Scheer: Kohleausstiegspfad darf Einigung aus Kommissionsbericht nicht unterschreiten

Zu der Bund-Länder-Einigung sowie der Verständigung mit den betreffenden Unternehmen zum Kohleausstieg erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer, Energie- und Umweltpolitikerin:

„Maßgabe des Kohleausstiegs muss für Deutschland sowohl die Einigung aus dem Abschlussbericht der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung, zugleich aber auch immer eine Entwicklung sein, die über wachsende Klimaschutzbedarfe an die Politik herangetragen werden. Vor diesem Hintergrund ist es unverzichtbar, den Ausstiegspfad, auf den sich die Kommission verständigt hatte, nicht zu unterschreiten. Dies gilt auch schon deswegen, weil für die Zustimmung der Umweltverbände in der Kommission ein Ausstieg bis spätestens 2038 an den vereinbarten Ausstiegspfad geknüpft war. Umweltverbände und weitere Akteure hatten für sich genommen einen weitaus früheren Ausstieg, nämlich bis 2030, gefordert.

Mit der aktuellen Einigung wird nun mehr Braunkohle noch länger verstromt als im Abschlussbericht der Kommission vorgesehen. Insofern muss die Einigung nachgebessert werden.

Entschädigungen dürfen zudem nicht für solche Kohlekraftwerke gezahlt werden, die auch ohne politische Entscheidung rein betriebswirtschaftlich vom Markt genommen worden wären. Mit unseren Klimaschutzverpflichtungen ist es zudem nicht vereinbar, neue Kohlekraftwerke, wie nun Datteln 4, ans Netz gehen zu lassen.“

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