2019 haben Deutschland und Frankreich mit dem „Vertrag von Aachen“ einen neuen Freundschaftspakt besiegelt. Der sieht unter anderem die Einrichtung eines Bürgerfonds mit einem Gesamtbudget in Höhe von 2,4 Millionen Euro vor, für den nun Projektanträge eingereicht werden können.
Hierzu erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer: „Der europäische Gedanke wird getragen von überzeugten Europäerinnen und Europäern, die sich einander verbunden fühlen und für gemeinsame Werte stehen. Der Bürgerfonds unterstützt finanziell diejenigen, die mit ihren Projekten und Initiativen die deutsch-französische Freundschaft für ein geeintes Europa in der Breite der Bevölkerung erfahrbar machen. Unter anderem werden Ideen und Projekte aus der Zivilgesellschaft gefördert, die Menschen zusammenbringen und den Austausch stärken. Dies ist auf allen Ebenen möglich und notwendig. In der Klimapolitik weiß ich den länderübergreifenden Austausch sehr zu schätzen, den etwa die Friedrich-Ebert-Stiftung und ihre französische Schwester-Organisation, Fondation Jean Jaurès, seit vielen Jahren mit gemeinsamen Veranstaltungen in Paris pflegen. Im Rahmen von Podiumsdiskussionen konnte ich während der letzten Jahre etwa im Bereich der Mobilitätswende auf gemeinsame deutsch-französische wie auch europäische klimaschutzpolitische Ansatzpunkte hinwirken.“
Der Bürgerfonds richtet sich an Vereine und Bürgerinitiativen, Städtepartnerschaften und Stiftungen oder Akteure aus Sozialwirtschaft, Bildung und Wissenschaft im Dienste eines lebendigen Europas. Finanziert wird der Bürgerfonds vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem französischen Bildungs- und Jugendministerium sowie dem französischen Europa- und Außenministerium. Die Umsetzung erfolgt durch das Deutsch-Französische Jugendwerk. „Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich mit Blick auf ihr Engagement von der Projektförderung angesprochen fühlen, sollten einen Förderantrag erwägen“, ergänzt Scheer.
Unter www.buergerfonds.eu können seit dem 16. April 2020 entsprechende Projektanträge gestellt werden. Die Antragsstellung ist vereinfacht, um eine möglichst breite Beteiligung zu erreichen. Aufgrund der COVID-19-Epidemie liegt der Fokus derzeit auf Onlinebegegnungen.
Hintergrund:
Förderfähige Projekte können sich beispielsweise einem der folgenden Themenfelder widmen:
- Bürgerschaftliches Engagement und intergenerationeller Dialog,
- Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung,
- Demokratie und Menschenrechte,
- Europäische Integration/Europa,
- Geschichte und Erinnerungskultur in Europa,
- Musik, Kunst und Kultur,
- Gesundheit und Sport,
- Digitalisierung.
Von wem können Förderanträge gestellt werden?
- gemeinnützigen Vereinen, (Städte-)Partnerschaftsvereine
- Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise)
- wissenschaftlichen Instituten
- Bildungs- und Ausbildungszentren
- Sozialunternehmen gGmbHs
- Stiftungen
- Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (jeweils mindestens drei Personen)
Wie hoch ist die Förderung?
Es gibt vier Kategorien der Förderung:
- Förderkategorie 1 – bis 5.000 €
Die Förderung erfolgt bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes. - Förderkategorie 2 – 5.001 € – 10.000 €
Die Förderung erfolgt bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes. - Förderkategorie 3 – 10.001 € – 50.000 €
Die Förderung erfolgt bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes. - Förderkategorie 4 – „Leuchtturmprojekte“ über 50.000 €
Die Förderung erfolgt bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes.