Mitgliederbrief: Aktuelle Aufgaben und Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Bild: Scheer

Liebe Genossinnen und Genossen,

die sich fortentwickelnden Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie erfordern ein stetiges wachsam sein für notwendige Korrekturen. In diesem Sinne danke ich allen, die während der letzten Wochen auf den verschiedensten Wegen mit initiativ wurden oder sich mit Vorschlägen und Situationsbeschreibungen zu Wort gemeldet haben. Dies reicht von Hinweisen auf in diesen Zeiten besonders zu berücksichtigende Maßnahmen zur Gewaltprävention und für Jugendschutz, über besseren Schutz in der Pflege bis hin zur Handhabung der landesseitigen Umsetzungsschritte vor Ort in den Städten und Gemeinden. Ein engmaschiger Austausch, nun verstärkt über Telefon- und Videokonferenzen, aber auch in Einzelgesprächen oder schriftlich ist erforderlich, um die sozialdemokratische Stimme möglichst breit gefächert in politische Forderungen und Umsetzung zu bringen.

Die Corona-Pandemie gibt unserer Gesellschaft meines Erachtens dabei bereits heute zentrale Erkenntnisse und daraus folgende übergeordnete Aufgaben auf den Weg:

  1. Die heute erfolgreichen Maßnahmen, vom Kurzarbeitergeld, die Besserstellung der Pflegeberufe, eine zu stärkende Daseinsvorsorge und heimische Wertschöpfung bis hin zu einem gut auszustattenden Gesundheitssystem und Fürsorge insbesondere gegenüber den Schwächeren in der Gesellschaft entsprechen neben weiteren Maßnahmen dem sozialdemokratischen Verständnis, dem sich CDU/CSU in Krisenzeiten anschließen – warum nicht auch zur Vermeidung von Krisensituationen?
  2. Ein ökonomisch und rechtsstaatlich starker Staat ist unverzichtbar. Mit Neoliberalismus wären all die erfolgreichen Maßnahmen der letzten Wochen nicht erreichbar gewesen.
  3. Anhand von fehlenden Atemschutzmasken ist zu erkennen, dass Marktgläubigkeit, Privatisierung und Gewinnmaximierung, wie sie in der Vergangenheit zur Auslagerung von Produktionsprozessen und Importabhängigkeiten führten, der Handlungs- und Schutzunfähigkeit eines Staates zulasten einer starken Daseinsvorsorge schaden.
  4. Beschleunigungsfaktoren für Pandemien, wie etwa intensive Landwirtschaft, Antibiotikaresistenzen, aber auch klimawandelbedingte Auslöser müssen als Warnung begriffen werden: es gilt die Globalisierung sozial-ökologisch zu transformieren –  nach Maßgabe der Gemeinwohl-Ökonomie.
  5. Die Krisenzeit versammelt zu Einheit hinter eine handlungsfähige Regierung. Was kurzfristig dient, muss eine Gesellschaft aber auch langfristig stabilisieren. Es darf somit nicht zur Aushöhlung des Parlamentarismus kommen. Zurzeit drohen sich die Staatsgewalten auf die Exekutive und die – sie korrigierende – Judikative zu verengen. Eine reduzierte bzw. verengte Beteiligung des Parlaments kann in Krisenzeiten zwar akut zur beschleunigten Umsetzung von Maßnahmen verhelfen, birgt zugleich aber das Risiko mangelnder gesellschaftlicher Verankerung der Maßnahmen und hierbei schwindender politischer Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Denn mit der Konzentrationswirkung auf Regierungshandeln drohen auch Parteien und ihre Mitglieder an politischer Bedeutung zu verlieren. Parteien muss auch in Krisenzeiten der grundgesetzliche Auftrag zur Mitwirkung an der öffentlichen Meinungsbildung erhalten bleiben.
  6. Die Corona-Pandemie verdeutlicht die Notwendigkeit von Solidarität als Garant für Frieden und Völkerverständigung. Ob es um die Entwicklung eines Impfstoffes oder um die Versorgung mit Schutzkleidung geht: gemeinwohlorientiertes Handeln erfordert transnationale Zusammenarbeit und Solidarität. Handelskriege nach „America First“-Manier schaden letztlich allen und führen zu einer ethischen Verarmung der Menschheit.

Nachdem das Tragen von Alltagsmasken bundesseitig mit Beschluss von letzter Woche „dringend“ empfohlen wurde, wird es durch landesseitige Regelungen nun in jedem Bundesland zur Pflicht. Dies ist meiner Meinung nach unverzichtbar an Orten des engen Kontaktes, wie im ÖPNV oder beim Einkaufen. Es gilt hiermit die Zeit bis zu einem in der Breite verfügbaren Impfstoff zu überbrücken. Ich teile dabei nicht die Sorge, dass die Menschen über das Tragen der Masken unvorsichtig beim Einhalten von Abständen werden. Ganz im Gegenteil: meiner Beobachtung entspricht es eher, dass die Masken im öffentlichen Raum die erforderliche Aufmerksamkeit ins Gedächtnis rufen.

