THEMEN
STERBEHILFE
Der Deutsche Bundestag diskutierte am 18. Mai in einer Orientierungsdebatte über eine gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe. Bislang liegen drei Gesetzentwürfe vor. In meiner Rede machte ich deutlich: Der Gesetzgeber hat auch eine Verantwortung gegenüber den Menschen mit Sterbewillen; das Bundesverfassungsgericht definierte in seiner Entscheidung aus 2020 das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und damit auch auf Sterbehilfe. Dabei muss sichergestellt werden, dass dieser Wunsch autonom gefasst, von Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit geprägt ist. Eine erneute Einführung eines Straftatbestandes halte ich als Mitunterzeichnerin einer der drei vorliegenden Gesetzentwürfe für falsch. Das Bundesverfassungsgericht erklärte eine Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Sterbehilfe, die bei einer auf Wiederholung angelegten Leistung (etwa eines Arztes) bereits erfüllt war, 2020 für nichtig. Ein erneuter Straftatbestand, der nur in Form von Ausnahmen eine Straffreiheit der Sterbehilfe normiert, widerspräche nach meiner Auffassung erneut dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben, das schließlich höchstrichterlich zum Recht und damit Regel- (und nicht Ausnahme-)fall erklärt wurde. Wir brauchen Rahmenbedingungen, die den Menschen begegnen, statt sie mit Tabuzonen zu konfrontieren.
Meine Rede vor dem Bundestag im Wortlaut:
Dr. Nina Scheer (SPD):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mich hat jetzt doch noch mal der Satz aufgeschreckt: „Es darf nicht zur Normalität werden“, den Herr Thomas Rachel gerade gesagt hat. Man ist vielleicht geneigt, zunächst zu sagen: Okay, Normalität und Sterben, das wollen wir nicht zusammendenken. – Aber in „Normalität“ steckt auch Norm; es steckt auch Geregeltheit, es steckt auch etwas, das wir als Selbstverständnis in unserer Gesellschaft haben. Und der Tod und auch das selbstbestimmte Ausscheiden aus dem Leben gehören zur Normalität; das ist Norm.
Das hat das Bundesverfassungsgericht letztendlich auch normiert, indem es unser Grundgesetz ausgelegt hat in der Frage, was Selbstbestimmtheit in der Frage des Aus-dem-Leben-Scheidens heißt. Es hat mit klaren Kriterien formuliert, wann ein Recht zum selbstbestimmten Sterben und damit natürlich implizit auch Sterbehilfe zuzubilligen ist,
(Beifall der Abg. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
nämlich wenn es sich um einen autonomen, dauerhaften und ernsthaften Willen handelt. Das sind die festen Kriterien, an denen wir uns zu orientieren haben.
Ich habe große Demut und auch Ehrfurcht vor der Aufgabe, dass wir uns hier einer Normgebung auf dieser Basis, anhand dieser Kriterien neu widmen, und zwar insofern, als dass es natürlich immer um ganz existenzielle individuelle Situationen geht, bei denen dieses Recht, das wir dann neu zu schaffen hätten, zur Anwendung käme. Es geht um Entscheidungen, die wir nicht zu entscheiden haben, diese sind individuell zu entscheiden. Wir können nur den Rahmen setzen, um diesem Recht, das das Verfassungsgericht verbrieft hat, Geltung zu verleihen.
Wenn wir jetzt eine weitere Runde hier im Bundestag drehen, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Gesetzgebung für nichtig erklärte, ihr also den Boden entzog, bei der zuvor eine Kriminalisierung von Sterbehilfe stattgefunden hatte – sie war im Gesetz -, dann ist das eine Ausgangslage, vor der ich Respekt habe, weil ich eines vermeiden möchte: dass wir erneut in eine Situation kommen, einen Rahmen zu schaffen, der wieder Rechtsunsicherheit bringen könnte, wenn er für nichtig erklärt wird, der wieder Kriminalisierung schaffen könnte; denn das könnte eben in der Diskussion darüber, was denn eigentlich an legalisierter Sterbehilfe existiert und was nicht, bedeuten, dass sich die Menschen dem wieder nicht widmen möchten und alles in die Tabuzone schieben. Es darf dann eben nicht als Norm gelten, was aber doch Normalität ist. Es ist Normalität – wir können das nicht leugnen -, dass es Menschen gibt, die selbstbestimmt sterben wollen. Dem müssen wir uns solidarisch mit diesen Menschen stellen; diesen Umständen müssen wir uns stellen.
