Zu den gestrigen (3.9.2020) Eilbeschlüssen des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts über die Frage einer Instandsetzungspflicht der Fischtreppe von Vattenfall am Wehr bei Geesthacht erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer:
„Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein ändert nichts an der Notwendigkeit der Wiederherstellung der Elbe-Durchlässigkeit für die Fische, zu der Deutschland nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet ist. Unabhängig von der Gerichtsentscheidung muss das durch das Wasser- und Schifffahrtsamt, WSA, Lauenburg auf den Weg gebrachte Provisorium einer Heberleitung nun schnell, wie auch bereits angekündigt und in Arbeit, umgesetzt werden.“