Deutscher Bundestag, 230. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2021
TO 27:
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote, Drucksachen 19/27435, 19/28183, 19/29850
b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lukas Köhler, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Keine Bilanzfälschung beim Klimaschutz im Verkehr – Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED II technologieneutral umsetzen umsetzen, Drucksachen 19/28437, 19/29850
Dr. Nina Scheer (SPD):
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Es geht heute um die Verabschiedung des Gesetzes zur Veränderung, also zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote, um sehr umfangreiche Änderungsanträge, die wir im parlamentarischen Verfahren noch entwickelt haben, und um einen wiederum sehr umfangreichen Entschließungsantrag.
Ich möchte ganz zu Anfang meinem Kollegen Herrn Oliver Grundmann von der CDU/CSU-Fraktion für die sehr konstruktive Zusammenarbeit danken. Das ist ein sehr komplexes Gesetzeswerk. Wir haben sehr viele Stunden um eine Handhabung der unterschiedlichen Faktoren gerungen, die hier unter einen Hut zu bringen sind. Ich denke, wir haben auf Grundlage des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs auch noch einige Veränderungen, Verbesserungen erreichen können.
(Beifall bei der SPD)
Mitten in den Beratungen ist das Bundesverfassungsgerichtsurteil ergangen, womit klar war, dass jeder Sektor – und damit auch der Verkehrssektor, um den sich dieses THG-Gesetz, abgekürzt gesprochen, dreht – seinen Anteil bringen muss. Insofern haben wir uns auch darauf verständigt: Je mehr Anreize wir mit dem Minderungsgesetz schaffen können, desto mehr wird auch erreicht werden müssen.
Ich stelle das insofern voran, weil ich weiß, dass auch vielfach Kritik in Richtung einer Erhöhung der Anreize gekommen ist bzw. jetzt kommt, die da lautet: Wenn man die Anreize zu hoch setzt, dann könnte das vielleicht bedeuten, dass das überhaupt nicht erfüllbar ist und einfach nur teuer wird. – Dem möchte ich gleich vorangestellt – nach dem Motto „Den Stier bei den Hörnern packen“ – auch noch mal entgegenhalten: Wenn man die Anreize erst gar nicht hoch genug setzt, dann muss man sich nicht wundern, wenn man die Klimaschutzziele nicht erreichen kann.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
In diesem Sinne stehen wir als SPD-Fraktion gemeinsam in der Koalition dazu, dass wir die bis 2030 zu erreichende Minderungsquote von 22 Prozent, die im Regierungsentwurf enthalten war, nun auf 25 Prozent hochsetzen, was einem Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor von 32 Prozent entspricht, den wir bis 2030 erreichen wollen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Marie-Luise Dött [CDU/CSU])
Es wären sehr viele Details zu thematisieren. Ich kann hier jetzt nur einige herausgreifen:
Es ist mir ein ganz besonderes Anliegen, zu betonen, dass wir es geschafft haben, die Ausphasung von Palmölprodukten zu verfrühen. Es war vorgesehen, das bis 2026 herauszuboxen, wir schaffen es jetzt schon bis Ende 2022. Das ist mit Blick auf die Lieferketten das Frühestmögliche, was abbildbar war, und das haben wir geschafft.
Es stand in Rede, ob man das überhaupt im Gesetz regeln kann oder ob man das wegen der EU-rechtlichen Verknüpfung nur auf europäischer Ebene erreichen kann. Wir haben beides gemacht: Wir haben das im Gesetz verankert und mit dem Entschließungsantrag die Bundesregierung beauftragt, dass dies auch auf europäischer Ebene erreicht wird. Ich denke, das lässt sich wirklich sehen; das ist ein toller Erfolg.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Als Zweites haben wir zum Beispiel auch die Möglichkeit geschaffen – ich weiß, dass das auch in der Kritik steht; aber es ist etwas, was ich verteidigen möchte und was ich auch begründen möchte –, dass bei der Gewinnung von Wasserstoff solche Dinge wie Klärschlamm in kommunalen Einrichtungen, die Verwertung biogener Reststoffe einbezogen werden. Dadurch wird tatsächlich auch Wasserstoffgewinnung für den Straßenverkehr möglich; es gibt ja auch kommunale Fahrzeuge, die dann unmittelbar damit betankt werden können.
Das ist auch etwas, wo man fragen kann: „Ist das überhaupt zeitgemäß? Es sind auch viele batteriebetriebene Fahrzeuge unterwegs. Passt das überhaupt in die Landschaft?“ – Ja, es passt, weil wir technologieoffen darangehen wollen. Wenn es diese Möglichkeiten gibt, werden Anreize vor Ort geschaffen, sich daran zu beteiligen. Deswegen ist es eine gute Sache, das mit aufzunehmen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Zudem ist es uns gelungen, ein umfassendes Monitoring im Gesetz zu verankern. Falls sich herausstellt – möglicherweise konnte man das nicht voraussehen –, dass ein paar Weichenstellungen in die ein oder andere Richtung nicht optimal waren, dann kann man das in den nachfolgenden Jahren entsprechend begleiten und korrigieren.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Kollegin Scheer, kommen Sie bitte zum Schluss.
Dr. Nina Scheer (SPD):
Der letzte Satz. – Ich konnte auf vieles leider nicht eingehen. Ich denke, es ist ein rundes, gutes Gesetz, und wir haben im parlamentarischen Verfahren viel erreicht.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)