Insofern ist es konsequent, dass wir, wenn wir uns als Gesetzgeber dieser Frage widmen, uns ihr in dieser Einzelfallorientierung widmen. Das heißt also auch, dass ein Straftatbestand nicht in Betracht kommen kann; denn das Bundesverfassungsgericht hat den Regelfall definiert. Der Regelfall ist die Erlaubnis. Wenn wir einen Straftatbestand mit dem Ausnahmefall der Erlaubnis schaffen würden, würden wir die Aussage des Bundesverfassungsgerichts auf den Kopf stellen. Der Regelfall ist nach dem Bundesverfassungsgericht die Erlaubnis.
Insofern ist es wichtig – das ist auch in dem Antrag der Abgeordneten Keul/Künast, dem ich mich angeschlossen habe, verbrieft -, dass man im Beratungsrahmen herausfindet: Welche individuellen Fälle werden mit den Kriterien „autonom“, „ernsthaft“ und „dauerhaft“ angesprochen? Das müssen wir identifizieren. Ich hoffe, wir kommen zu einer guten Lösung.
In diese Sinne – meine Redezeit ist abgelaufen – Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Zur Rede in der Mediathek des Bundestages: https://dbtg.tv/cvid/7536434
Zum Redetext auf meiner Website: https://www.nina-scheer.de/2022/05/19/rede-vereinbarte-debatte-sterbehilfe/

OSTERPAKET ZUM BESCHLEUNIGTEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN
Am 16. Mai behandelte der Ausschuss für Klima und Energie im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit zwölf Sachverständigen das Osterpaket und hierbei die Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetztes (EEG) und des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG). Bei der Reform des EEG kommt es vor allem darauf an, Begrenzungen abzuschaffen und Ausbaumengen für Erneuerbare Energien hochzusetzen. Bürgerenergie, auch durch die Beteiligung von Kommunen, muss gestärkt werden. Erneuerbare Energien müssen auch gesetzlich festgeschrieben im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Nur so kann die massive Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien ermöglicht werden, der angesichts des Klimawandels, der Verknappung fossiler Energien, der fossilen Energiepreiskrise und aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine dringend notwendig ist.
Zur Anhörung: https://bit.ly/39MXj2x
Zum Gesetzesentwurf zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor: https://dserver.bundestag.de/btd/20/016/2001630.pdf
Zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften: https://dserver.bundestag.de/btd/20/016/2001634.pdf

In einer zweiten öffentlichen Anhörung wurde ein weiteres Gesetz aus dem Osterpaket behandelt, das Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz zum Inhalt hatte.
Netz-Engpässe müssen beseitigt werden und Erneuerbare Energien schnell an das Netz angeschlossen werden. Zudem werden Änderungen vorgenommen, um Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft besser vor einer kurzfristigen Beendigung der Energiebelieferung zu schützen. Die Änderungen wurden von den Sachverständigen positiv bewertet, wenngleich teilweise längere Übergangszeiten eingefordert wurden.
Die Aufzeichnung und schriftlichen Stellungnahmen sind hier auf der Website des Deutschen Bundestages zu finden: https://dbtg.tv/cvid/7535987

DIVERSIFIZIERUNG VON FOSSILEN ENERGIE-ROHSTOFFIMPORTEN
Aufgrund des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine wird an einer Diversifizierung der Importe fossiler Energie-Ressourcen gearbeitet. Während Deutschland im letzten Jahresmittel noch 55 % Gas aus Russland importierte, sind es nun noch 35 %; bei Rohöl fand bereits eine Reduktion von 35 % auf nun 12 % und bei Steinkohle von 50 auf nun 8 % statt. Bis Kriegsbeginn importierte die EU 50 % ihres fossilen Bedarfs aus Russland; allein 90 % ihres Gasverbrauchs; 45 % der Einfuhren stammen durchschnittlich aus Russland. Zur Unabhängigkeit der Gasimporte von Russland hat Deutschland entschieden, eigene Anlandemöglichkeiten für Flüssiggas-Imprte über den Seeweg, sog. LNG-Terminals, zu bauen – sowohl kurzfristig zu schaffende schwimmende Terminals, als auch feste. Der Bundestag verabschiedete daher am 19. Mai 2022, einen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (20/1742) verabschiedet. Im Parlamentarischen Verfahren wurden die vorgesehenen Vereinfachungen für Umweltverträglichkeitsprüfungen auf die schwimmenden Terminals eingeschränkt. Eine Aufnahme des Umstiegs auf Wasserstoff auf Basis von vorzugsweise Erneuerbaren Energien, wie von Seiten der SPD-Bundestagsfraktion auf meinen Vorschlag hin gefordert, scheiterte leider am Widerstand der FDP.