Unterstreichen möchte ich in diesem Zusammenhang aber auch meine andernorts schon geäußerte Erwartung, für die breite Bevölkerung geeignete Masken verfügbar zu stellen – und zwar kostenfrei. So genannte OP-Masken sollten flächendeckend ausgegeben werden. Die Bevölkerung darf damit nicht allein gelassen werden, da nicht alle Menschen gleichermaßen einen Zugang zu geeigneten Masken haben. OP-Masken sind laut Studien deutlich schützender als selbstgefertigte Masken. Somit muss es erklärtes Ziel sein, auch in der Bevölkerung für den sog. Alltagsgebrauch eine kostenfreie Versorgung mit Atemschutzmasken sicherzustellen. Auch hier hat der Staat eine Schutzpflicht, (vgl. auch: Pressemitteilung).

Vor diesem Hintergrund sollten von Seiten des Bundesgesundheitsministers alle ihm mit den Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes an die Hand gegebenen Möglichkeiten schnellstens umgesetzt werden.

In diesem Sinne bin ich zudem der Meinung und habe dies auch für die SPD-Fraktion entsprechend aufbereitet, dass auch Unternehmen, die „solche Produkte“ – auch für den Alltagsgebrauch – bisher zwar noch nicht herstellen, aber herstellen könnten, hierzu verpflichtet werden (natürlich auch mit Entschädigung). Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes im März 2020 ermöglichen dem Bundesgesundheitsminister, per Rechtsverordnung entsprechend zu handeln. Dies muss meines Erachtens dringend geschehen. Ergänzend sollte das Infektionsschutzgesetz noch verschärft werden, sodass auch noch weitere Unternehmen aus fachlich naheliegenden Branchen verpflichtet werden können. Auch eine solche Gesetzesänderung habe ich innerfraktionell eingebracht.

In der laufenden Sitzungswoche wurden zudem weitere Gesetze in 1. Lesung beraten, die notwendige Maßnahmen Anlass der Covid-19-Pandemie treffen:

Maßnahmen im Elterngeld
Am 22. April debattierte der Deutsche Bundestag in 1. Lesung den Entwurf der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD für ein Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie. Mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie wächst die Zahl von Eltern, die die Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld nicht mehr einhalten können. Eltern, die unter anderem als Pflegerinnen und Pfleger, Ärztinnen und Ärzte, Polizistinnen und Polizisten tätig sind, werden an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt und können weder über den Arbeitsumfang noch über die Arbeitszeit selbst bestimmen.

Andere Berufsgruppen, die von Kurzarbeit oder Freistellungen betroffen sind, können in wirtschaftliche Notlage geraten. Die Regelungen des Bundeselterngeld und -Elternzeitgesetzes (BEEG) sind auf diese außergewöhnliche Situation nicht abgestimmt. Deswegen sollen diese zeitlich befristet angepasst werden, um betroffene Familien in der aktuellen Lebenslage weiterhin effektiv mit dem Elterngeld unterstützen zu können. Konkret bekommen Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, die Möglichkeit ihre Elterngeldmonate aufschieben zu können. Bei der Elterngeldvariante „Partnerschaftsbonus“ sollen Eltern ihren Anspruch nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant. Während des Bezugs von Elterngeld sollen Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie erhalten, die Höhe des Elterngelds nicht reduzieren. Es wird ein zusätzlicher Ausklammerungstatbestand für Monate mit Einkommenseinbußen aufgrund der Covid-19-Pandemie eingeführt. Diese Monate fließen dann bei der Bemessung des Elterngeldes nicht mit ein.

Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden
Wie viele andere Berufsgruppen leiden auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Mit dem am 22. April in 1. Lesung beratenen Gesetzespaket der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD, sollen die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wissenschaft abgemildert werden. Zusätzlich sollen Anreize für BAföG-Geförderte geschaffen werden, die sich während der Covid-19-Pandemie in systemrelevanten Bereichen engagieren möchten.

Ziel des Gesetzesentwurfes ist es Wissenschaftlern in ihrer Qualifizierungsphase durch „Flexibilität und mehr Planungssicherheit“ zu unterstützen. Ihre Promotion oder Habilitation sowie eine berufliche Weiterentwicklung sollen sie trotz der pandemiebedingten Beeinträchtigung des Wissenschaftsbetriebs weiterverfolgen können. Dafür soll das Wissenschaftszeitvertragsgesetz durch eine zeitlich befristete Übergangsregelung ergänzt werden. Die Höchstbefristungsdauer für Qualifizierungen soll demnach um sechs Monate verlängert werden, wenn sich zum Beispiel Forschungsprojekte aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation verzögern.

