v=4

 

Der PKNS-Steuerungskreis tagte am 13. Juli, um den für den Sommer avisierten Bericht der Plattform zu besprechen.

 

Am 16. Juni hatte ich in meiner Funktion als Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin zum Austausch mit Gewerkschaftsvertreter*innen mit der AG Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion eingeladen, in dessen Fokus die Beratungen zum Gebäudeenergiegesetz, zum Industriestrompreis und die Novelle des Klimaschutzgesetzes standen. Ein weiteres Treffen mit dem weiteren Schwerpunkt PKNS fand am 6. Juli digital statt.

 

Zu einem parlamentarischen Frühstück hatte die Klima-Allianz Deutschland e.V. am 22. Juni eingeladen. In meiner Funktion als Schirmherrin sowie Klima- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion begrüßte ich die Anwesenden.

Weitere Impulse, insbesondere zur Reform des Dienstwagenprivilegs, gaben Dr. Florian Peiseler, Referent für Verkehrs- und Finanzpolitik des Forums Ölologische-Soziale Marktwirtschaft, Astrid Schaffert, Leiterin der AG Klimaschutz des Deutschen Caritasverbandes sowie Marianne Lotz, Advisor für Energiepolitik und Klimaschutz des WWF Deutschland.

 

Am 30. Juni nahm ich an einer digitalen Sitzung der Grundwertekommission der SPD teil. Gegenstand war die Beratung über Herausforderungen durch die sozialökologische Transformation für Staat und Gesellschaft.

 

Am 3. Juli traf ich mich mit Ines Fröhlich, SPD, Staatssekretärin aus dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Prof. Dr. Jörg Steinbach, SPD, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg. Wir tauschten uns insbesondere über Fragen des Kohleausstieges sowie das Investitionsgesetz Kohleregionen aus.

 

Zur Vertiefung der Fragen zum zusammengeführten Gesetzesentwurf Suizidhilfe lud ich mit meinen Fraktionskolleg*innen Helge Lindh, Martina Stamm-Fibich und Edgar Franke am 28. Juni und am 3. Juli digital zu einer fraktionsübergreifenden Informations- und Fragerunde ein (siehe auch unter Themen).

 

Die Parlamentarische Linke der SPD lud am 4. Juli zu einem Mittagstisch ein. Thematisch im Fokus stand das Gebäudeenergiegesetz, zu dem ich gemeinsam mit meinen Fraktionskollegen über den aktuellen Stand berichtete.

 

Im Rahmen der Begleitgruppe Klimaschutz und Transformation diskutierte ich in diesen Wochen gemeinsam mit Experten und Fraktionskollegen. Am 14. Juni war die Frage Thema, wie die chemische Industrie in Deutschland klimaneutral werden kann. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) stellte das Projekt Chemistry4Climate vor, das vom BMWK gefördert und im engen Austausch mit Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft Forderungen für eine erfolgreiche Transformation bis 2045 erarbeitet hat. Am 21. Juni stand das Thema Industriestrompreis auf der Tagesordnung. Gemeinsam mit Vertretern aus der Stahlindustrie, Gewerkschaften und der Wissenschaft berieten wir, wie den Auswirkungen, die die im Rahmen des Ausbaus der Erneuerbaren Energien zunehmende Elektrifizierung auf die Industrie hat, begegnet werden sollte.

Als möglicher Lösungsansatz wurde ein Transformationsstrompreis erörtert, der den Betrieben einen wettbewerbsfähigen Strompreis zusichert, bis der Umstieg auf regenerative Energielösungen komplett vollzogen ist. Am 6. Juli berieten wir uns zum Thema Turbo für die Erneuerbaren Energien! Was ist zu tun für einen beschleunigten Ausbau? Im Fokus stand vor allem die Frage, wie die Ausbauziele für Wind an Land und Photovoltaik auch bis 2030 erreicht werden können.

 

… IN SCHLESWIG-HOLSTEIN

Am 14. Juni war ich digital zu Gast beim 8. energiepolitischen Fachbeirat der SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein

 

Am traditionellen Spargelessen des SPD Ortsvereins Geesthacht am 16. Juni nahm ich gerne teil und erläuterte in meinen Grußworten die Leitplanken zum Gebäudeenergiegesetz.

 

Zu einer offenen Bürgersprechstunde hatte ich am 10. Juli nach Ahrensburg eingeladen. Über den Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern habe ich mich wie immer sehr gefreut.

 

Kurz vor ihrer Abreise als Teilnehmerin am Patenschaftsprogramm traf ich Amelie Höhnk und wünschte ihr eine interessante Zeit.

