Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Oktober 2022
TOP 22 – Erste Les. Reg.-Entwurf eines Gesetzes zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien und zur Änderung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung
Drucksache 20/3870
Sehr geehrter Herr Präsident/Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die letzten Monate haben gezeigt: Wir müssen so schnell es geht auf Erneuerbare Energien umsteigen, um der fossilen Energiepreisfalle zu entkommen und dem fortschreitenden Klimawandel entgegen zu treten. Erneuerbare Energien liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. So heißt es in § 2 des novellierten EEG, das wir im Frühjahr dieses Jahres verabschiedet haben. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu sein. Als Ampel-Koalition haben wir außerdem den Zielpfad festgelegt, dass bis 2030 80% des Stroms aus Erneuerbaren Energien kommen.
Die Energiewende beschränkt sich natürlich nicht auf den Stromsektor, sie muss auch in den Bereichen Wärme und grüne Gase vorangetrieben werden. Erneuerbare Energien spielen bei der Wärmebereitstellung, welche gut die Hälfte des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs ausmacht, eine zunehmende Rolle. Da die Energiewende aktuell leider noch ein Nebeneinander von fossilen Energieträgern und Erneuerbaren Energie erfordert, wird es immer wichtiger, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehen können, aus welchen Quellen die Energie stammt, die sie nutzen.
Aktuell hat in Deutschland bereits jeder Stromkunde die Möglichkeit, einen Ökostromvertrag abzuschließen mit der Garantie, dass die gelieferte Menge Strom im Sinne des EEG aus regenerativen Energien ökologisch produziert wurde. Dafür gibt es beim Umweltbundesamt ein Herkunftsnachweisregister, welches nunmehr auch für gasförmige Energieträger (Gas und Wasserstoff) und für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen eingerichtet werden soll. Das Gesetz dient der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben in Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte. Es ist ein Instrument der Verbraucherinformation und dient damit auch dem Verbraucherschutz und schafft Transparenz.
Allerdings sollte der Gesetzesentwurf im Sinne echter Transparenz und Nachhaltigkeit mit Blick auf dekarbonisierte Gase nachgebessert werden: hier muss eine klare Abgrenzung zwischen erneuerbaren Gasen unterschiedlicher Herkünfte und dekarbonisierten Gasen geschaffen werden, welche grundsätzlich auf fossilen Rohstoffen beruhen. Im gesetzlichen Verfahren bedarf es einiger Anpassungen des Gesetzes sowie der passgenauen Ausgestaltung der umfangreichen Verordnungsermächtigungen des Gesetzes. Es muss sichergestellt werden, dass das Gesetz möglichst bürokratiearm ausgestaltet wird.