Zum anderen sieht der Gesetzentwurf vor, die Rahmenbedingungen für Studierende und junge Menschen in schulischer Ausbildung, die sich für die Bekämpfung der Covid-19-Pandemie engagieren, zu verbessern und die bereits geschaffenen Anreize zu verstärken. Der Hinzuverdienst aus allen systemrelevanten Branchen und Berufen soll demnach künftig komplett von der Anrechnung auf das BAföG ausgenommen sein.

Gutschein-Regelung für Kultur- und Freizeitbranche
Durch die COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Veranstaltungsverbote mussten lange geplante Musik-, Kultur-, Sport- und sonstige Freizeitveranstaltungen abgesagt und viele Freizeiteinrichtungen geschlossen werden. Laut Schätzungen des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft wurden rund 80.000 Veranstaltungen für März bis Mai abgesagt. Es wird von Schäden in Höhe von 1,25 Mrd. Euro ausgegangen.

Inhaber von Eintrittskarten oder Nutzungsberechtigungen wären nach geltendem Recht berechtigt, die Erstattung des Eintrittspreises oder Entgelts von dem jeweiligen Veranstalter oder Betreiber zu verlangen. Die Veranstalter und Betreiber wären infolge mit einem erheblichen Liquiditätsabfluss konfrontiert und durch die gleichzeitig entstehenden Einnahmeverluste bedeutet dies für viele eine existenzbedrohende Situation. Hinzukommen Absagen bis weit ins Jahr hinein, die mit erheblichen Konsequenzen für alle Kultur- und Medienakteure verbunden sind.

Um die Liquidität der Veranstalter zu sichern, soll es ihnen ermöglicht werden, statt den Eintrittspreis zu erstatten, einen Gutschein auszugeben. Am 22. April wurde hierzu ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht in 1. Lesung im Deutschen Bundestag beraten.

Der Gutschein kann für alle Tickets gelten, die vor dem 8. März gekauft wurden, dann entweder für eine Nachholveranstaltung oder eine alternative Veranstaltung eingelöst werden. Löst man seinen Gutschein nicht ein, hätte man bis zum 31. Dezember 2021 Anspruch auf Auszahlung des bezahlten Ticketpreises. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen aber weiterhin das Recht haben, die Auszahlung des Gutscheinwertes sofort zu verlangen, wenn ihnen die Annahme des Gutscheins aufgrund ihrer persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar ist.

Im Parlamentarischen Verfahren wird die SPD Bundestagsfraktion prüfen, ob die Härtefallregelung noch präzisiert werden muss. Zudem muss klar sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Handhabung der Gutscheine die größtmögliche Entscheidungsfreiheit haben. Außerdem muss im Gesetz klargestellt sein, dass die Gutscheine nicht personengebunden sein dürfen und Verbraucherinnen und Verbraucher nicht gedrängt werden dürfen, die Gutscheine einzulösen. Im Gesetzentwurf sind derzeit die Gutscheine nicht staatlich gegen Insolvenz abgesichert. Im Parlamentarischen Verfahren gilt es darauf hinzuwirken, da es die Bereitschaft bei Verbraucherinnen und Verbraucher steigern würde, diese Gutscheine anzunehmen. Die 2. und 3. Lesung dieser Rechtsgrundlagen erfolgt nach der Beratung in den Zuständigen Ausschüssen voraussichtlich in der Sitzungswoche Anfang Mai.

Gutschein-Regelung bei Urlaubs- und Flugreisen
Weil Pauschalreisen und Fluggastrechte dem europäischen Recht unterliegen, hat sich die Bundesregierung an die EU-Kommission gewandt und bemüht sich derzeit, dass es Reiseunternehmen und Fluggesellschaften ermöglicht wird, ihren Kundinnen und Kunden für stornierte Pauschalreisen und Flüge bei Ausfall der Reise für den bezahlten Reisepreis ein Gutschein anbieten zu können.

Im Pauschalreiserecht ist die Erstattungspflicht aufgrund der Vorgaben der Pauschalreiserichtlinie geregelt. Hier kann Deutschland ohne eine entsprechende Anpassung der Richtlinie keine abweichende Regelung treffen.

Für Flugtickets ergibt sich der Erstattungsanspruch aus der unmittelbar geltenden Fluggastrechteverordnung. Ein Gutschein kann bislang nur auf freiwilliger Basis erteilt werden. Hier kann nur der europäische Gesetzgeber tätig werden.