Das Parlamentarische Patenschafts-Programm des Deutschen Bundestages und des Kongresses der Vereinigten Staaten ermöglicht seit 40 Jahren jungen Stipendiatinnen und Stipendiaten ein Austauschjahr im jeweils anderen Land. Seit mehreren Jahren unterstütze ich das Austauschprogramm und freue mich über Gastfamilien, die im Rahmen dieses einzigartigen Programms junge Menschen in der Zeit des Austauschs bei sich aufnehmen.

​​​​​​​Interessierte Familien, die eine Stipendiatin oder einen Stipendiaten für ein Jahr in ihrem Heim aufnehmen möchten, können sich zur Registrierung oder bei Fragen unter ppp@nullbundestag.de an das Referat Internationale Austauschprogramme des Bundestages wenden.

Zur Pressemitteilung: https://www.nina-scheer.de/2023/07/11/gastfamilien-fuer-ein-jahr-gesucht-nina-scheer-unterstuetzt-das-parlamentarische-patenschafts-programm/

 

Für einen Austausch über den aktuellen Stand zur Wasserkraftnutzung am Stauwehr Geesthacht hatte ich am 11. Juli gemeinsam mit dem Bündnis 90/Die Grünen-Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz zu einem Zoom-Termin mit den örtlichen Interessierten aus SPD und Bündnis 90 /die Grünen. Im Vorfeld hatten wir die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) um eine Stellungnahme zu der Projektskizze der Unternehmen Plan 8 und Hydroshaft gebeten. Diese hatten zuvor Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Schachtkraftwerkes im Zuge der geplanten Sanierung des Stauwehrs entworfen. Der Prüfbericht der WSV offenbarte, dass die Rechtslage zur Nutzung von Wasserkraft am Stauwehr Geesthacht offensichtlich unklar ist. Daher bat ich den Bundesminister für Digitales und Verkehr in einem Brief um Auskunft, welcher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet ist.

 

… bei einer Veranstaltung zur kommunalen Wärmewende des SPD-Ortsvereins Büchen am 12. Juli. In meinem Vortrag ordnete ich die aktuellen Gesetzesvorhaben zum Gebäudeenergiegesetz und zur kommunalen Wärmeplanung mit Blick auf die Umsetzung in der Gemeinde ein.

 

Im Rahmen des Know-How Transfers der Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V. durfte Katharina Schuldt, Steuerberaterin aus dem Kreis Stormarn, mir für eine Woche im Bundestag über die Schulter schauen. Dieser Art des Praktikums erlaubt jungen Führungskräften des Vereins Politiker aus Ihrem Wahlkreis kennen zu lernen und nicht nur von Ihnen etwas über Politik zu lernen, sondern auch die Themen aus der jungen Wirtschaft zu platzieren.

„Gelernt habe ich, dass Politik in keiner Weise das ist, was in den Medien passiert. Daher war es eine lehrreiche Entscheidung, mir ein eigenes Bild zu machen“, so Katharina Schuldt.

 

GREMIENSITZUNGEN

Die Wochen vom 12. bis zum 25. Juni, sowie 3. bis 9. Juli waren Sitzungswochen des Deutschen Bundestages, in denen ich an Gremiensitzungen, darunter vorbereitenden Sitzungen, Fraktionssitzungen, der Sitzung des Fraktionsvorstandes, Landesgruppensitzungen, Obleutegesprächen, Gesprächen mit Sprecher*innen anderer Arbeitsgruppen, Runden mit Vertreter*innen der Ministerien zur aktuellen Lage und aktuellen Gesetzesvorhaben, einer Sitzung der Begleitgruppe Klimaschutz und Transformation, Sitzungen der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie, deren Leitung und Vorbereitung in meiner Funktion als Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion liegt, der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz und Energien, für den ich die Funktion der Obfrau der SPD-Bundestagsfraktion einnehme sowie Plenarsitzungen teilnahm.

Die Wochen vom 26. Juni bis 2. Juli und 10. Bis 16. Juli waren sitzungsfreie Wochen. Dennoch nahm ich an diversen parlamentarischen Terminen teil, wie zum Beispiel dem Jour-Fixe der AG Klimaschutz und Energie, zu dem ich in meiner Funktion als klima- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion einlade. Ebenso tauschte ich mich mit Fraktionskollegen aus und nahm an Austauschrunden mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz teil.

 

MEDIENSPOTS

Erwähnungen, Interviews, Standpunkte, Äußerungen in verschiedenen Medien finden sich auf meiner Website: https://www.nina-scheer.de/medienspots/

 

Der Wochenspiegel als PDF.