Bundestagsabgeordnete Nina Scheer wirft Kommissionspräsidentin Vorbereitung eines Rechtsbruches vor. Die Einstufung von Atomenergie als „nachhaltig“ widerspreche sowohl der europäischen Taxonomieverordnung als auch den Zielen nachhaltiger Entwicklung.

Bild: Kai Treffen

„Sowohl durch den Uranabbau, als etwa auch durch die Gefahr schwerer Unfälle während des Betriebs sowie die ungelöste Endlagerfrage steht Atomenergienutzung den Nachhaltigkeits-Kriterien der Taxonomie-Verordnung entgegen. Wenn sich Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin dennoch für die Einordnung von Atomenergie als nachhaltig ausspricht, bereitet sie damit einen Rechtsbruch vor. Eine solche Einordnung wäre anfechtbar und sollte als solche auch gerichtlich angefochten werden,“ erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer, Energie- und Umweltpolitikerin unter Verweis auf die gemeinsame Erklärung für eine nuklear-freie EU Taxonomie, die im Rahmen der Klimakonferenz von Glasgow die Staaten Deutschland, Luxemburg, Portugal, Dänemark und Österreich zeichneten.

„Atomenergie ist weder widerstandsfähig gegenüber dürrebedingt niedrigen Flusswasserpegeln oder anderen wetterextremen Naturereignissen noch nachhaltig. Mangels Brennstoffkreislauf entsteht selbst mit teilweiser Wiederverwertung hochradioaktiver Müll, für den bislang weltweit noch kein einziges Endlager in Betrieb genommen wurde. Die Nutzung von Atomenergie widerspricht sowohl dem Verursacherprinzip als auch dem Vorsorgeprinzip,“ so Nina Scheer.

Zur Abwendung des Rechtsbruchs müsse von Seiten der Kommission auf die Einordnung von Atomenergie als „nachhaltig“ verzichtet werden.