Zum Gesetzesentwurf, Drucksache 20/1742 https://dserver.bundestag.de/btd/20/017/2001742.pdf
EUROPÄISCHE STRATEGIE FÜR ENERGIESICHERHEIT
In Bezug auf die am 18. Mai von der Europäischen Kommission vorgestellten Maßnahmen zur „RePowerEU“-Strategie und die anstehende Zusammenkunft des Europäischen Rates betonte ich im Rahmen der Parlamentarischen Debatte im Anschluss an die Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz zum außerordentlichen Europäischen Rat am 30. und 31. Mai die Bedeutung des beschleunigten Umstiegs auf Erneuerbare Energien auch zur Gewährleistung von bezahlbarer Energie.
Dies gilt erst recht für die zu erreichende Unabhängigkeit von Energieimporten aus Russland als Folge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges auf die Ukraine. Zu meiner Rede im Wortlaut:
Dr. Nina Scheer (SPD):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Eine der dringlichsten Aufgaben dieser Zeit und damit auch für die anstehende Zusammenkunft des Europäischen Rats, die außerordentlich angesetzt ist, ist die Energiesicherheit. Auf dieses Thema möchte ich mich nun konzentrieren.
Es ist falsch, wenn vom rechten Rand behauptet wird, dass mit Energiewendefragen die Kassen und die Geldbeutel der Menschen geplündert würden. Es ist infam und dumm, so etwas zu unterstellen,
(Dr. Bernd Baumann (AfD): Das ist einfach nur richtig!)
weil Fakt ist, dass wir allein im März durch Energiepreissteigerungen im fossilen Sektor 4,4 Milliarden Euro mehr ausgegeben haben und insgesamt in der Europäischen Union seit Kriegsbeginn 50 Milliarden Euro an Russland für fossile Energieimporte überwiesen haben – 50 Milliarden Euro! Das sind die Zahlen, mit denen wir uns auseinanderzusetzen haben. Da gibt es nur eine einzige Antwort: dass wir so schnell wie möglich die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen, insbesondere natürlich die Importabhängigkeiten von Russland, reduzieren bzw. auf null bringen müssen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Harald Weyel (AfD))
Wir haben gestern weitere Vorschläge von der Europäischen Kommission vorgelegt bekommen, die nun auch Gegenstand der Beratungen sein werden. Sie fokussieren richtigerweise auf ein massives Aufwuchsprogramm für den Umstieg auf erneuerbare Energien. Es ist mit 195 Milliarden Euro unterlegt, 95 Prozent davon sollen auf die Erneuerbaren und auf Einsparungsmaßnahmen zielen. Das ist genau der Weg, den wir gehen müssen. Deswegen ist es auch wichtig, dass diese Vorschläge pünktlich zur Sitzung des Europäischen Rats vorgelegt werden.
In Deutschland waren wir nicht untätig: Wir haben in den letzten Wochen schon enorme Schritte geschafft bei der Reduzierung der Importabhängigkeiten im fossilen Sektor. Wir waren im Gasbereich Anfang des Jahres noch bei einer Abhängigkeit von ungefähr 55 Prozent, jetzt sind wir bei 35 Prozent. Wir waren im Bereich Steinkohle Anfang des Jahres bei 50 Prozent, jetzt sind wir bei 8 Prozent. Wir waren im Bereich Öl bei 35 Prozent, nun sind wir bei 12 Prozent. Das sind enorme Leistungen – für Deutschland und noch nicht für die gesamte Europäische Union gesprochen. Es zeigt: Wenn ein Industrieland wie Deutschland das schafft, dann sind wir auf einem guten Weg. Wir müssen dies gemeinsam in der Europäischen Union fortsetzen.
