Rede zu Protokoll: Gesetz zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier

Bild: Kai Treffan

Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 73. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2022

TOP 24 a) 2./3. Lesung, SPD, Grüne und FDP – Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier

Dr. Nina Scheer (SPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die bereits bestehende fossile Energiepreiskrise drastisch verschärft. Die aktuelle fossile Energiekrise zeigt uns, dass wir so schnell wie möglich fossile Abhängigkeitspfade verlassen und auf Erneuerbare Energien umsteigen müssen.

Um die Versorgungssicherheit nicht nur in Europa, sondern auch der EU zu gewährleisten, war es notwendig, Mitte Juli mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz auch das Energiesicherungsgesetz erneut zu überarbeiten. Auf Basis des Gesetzes können Verordnungen erlassen werden, mit denen zum einen zusätzliche Kohle- und Ölkraftwerkskapazitäten temporär an den Strommarkt zurückkehren dürfen.

Vor Beginn des russischen Angriffskriegs haben wir uns als Koalition im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Kohleausstieg „idealerweise“ auf 2030 vorzuziehen. Daran halten wir fest. Mit den diese Woche beschlossenen Gesetzesänderungen zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier geht die Ampelkoalition die ersten Schritte hin zu einem früheren Kohleausstieg. Beides – ein beschleunigter Kohleausstieg und Energiesicherheit – wird nun mit der Novellierung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes gewährleistet.

Das Gesetz sieht vor, die Kraftwerksblöcke Niederaußem K, Neurath F und Neurath G bereits am 31. März 2030 statt zum 31. Dezember 2038 stillzulegen. Zugleich bleiben die Kraftwerksblöcke Neurath D und E bis Ende März 2024 in Betrieb. Ursprünglich sollten sie Ende 2022 abgeschaltet werden. Es gilt weiterhin, dass wir den Kohleausstieg und die Versorgungssicherheit im Gleichklang im Blick behalten – um langfristig flexibel reagieren zu können, kann die Bundesregierung bis zum 30. September 2023 prüfen, ob die Laufzeit von Neurath D und Neurath E um ein Jahr verlängert oder ob diese Anlagen für ein Jahr in eine Reserve überführt werden. Die Bundesregierung kann außerdem bis zum 15. August 2026 prüfen, ob die drei bis 2030 stillzulegenden Braunkohleanlagen anschließend in eine Reserve überführt werden.

Neben der Beschleunigung des Kohleausstiegs ist die Beseitigung von Hemmnissen für Erneuerbare Energien zentral für die Energiewende. Deshalb haben wir eine Erleichterung für den verstärkten Einsatz von Bioenergie aufgenommen –  der Ausschluss von Biomethan im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wird rückgängig gemacht und damit die Verwendung von Biomethan in KWK-Anlagen angereizt. Auch dies ist ein Baustein zur Dekarbonisierung kommunaler Wärmenetze.

Der Ausstieg aus der Braunkohleverstromung löst einen tiefgreifenden Strukturwandel aus. Für die Kommunen in den betroffenen Regionen stellt diese Entwicklung eine große Herausforderung dar. Es ist deshalb bei der Gestaltung des Strukturwandels sicherzustellen, dass die Belange der Kommunen angemessen berücksichtigt werden. In den parlamentarischen Verhandlungen haben sich die Koalitionsfraktionen daher darüber hinaus auf einen Entschließungsantrag geeinigt, welcher die Auswirkungen auf die betroffenen Regionen in den Blick nimmt und die Unterstützung der Menschen vor Ort bekräftigt. Es gilt, den beschleunigten Kohleausstieg mit strukturpolitischen Maßnahmen zu flankieren und das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) zu überarbeiten. Der Strukturwandel muss sozialverträglich gestaltet werden – dazu gehört unter anderem eine Anpassung des sogenannten Anpassungsgeldes.

Zur Einhaltung der Klimaschutzziele ist ein beschleunigter Ausstieg aus der Kohleverstromung unabdingbar. Auf der internationalen Klimakonferenz (COP 27) wurde noch einmal deutlich, dass es global und in Deutschland keine Renaissance fossiler Energien geben darf, wie auch Olaf Scholz in seiner Rede auf der Konferenz betonte. Die vorliegende Gesetzesänderung ist nun ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zum Kohleausstieg 2030 in Deutschland.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Dr. Nina Scheer

1.12.2022