Scheer: Schutzschirm für Arbeitsplätze

Bild: Benno Kraehahn

Aus Anlass der Corona-Pandemie erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer:

„Die Corona-Pandemie stellt uns vor erhebliche Herausforderungen – diese gilt es gemeinsam und verantwortungsvoll zu meistern. Daher rufe ich dazu auf, den Anweisungen öffentlicher Stellen zu folgen und Informationen ausschließlich über vertrauensvolle und seriöse Quellen zu beziehen. Fake-News und Panikmache sind absolut verfehlt und schüren unnötig Ängste.

Bundesseitig wird ein Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen und damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen aufgestellt. Zum einen werden die liquiden Mittel in betroffenen Betrieben in Milliardenhöhe steuerlich geschont. So können unter anderem Finanzbehörden die Zahlung von Steuern für die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffenen Unternehmen leichter zinsfrei stunden. Auch Vorauszahlungen von Einkommens- und Körperschaftssteuer können unkompliziert herabgesetzt werden. Sofern Steuerschuldner unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, sollen die Finanzbehörden außerdem von Vollstreckungsmaßnahmen bis Ende 2020 absehen.

Zum anderen werden Programme für Liquiditätshilfen bei der KfW und den Bürgschaftsbanken sowie das Großbürgschaftsprogramm des Bundes deutlich ausgeweitet und zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt. Im Bundeshaushalt steht hierfür ein Garantierahmen von rund 460 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieser ist noch nicht ausgeschöpft und kann – sofern erforderlich – im Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss zeitnah um bis zu weitere 93 Milliarden Euro erhöht werden. Hiervon profitieren neben Unternehmen auch Selbstständige und Freiberufler.

Um Unternehmen, die von konjunkturellen Einbrüchen betroffen sind, zu unterstützen hat der Bundestag zudem die Kurzarbeiterregelung angepasst. Diese Erleichterungen werden rückwirkend zum 1. März in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt. Die jeweils zuständige Agentur für Arbeit wird überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Leistungen erfüllt sind.

Auch von örtlichen Unternehmen und Betrieben wurde ich bereits vielfach angesprochen und um Unterstützung gebeten. Das entschlossene Handeln auf Bundesebene ist hier daher ein wichtiges Signal.“

Hintergrundinformationen zum Kurzarbeitergeld:
• Bisher muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sein, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Diese Schwelle kann bis auf zehn Prozent abgesenkt werden.
• Das geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt werden und ins Minus gefahren werden. Darauf soll teilweise oder vollständig verzichtet werden können.
• Kurzarbeitergeld kann auch für Beschäftigte in Leiharbeit ermöglicht werden.
• Der Bundesagentur für Arbeit wird die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ermöglicht.

Die entsprechenden Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung gelten bis Ende 2021. Die Verordnungen selbst sind zunächst befristet.
https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus

Hinweis in eigener Sache:
Die Abgeordnetenbüros von Dr. Nina Scheer in Berlin, Geesthacht und Ahrensburg sind derzeit im Home-Office besetzt. Die Erreichbarkeit ist telefonisch oder per E-Mail gewährleistet.

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