Ich möchte auf die Frage eingehen, woher die Preiskrise vor dem Krieg kam. Wir hatten eine fossile Energiepreiskrise, die bereits vorher eingesetzt hat. Die Auseinandersetzungen, die wir auch hier im Deutschen Bundestag schon vor dem Krieg geführt haben, etwa zu den Entlastungspaketen, waren Kennzeichen dieser fossilen Energiepreiskrise. Das müssen wir ganz klar fokussieren; denn das bedeutet, dass unsere Anstrengungen über die Abmilderung der Folgen dieses dramatischen Konflikts hinausgehen müssen.
Ich möchte betonen, dass das eine soziale Frage ist. Die Abhängigkeit von fossilen Energien zu beenden, ist eine soziale Frage, weil es ohne die entsprechende Unabhängigkeit zu Energiearmut kommt. Wir schaffen auch für ärmere Länder auf der Welt keine Teilhabe, keine Entwicklungsperspektive, wenn wir nicht eine Unabhängigkeit von endlichen fossilen Ressourcen erreichen. Das muss im Zentrum stehen. Genauso wichtig ist die Begrenzung des Klimawandels. Aber es muss uns deutlich werden, dass wir auch ohne den Klimawandel genau das Gleiche tun müssten: Wir müssten so schnell wie möglich die Importabhängigkeit und die generelle Abhängigkeit von fossilen Ressourcen beenden.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP und der Abg. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Insofern ist richtig, was die Europäische Union nun vorgelegt hat: ein massives Aufwuchsprogramm für Solarenergie. Der Solarenergieausbau soll verdoppelt werden. Wir müssen einen Grenzausgleichsmechanismus schaffen – das ist schon längere Zeit in der Diskussion -, damit es sich lohnt, auf CO2-ärmere Technologien zu setzen und Energieeinsparungen vorzunehmen. Damit betroffene Unternehmen im Wettbewerb nicht weggedrückt werden, muss es dafür einen Ausgleichsmechanismus geben; anders ist das im weltweiten Wettbewerb nicht zu wuppen. Dieses CBAM-System muss kommen.
In den nächsten Wochen muss auch noch auf etwas anderes hingewirkt werden: Wir haben ein massives Ungleichgewicht bei den Begünstigungen bzw. Ausnahmevorschriften von Beihilfeleitlinien. Im Kontext der Coronapandemie ist es uns gelungen – und dieser Ansatz war richtig -, auch Ausnahmen von Beihilfevorschriften in der Europäischen Union festzuschreiben, um die Wirtschaftsfähigkeit und die Hilfsfähigkeit gewährleisten zu können. Das muss jetzt auch bei den erneuerbaren Energien gelten. Wir dürfen uns hier nicht selbst im Wege stehen. Die Europäische Kommission hat gestern richtigerweise gesagt: Nur sechs Monate darf der Genehmigungsprozess dauern, nicht mehrere Jahre. – Auch Olaf Scholz hat immer und immer wieder betont: Der beschleunigte Ausbau erneuerbarer Energien muss im Zentrum stehen.
(Jens Spahn (CDU/CSU): Ja, dann macht!)
Dafür dürfen wir diese Genehmigungshemmnisse nicht länger vor der Brust haben.
(Beifall bei der SPD)
Energiesicherheit ist insofern eine Frage der europäischen Wertschöpfung in den Bereichen Solarzellen, Windkraftanlagen, aber auch in den Bereichen Speicher und natürlich Wasserstofftechnologien. Wir müssen dabei die Monopolabhängigkeiten überwinden.
Herr Merz, noch mal an Ihre Adresse: Wenn Sie meinen, dass in der Handelspolitik der letzten 10 Jahre alles richtig gelaufen sei, dann muss ich Ihnen widersprechen.
(Beifall der Abg. Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Die Abwanderung der deutschen Solarindustrie ist ein Effekt neoliberaler Politik. Wir haben nicht dafür Sorge getragen, dass sich die sozialökologische Wende, die wir brauchen, auch in der Handelspolitik niedergeschlagen hat.
