Deutscher Bundestag, 148. Sitzung, 4. März 2020
TOP 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz – GeolDG); Drucksache 19/17285
Dr. Nina Scheer (SPD):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon ausgeführt worden, dass das Geologiedatengesetz ein entscheidender Baustein ist, um jetzt im Standortauswahlprozess weiter voranzukommen, um die entscheidenden Schritte im Umgang mit den Informationen zu gehen und um überhaupt weiter aus-schließen zu können, welche Bereiche nicht in Betracht kommen, oder eben auch einschließen zu können, welche Bereiche, welche Regionen in Betracht kommen.
Ich möchte mich jetzt nicht weiter mit den Formalitäten bzw. mit der Einordnung dieses Gesetzes in einen großen Rahmen aufhalten, weil doch viele Punkte schon angesprochen wurden. Es ist die Gunst der letzten Rednerin eines solchen Tagesordnungspunktes, die ich jetzt ergreifen möchte.
Der Knackpunkt in diesem Gesetzgebungsverfahren, das wir nun in sehr kurzer Zeit abschließen müssen, ist, denke ich: Inwieweit können wir vielleicht doch noch eine Veränderung, eine Verbesserung des Gesetzentwurfs erreichen, damit es mit der Transparenz noch besser gelingt? Er ist ein sehr guter Entwurf, weil an vielen Stellen bestmöglich versucht wurde – diese Motivation möchte ich durchaus unterstellen –, Transparenz herzustellen. Aber wenn man sich anschaut, wie anfällig doch das öffentliche Vertrauen sein kann, wenn an nur einer Stelle der Verdacht entsteht, dass nicht jegliche Möglichkeit zur Herstellung von Transparenz ausgeschöpft wurde, die man von rechtlicher Seite her an die Hand geben kann, stellt man fest, dass wir vielleicht über den ganzen Standortauswahlprozess ein Problem haben, weil ihm das immer anhaftet. Insofern ist dieses Gesetzgebungsverfahren ein entscheidender Schlüssel für die Schaffung von Vertrauen durch Transparenz im bestmöglichen Spektrum.
Die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, die hier eben schon angeklungen ist, muss man zitieren, wenn es darum geht, wie weit denn das geistige Eigentum geschützt ist, wenn es um die Bereitstellung dieser Daten geht. Es ist in der Tat letztendlich dem Allgemeinwohl verpflichtet. Einen entsprechenden Interessenausgleich könnte man vor diesem Hintergrund sehr wohl auch dann noch gewährleisten, wenn man auf der einen Seite sehr viel mehr Daten öffentlich macht, auf der anderen Seite aber die Einwilligung des Dateninhabers fordert, wenn es um die gewerbliche Verwertung der Daten von Dritten geht. Das könnte, so denke ich, tatsächlich ein Weg sein, damit wir es schaffen, einen Interessenausgleich hinzubekommen.
Ein weiterer Bereich, den man im Gesetzgebungsverfahren aufgreifen sollte, betrifft die Frage, inwieweit den Behörden noch ein bisschen mehr Konkretisierung an die Hand gegeben werden kann, was sie in welcher Situation zu tun haben. Auch da sollte auf keinen Fall der Verdacht aufkommen, dass die Behörden es vielleicht mal so und mal so handhaben, und keiner kann nachvollziehen, warum es in dem einen Fall so und in dem anderen Fall so passiert. Diese Abwägungen müssen immer transparent und nachvollziehbar sein. Es muss erkennbar sein, dass das im Regelfall immer im öffentlichen Interesse geschieht.
Insofern hoffe ich und bin frohen Mutes, dass wir den Gesetzentwurf im anstehenden parlamentarischen Verfahren vielleicht noch ein Stück weit in die benannte Richtung konkretisieren können, und danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD)