Nina Scheer: Mit Lieferkettengesetz fairen Handel aktivieren und Menschenrechte wahren

Bundestag - Inga Haar Bild: Deutscher Bundestag/Inga Haar

Mit Lieferkettengesetz fairen Handel aktivieren und Menschenrechte wahren – auch zugunsten von gemeinwohlorientierten Unternehmen aus der Region

Zum heute vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, auch Lieferkettengesetz genannt, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer:

„Das Lieferkettengesetz aktiviert faire Handelsbeziehungen und das Einhalten von Menschenrechten. Es ist auch wettbewerblich ein Meilenstein, da Unternehmen, die heute noch einen Vorteil aus Sozialdumping ziehen, hierfür künftig sanktioniert werden.“

Die im Gesetz enthaltenden Sorgfaltspflichten zu Risikomanagement und Analyse betreffen ab 2023 Unternehmen ab 3000 Beschäftigten und ab 2024 Unternehmen mit 1000 Beschäftigten. Mit dieser Unterscheidung sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor überproportionalen Lasten geschützt werden.

Nina Scheer: „Zu wirksamen Sozialstandards von Unternehmen gehört auch eine Verantwortung für die Lieferkette.“ Es dürfe nicht egal sein, ob in unserer Kleidung und weiteren Produkten die Ausbeutung von Menschen steckt, so Scheer.

„Indem die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten nun zur gesetzlichen Pflicht wird, profitieren all solche gemeinwohlorientierte Unternehmen, die bereits aus eigenen Maßgaben heraus entsprechende Menschenrechtsstandards einhalten und sich bislang dem Preisdruck durch nicht eingehaltene Standards auf Seiten konkurrierender Unternehmen ausgesetzt sehen“, erläutert Scheer weiter.

Dem stimmt auch Annett Nack-Warenycia, geschäftsführende Gesellschafterin des gemeinwohlbilanzierten Unternehmens Nack Büroeinrichtungen GmbH mit Sitz in Stapelfeld, Stormarn und Hamburg zu: „Das Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt und bestätigt unser gemeinwohlorientiertes unternehmerisches Selbstverständnis. Zur wirksamen Bekämpfung von Menschenrechtsverstößen dürfen Sozialstandards nicht an der Grenze oder beim Zwischenhändler enden, sondern müssen sich auf die Lieferkette erstrecken.“

Für weitere Schritte gelte es die Fragen der Sorgfaltspflichten auch auf weitere Umwelt- und Gesundheitsstandards auszudehnen ist Nina Scheer überzeugt. „Mit den Neuregelungen des Lieferkettengesetzes werden Gesundheitsstandards immerhin im Rahmen von Arbeitsschutzrelevanz berücksichtigt, etwa im Umgang mit Pestiziden und anderen Gefahrenstoffen sowie im Rahmen geltender multilateraler Abkommen. Ziel muss sein, die Betrachtung der Lieferkette und Herstellung der gehandelten Produkte auch in ihren Auswirkungen auf die Umwelt und Lebensgrundlagen auszuweiten“, so Scheer.

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