(Thorsten Frei (CDU/CSU): Und Kanada ist neoliberal, oder wie? Was hat das mit CETA zu tun?)
Wenn Sie das immer noch nicht erkannt haben, dann wird es aus Ihren Reihen heraus sicher keine guten und konstruktiven Vorschläge geben, um diesen Wandel hinzubekommen. Wir müssen die Wertschöpfung in der Europäischen Union halten. Das macht uns unabhängig, das bringt Energiesicherheit.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Friedrich Merz (CDU/CSU): Und warum ist die abgewandert, diese Industrie? Das hat doch mit neoliberal nichts zu tun!)
Zum Redetext auf meiner Website: https://www.nina-scheer.de/2022/05/19/rede-ausserordentlicher-europaeischen-rat-am-30-31-mai-2022/
Zur Rede in der Mediathek des Bundestages: https://dbtg.tv/cvid/7536512
Auf die in der Rede behandelten Vorschläge der EU-Kommission für Maßnahmen zur beschleunigten Energiewende ging ich auch in einer Pressemitteilung ein:
Zur Pressemitteilung: https://www.nina-scheer.de/2022/05/18/nina-scheer-europaeische-strategie-fuer-energiesicherheit-durch-erneuerbare-energien-nutzen/
Die Vorschläge der EU-Kommission waren auch Gegenstand eines Interviews, das rbb Inforadio am Morgen des 18.05. mit mir führte:
Zum Interview auf rbb Inforadio: https://www.inforadio.de/rubriken/interviews/2022/05/18/nina-scheer-spd-eu-kommission-debattiert-ueber-energiesicherheit.html

AUSLANDSEINSÄTZE DER BUNDESWEHR
Der Bundestag beschloss die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA).
Zum Antrag der Bundesregierung: https://dserver.bundestag.de/btd/20/017/2001761.pdf
Ebenfalls beschloss der Bundestag die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am Fähigkeitsaufbau der Europäischen Union im Sahel mit Schwerpunkt Niger (EUTM Mali).
Zum Antrag der Bundesregierung: https://dserver.bundestag.de/btd/20/017/2001762.pdf
PFLEGEBONUS
Mit dem nun beschlossenen Pflegebonus in Höhe von einer Milliarde Euro wird eine finanzielle Anerkennung für die starke Forderung der Pflegekräfte in der Pandemie geleitet. Davon profitieren Pflegekräfte in Krankenhäusern und in der Altenpflege. Bis zu 4.500 Euro sind jeweils steuerfrei. Dies gilt auch für Boni, die in Tarifverträgen vereinbart worden sind oder freiwillig vom Arbeitgeber gezahlt werden. Gleichzeitig werden kontinuierlich die Arbeitsbedingungen und die Löhne in der Pflege verbessert, etwa indem die Tariftreueregelung in Pflegeeinrichtungen abgesichert wird. Denn nur Tariflöhne garantieren eine ordentliche Bezahlung.
Zu Beschlussempfehlung und Bericht: https://dserver.bundestag.de/btd/20/018/2001890.pdf.
9-EURO-TICKET
In der vergangenen Woche wurde die letzte Hürde zum 9-Euro-Ticket genommen. Nach dem Beschluss im Bundestag am Donnerstag, 19. Mai, haben am Freitag auch die Länder im Bundesrat dem 9-Euro-Ticket zugestimmt. Damit kann das Ticket wie geplant zum 1. Juni starten. Zu erwerben ist das jeweils für einen Monat gültige Ticket bereits ab dem 23.5. Es sieht vor, dass der Nah- und Regionalverkehr im gesamten Bundesgebiet während 3 Monaten genutzt werden kann.

STEUERENTLASTUNGSGESETZ 2022
Obwohl Corona in unser aller Alltag derzeit weniger zu spüren ist, leiden viele Selbstständige, Unternehmen, Arbeitgeber*innen und -nehmer*innen noch unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Am Donnerstag verabschiedete der Bundestag unter dem Namen „Viertes Corona-Steuerhilfegesetz“ eine Reihe schnell greifender steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise und ihrer Folgen, über welche ich bereits in meinem Wochenspiegel vom 18. bis 25. Mai berichtete (https://www.nina-scheer.de/2022/05/19/wochenspiegel-8-bis-15-mai-2022/).
