Scheer: Nachhaltigkeitsprüfung ins Gesetzgebungsverfahren einbinden

Bild: Scheer

Zu Beginn der ersten Plenarwoche „Nachhaltigkeit und Klima“ im Deutschen Bundestag erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer, stellvertretende Vorsitzende des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung:

„Um die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie basierend auf den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen (SDG) zu erreichen, müssen alle Gesetzgebungsverfahren bereits von Beginn an diesen Zielen entsprechen.“

In diesem Sinne forderten die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung nun im Rahmen ihres Leitantrages zur Nachhaltigkeitswoche (Drucksache 19/22505) auf, ‚in Orientierung an den Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsprüfung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung (PBnE) ein Verfahren für eine Nachhaltigkeitsprüfung (Nachhaltigkeitsgesetzesfolgenabschätzung) zu erarbeiten (…)‘ so Scheer im Bezugnahme auf den Leitantrag.

Die unterschiedlichen Modelle eines solchen Verfahrens sollen dem Deutschen Bundestag bis zum Ende dieser Legislaturperiode in einem Evaluationsbericht vorgelegt werden. Die Vorschläge seitens des PBnE hatte Nina Scheer als federführende Berichterstatterin mitentwickelt. Sie sehen unter anderem die Einrichtung eines eigenen Ausschusses für nachhaltige Entwicklung vor.

Laut Leitantrag soll die Bundesregierung ferner zur Mitte jeder folgenden Legislaturperiode eine umfassende Bestandsaufnahme zur Umsetzung und Erreichung der 17 Nachhaltigkeitsziele im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie vornehmen.

Das vom PBnE entwickelte und dem Koalitionsantrag zugrunde liegende Positionspapier (Ausschuss-Drucksache 19(26)72) sieht ferner vor, einen Nachhaltigkeitskontrollrat einzusetzen.

Scheer: „Die Ziele für nachhaltige Entwicklung stellen auch die Gesetzgebung vor grundlegende Veränderungen, da an sich jedes Gesetzesvorhaben den Zielen entsprechen sollte. Hier fehlt aber sowohl ein umsetzbares Anforderungs- als auch Kontrollinstrument. Dies hat der PBnE nun entwickelt. Mit dem Leitantrag der Koalitionsfraktionen wird die erste Tür zur Umsetzung dieser Instrumente geöffnet. Damit haben die Nachhaltigkeitsziele nun auch eine greifbare Chance auf verbindliche gesetzliche Umsetzung – die Bundesregierung mit einbezogen.“

Weitergehend erwartet die Abgeordnete hierbei eine Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsziele selbst. So gelte es dringend bestehende Widersprüche aufzulösen: „Es wird die nachhaltige Entwicklung lähmen, wenn das eine Nachhaltigkeitsziel, sog. SDG, in der Umsetzung ein anderes Nachhaltigkeitsziel durchkreuzt.“ Dies sei etwa bei der Nutzung von Plastik bei Verpackungen der Fall, insofern es hierbei einerseits für weniger Transportemissionen und damit Klimaschutz stünde, uns andererseits aber beim Schutz des Wassers (SDG 6) und weiterem Ressourcenschutz massiv zurückwirft. Hier müsse es bereits in der Zielsetzung zu einer bereichsübergreifenden Betrachtung kommen, die – anhand des gewählten Beispiels – klar zur Reduktion von Plastik führt, so Scheer und fügt an: „Auch so gesehen ist der heutige Leitantrag ein erster Schritt.“

Hintergrund zur Plenarwoche „Nachhaltigkeit und Klima“:

Im November 2019 hatte der Deutsche Bundestag eine jährliche Plenarwoche „Nachhaltigkeit und Klima“ beschlossen. Diese findet zum ersten Mal in der aktuellen Sitzungswoche des Deutschen Bundestages statt. Am heutigen Mittwoch, 16. September 2020, berät der Bundestag im Rahmen einer Generaldebatte zum Thema Nachhaltigkeit über insgesamt sechs Anträge der Bundestagsfraktionen. Am Donnerstag folgen die Plenardebatten zu den einzelnen Nachhaltigkeitsbereichen.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer ist stellvertretende Vorsitzende des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung und Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Im PBnE leitete sie die Arbeitsgruppe zur strukturellen Weiterentwicklung der deutschen Nachhaltigkeitsarchitektur und der Nachhaltigkeitsprüfung im Gesetzgebungsverfahren.

Als Initiatorin des ‚Sozialdemokratischen Energiewende-Appells‘, www.energiewende-appell.de, plädiert sie mit inzwischen ca. 1600 MitunterzeichnerInnen für einen Kohleausstieg bis 2030 und einen zu beschleunigenden Ausbau und Umstieg auf Erneuerbare Energien. Zu weitergehenden Forderungen vgl. aktuell auch: https://energiewende-appell.de/wp-content/uploads/2020/09/2020-08-28-Forderungspapier_Der-beschleunigte-Umstieg-auf-Erneuerbare-Energien-ist-eine-sozialstaatliche-Pflicht.pdf

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