Der Reisegutschein könnte demnach bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst werden. Die Reisegutscheine sollen zusätzlich staatlich gegen Insolvenzen abgesichert werden. Sollte sich keine passende Alternative für die ausgefallene Reise finden, könnte der schon bezahlte Reisepreis 2022 zurückerstattet werden. Außerdem hat sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür eingesetzt, dass es eine Härtefallregelung geben soll. Damit sollen Reisende eine Erstattung verlangen können, wenn die Ausgabe eines Gutscheines eine unzumutbare Härte für sie bedeuten würde. Eine Bewertung der Europäischen Kommission steht hierzu noch aus.

Am 22. April hat der Koalitionsausschuss unter anderem folgende Verbesserungen beschlossen:

Anhebung des Kurzarbeitergeldes
1. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kurzarbeit werden ab 1. Mai bis 31. Dezember 2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.

2. Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis 31. Dezember 2020.

Verlängerung des Arbeitslosengeldes
Da Erwerbslose derzeit kaum in neue Jobs vermittelt werden, soll die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I verlängert werden – um drei Monate und für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Für Arbeitslose ab 50 Jahren steigt die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an. Voraussetzung: Sie waren 48 Monate oder länger versicherungspflichtig.

Eine Entlastung für die Gastronomie bringt zudem die Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen, die ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt wird.

Trotz der nun beschlossenen Öffnungen bleibt das oberste Ziel, den Rückgang der Neuinfektionen nicht zu gefährden, mögliche Infektionsketten schnell zu erkennen und zu durchbrechen. In Teilen halte ich die landesseitigen Umsetzungen allerdings mit Blick auf die sich bereits abzeichnenden Neuinfektionen als zu weitgehend. Die Reproduktionszahl, also wie viele Personen ein Infizierter ansteckt, muss dauerhaft und absinkend auf unter eins gedrückt werden.

Auf meiner Website stelle ich unter www.www.nina-scheer.de/coronavirus fortlaufend aktualisierte Informationen und Hilfsangebote zur Corona-Pandemie bereit. Dies umfasst auch eine Übersicht für Hilfsangebote bei häuslicher Gewalt. Hier bedarf es in der aktuellen Situation einer ganz besonderen Sensibilität und Aufmerksamkeit. Daher stehe ich auch eng mit den verantwortlichen Akteuren, etwa dem Frauenhaus in Schwarzenbek im Austausch, um politische Handlungsbedarfe unmittelbar aufzunehmen.

Zu den Beschlüssen auf Bundes- und auf Landesebene: 

Bundesregierung.de

Schleswig-Holstein.de

Zentrale Punkte des Beschlusses von Bund und Ländern im Einzelnen:

  • Kontaktbeschränkungen mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern bleiben bestehen.
  • BürgerInnen sollen weiter auf private Reisen und Besuche (auch von Verwandten) verzichten.
  • Übernachtungsangebote sollen weiterhin nur für notwendige (und nicht touristische) Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Gärten und Spiel- und Sportplätze bleiben geschlossen, ebenso Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und Restaurants.
  • Gottesdienste bleiben verboten.
  • Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten (Bundesligaspiele vor Publikum werden in dieser Saison nicht mehr stattfinden).
  • Der Einzelhandel darf größtenteils öffnen (bis 800 qm).
  • Shopping-Malls sowie Geschäfte ab 800 qm Fläche bleiben geschlossen.
  • Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhändler dürfen unabhängig von der Größe öffnen.
  • Friseure dürfen ihren Betrieb unter Einhaltung von Hygienevorschriften am 4. Mai aufnehmen.
  • Schulen dürfen ihren Betrieb vom 4. Mai an schrittweise aufnehmen.
  • In den öffentlichen Gesundheitsdiensten sollen zusätzliche Personalkapazitäten geschaffen werden (mindestens fünf Personen pro 20.000 EinwohnerInnen), um Infektionsketten zu ermitteln und unterbrechen zu können. In besonders betroffenen Gebieten sollen außerdem Länderteams und die Bundeswehr bei der Kontaktnachverfolgung und -betreuung helfen.

Mit dem Einsatz von digitalem „contact tracing“ wollen Bund und Länder „epidemiologisch relevante Kontakte der letzten drei Wochen anonymisiert auf dem Handy des Benutzers ohne die Erfassung des Bewegungsprofils“, so heißt es in dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und der Bundesregierung, speichern. Sobald die App vorliegt, werde es „darauf ankommen, dass breite Teile der Bevölkerung diese Möglichkeit nutzen, um zügig zu erfahren, dass sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten, damit sie schnell darauf reagieren können“, so der Beschluss weiter. Hier wird es auch auf die Ausgestaltung und Funktionstauglichkeit der App ankommen.

Zusätzlich sollen Testkapazitäten erhöht werden. Die sog. Antikörper-Tests befinden sich derzeit noch im Zulassungsverfahren. Es muss bald gelingen, die Tests breit einsetzen zu können.

Herzliche Grüße
eure

Nina

23. April 2020

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