Zu dem Gesetzpaket gehören unter anderem steuerfreie Corona-Zahlungen für Beschäftigte im Gesundheitssektor, Verlängerung der Homeoffice-Pauschale, Verlängerung der degressiven Abschreibung, längere Investitionsfristen bei Investitionsabzugsbeträgen und die Anpassung des erweiterten Verlustrücktrags.
Zum Gesetzentwurf: https://dserver.bundestag.de/btd/20/013/2001333.pdf

SANKTIONEN BEI GRUNDSICHERUNG WERDEN AUSGESETZT
Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion einige bedeutende Änderungen durchgesetzt, welche diese Woche im Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen verabschiedet wurden: Das Moratorium von Sanktionen bei Grundsicherung wird bis in den Sommer 2023 bzw. ein Jahr nach Inkrafttreten gelten und endet nicht – wie ursprünglich geplant – bereits Ende 2022.
Zudem wurde erreicht, dass Meldeversäumnisse nicht mehr – wie ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen – vom Moratorium ausgenommen sind. Nur bei mehrfachen Meldeversäumnissen sind jetzt weiterhin Sanktionen möglich. Denn wer wiederholt nicht zum vereinbarten Termin erscheint, dem kann schlecht geholfen werden. Leistungskürzungen bei mehrfachen Meldeversäumnissen sind dann aber nur in Höhe von 10 statt bisher im Umfang von bis zu 30 Prozent möglich.
Die Mitwirkungspflichten sollen im Bürgergeld neu geregelt werden. Künftig sollen sich Leistungsberechtigte und Jobcenter auf Augenhöhe begegnen. Ziel ist es, gegenseitiges Vertrauen durch mehr Respekt und Würde zu schaffen.
In seinem Urteil vom 5. November 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass Menschen, die staatliche Leistungen beziehen, Mitwirkungspflichten haben. Jedoch sind nicht alle Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende verhältnismäßig, mit denen auf Pflichtverletzungen reagiert werden kann. Bis zur gesetzlichen Neuregelung hatte das Bundesverfassungsgericht Übergangsregelungen angeordnet. Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die Sanktionsregelungen zeitweise komplett ausgesetzt.
Mit dem Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass bis zu einer Neuregelung der Mitwirkungspflichten im Rahmen des Bürgergeldes ein Sanktionsmoratorium gelten soll. Zuvor hatte es eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales gegeben.
Zu der Anhörung: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw20-pa-arbeit-soziales-hartziv-893686
20. MAI WELTBIENENTAG
Seit März sind die neuen Regelungen des Gesetzes zum Schutz der Insektenvielfalt in Kraft. Weitere Bausteine des Insektenschutzpakets gelten mit dem geänderten Pflanzenschutzgesetz und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung bereits seit September 2021. Die Bienen haben nun mehr Schutzgebiete, in denen keine Biozide angewendet werden dürfen. An weiteren Schutzmaßnahmen muss weiter gearbeitet werden.
Das Aktionsprogramm Insektenschutz war vor vier Jahren trotz des Widerstands des damaligen Koalitionspartners CDU/CSU von der damaligen SPD-Umweltministerin Svenja Schulze vorlegt worden.

MEDIENSPOTS (Auswahl)
Parlamentarier debattieren über Sterbehilfe
PRO – Das christliche Medienmagazin, 18.05.2022 – https://bit.ly/3sRKv1j
„Erneuerbare viel schneller ausbauen als bisher“
rbb inforadio (Audio Interview), 18.05.2022 – https://bit.ly/3LCFtMH
Nina Scheer: Europäische Strategie für Energiesicherheit durch Erneuerbare Energien nutzen
LOZ-News, 18.05.2022 – https://bit.ly/3wBtxqs
ZU GAST …
… bei einem Podiumsgespräch des BUNDESVERBANDS DER ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT (BDEW) in Berlin am 17. Mai diskutierte ich in meiner Funktion als klima- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion mit den energiepolitischen Sprecher*innen der Fraktionen CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP über das „Osterpaket“.

… auf Einladung der Botschafterin Frankreichs in Deutschland, Anne-Marie Descôtes, traf ich als Vertreterin der SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Klima und Energie bei einem Frühstück am 19. Mai in der FRANZÖSISCHEN BOTSCHAFT. Der Termin diente dem Austausch über Energie- und Klimathemen.
… beim Stadtparteitag der SPD WÜRZBURG gab ich den Genoss*innen einen digitalen Input zur Beschleunigung der Energiewende.
… am INSTITUT FÜR KLIMASCHUTZ, ENERGIE UND MOBILITÄT (IKEM). Dort referierte ich am 20. Mai in meiner Funktion als Klima- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion zur Kommunalen Wärmewende. Im Anschluss nahm ich unter der Moderation des Geschäftsführers des IKEM, Dr. Simon Schäfer-Stradowsky an eine Podiumsdiskussion mit den weiteren Vortragenden des Abends teil: Markus Staudt (BDH), Prof. Dr. Michael Sauthoff (Universität Greifswald), Robert Brückmann (dena) und Dr. Olaf Däuper (Becker Büttner Held).

… an der STORMARNSCHULE AHRENSBURG am 23. Mai, wo mich die Schüler*innen mit hochaktuellen Fragen empfingen. Anlässlich des EU-Projekttages diskutierte ich mit den 10. und 11. Klassen des Fachs Wirtschaft und Politik an der Europaschule. Als Fragen wurden das Verhältnis zu China, Fragen zu Handelspartnerschaften, zu einer europäischen Armee und allgemeine politische Fragen diskutiert.

… auf der Internationalen Konferenz „Ökologische Transformation sozial gestalten“ der FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG SHANGAI und dem DEUTSCHLANDFORSCHUNGSZENTRUM (DFZ), Tongji-Universität,
am 23. Mai. In dem Workshop „Grüne und digitale Transformationen: Wie sozial gestalten?“ gab ich via Zoom einen Vortrags-Impuls mit anschließender Diskussion über Beschleunigungsmöglichkeiten der Energiewende und diskutierte mit chinesischen und deutschen Teilnehmenden.
Auch wenn aus chinesischer Perspektive und Programmatik etwa die Dringlichkeit des Ausbaus Erneuerbarer Energien übereinstimmend mit der Betrachtung in Deutschland gesehen werden: bei der Atomenergie gingen die Ansichten auseinander. China setzt weiterhin – auch – auf Atomenergie und scheint hier insbesondere kleinere Reaktoren im Blick zu haben. Ich verdeutlichte, dass die Anfälligkeit von Atomenergienutzung durch Extremwetterereignisse, insbesondere Dürren, neben den weiteren bekannten Risiken ernst genommen werden müssen. Dem stimmte etwa auch Prof. Praetorius zu.

… auf Einladung von ANJA SPIEGEL, Bürgermeisterkandidatin Werder (Havel) zu einem öffentlichen Online-Austausch über kommunale Wege der Nachhaltigkeit und Energiewende.

… auf Einladung der AG-60 Plus und des Willy-Brand-Hauses zu einer Online-Veranstaltung zur STERBEGBLEITUNG: Selbstverantwortung am Ende des Lebens – Sterbehilfe als Vortragende und Vertreterin einer der drei vorliegenden Gesetzentwürfe.

BERICHTE
GREMIENSITZUNGEN
Wie in jeder Sitzungswoche des Deutschen Bundestages nahm ich an vorbereitenden Sitzungen, Fraktionssitzung, einer Fraktionssitzung zur Lage in der Ukraine, Obleutegesprächen, Gespräche mit Sprecher*innen anderer Arbeitsgruppen, Runden mit Vertreter*innen der Ministerien zur aktuellen Lage und aktuellen Gesetzesvorhaben, Sitzungen der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie, deren Vorbereitung in meiner Funktion als klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion liegt, der Sitzung des Ausschusses Klimaschutz und Energie, als Mitglied am Unterausschuss Internationale Klima- und Energiepolitik, Termine im Zusammenhang mit meinem Amt im Beirat der Bundesnetzagentur sowie Plenarsitzungen des Bundestages teil. Außerdem fanden Austausche zum Entwurf des LNG-Beschleunigungsgesetzes statt.
FRAKTIONSOFFENER AUSTAUSCH ZUM WAHLRECHT
Im Koalitionsvertrag vereinbarte die SPD mit den Koalitionspartner*innen eine Überarbeitung des Wahlrechts binnen eines Jahres, da das Parlament mit aktuell 736 Abgeordneten die Regelgröße von 598 Sitzen um 138 Mandate übersteigt. Dies führt zu einer Beeinträchtigung der parlamentarischen Arbeit und wird auch öffentlich kontrovers diskutiert. Zur Vorbereitung der ersten Sitzungen der im Koalitionsvertrag vereinbarten „Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit“, deren erste Sitzungen in dieser Woche stattfanden, fand ein fraktionsoffener Abend statt. Dort wurden alle SPD-MdBs über die Arbeit der Kommission informiert, mögliche Lösungen zur Verkleinerung des Parlaments vorgestellt und diskutiert. Die Verhandlungsführerinnen und Verhandlungsführer der Ampel-Fraktionen haben sich auf das Modell der verbundenen Mehrheitsregel verständigt. Dieser wurde am Donnerstag der Wahlrechtskommission vorgelegt. Nach diesem Modell würde sich die Sitzverteilung wie folgt gestalten: Auf Bundesebene werden 598 Sitze im Verhältnis der von den Parteien bundesweit erzielten Listenstimmen (früher: Zweitstimmen) auf diese verteilt (Oberverteilung).
Die so ermittelte Sitzzahl einer Partei wird im Verhältnis der von ihr in den Ländern erzielten Listenstimme auf die Länder verteilt (Unterverteilung).
Ein Wahlkreismandat wird der/dem Kandidierenden mit den meisten Personenstimmen (früher: Erststimmen) nur dann zugeteilt, wenn das Mandat durch Listenstimmen gedeckt ist.
Die Wählerinnen und Wähler haben die Möglichkeit, bei der Personenwahl eine Ersatzstimme abzugeben. Falls das Wahlkreismandat mangels Zweitstimmendeckung nicht an den oder die Erstplatzierte/n zugeteilt werden kann, werden die Ersatzstimmen der Wähler*innen, deren Erstpräferenz wegen mangelnder Zweitstimmendeckung nicht berücksichtigt werden konnte, zu den Erstpräferenzen der anderen Wähler hinzugezählt. Das Mandat erhält der/die Kandidierende, auf den oder die insgesamt die meisten Stimmen (Erst- und Ersatzstimmen) im Wahlkreis fallen.
Die von einer Partei in einem Bundesland errungenen Wahlkreismandate werden – wie bisher – auf die Landesliste angerechnet. Nicht mit Wahlkreismandaten besetzte Sitze werden – wie bisher auch – mit Kandidierenden aus der Landesliste besetzt.
Bereits 2020 brachte ich in der SPD-Fraktion eine Idee zur Reform des Wahlrechts ein, über welche ich in meinem damaligen Newsletter berichtete: https://www.nina-scheer.de/2020/03/12/newsletter-februar-2020/
AK EINS ZUR NATIONALEN SICHERHEITSSTRATEGIE
Der außen- und sicherheitspolitische Berater des Bundeskanzlers, Jens Plötner, informierte meine Fraktionskolleg*innen und mich über die Arbeiten an der im Koalitionsvertrag vereinbarten Nationalen Sicherheitsstrategie. Im Anschluss folgte eine offene Diskussion über den aktuellen Arbeitsstand.
VERABSCHIEDUNG VON MÖLLNS BÜRGERMEISTER JAN WIEGELS
Wegen meiner oben erwähnten terminlichen Einbindung konnte ich leider bei seiner Verabschiedung nicht dabei sein, wünsche Jan Wiegels nach zwölf Jahren Amtszeit als Bürgermeister von Mölln alles Gute auf dem weiteren Lebensweg. Ich danke Jan für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und seine Verdienste in und für Mölln. Nicht zuletzt erwähnt sein soll hier das Netzwerk „Tatorte rassistischer Gewalt“, an dessen Gründung Jan Wiegels und ich uns im Sommer 2021 gemeinsam beteiligten und welches versucht, die rassistisch motivierten Taten, die Orte von Hanau, Rostock-Lichtenhagen, Solingen, Halle und auch Mölln in einen Zusammenhang zu stellen, der über das Mahnen und Gedenken hinausgeht.