Rede zu Protokoll: Unternehmensstrafrecht

Scheer-Nina-quer

95. Sitzung, Berlin, 11. April 2019

TOP 17

Beratung des Antrags der Abgeordneten Nieman Movassat, Fabio De Masi, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE

Deutschland braucht ein Unternehmensstrafrecht

Drucksache 19/7983

 

Dr. Nina Scheer:

Sehr geehrtes Präsidium,
liebe Kolleginnen,

Laut polizeilicher Kriminalitätsstatistik macht die Wirtschaftskriminalität zwar nur 2 Prozent der Kriminalität aus. Durch diese Kriminalität entsteht jedoch jedes Jahr ein wirtschaftlicher Schaden von etwa 4 Milliarden Euro. Dieser wirtschaftliche Schaden muss Anlass genug sein, engagierter gegen Wirtschaftskriminalität vorzugehen.

Hinzu kommt noch der Schaden beim Vertrauen in unser Rechtssystem. Es ist ein untragbarer Zustand, wenn die genannten Umstände politisch unbeantwortet bleiben, denn dies höhlt das Vertrauen in Politik und einen handlungsfähigen Staat aus. Daher muss Wirtschaftskriminalität entschieden bekämpft werden.

Zunächst einmal geht es um die Frage, wie wir überhaupt von solchen Skandalen erfahren. Um Korruptionsskandale, Steuerhinterziehung, Datenleaks oder Gesundheitsrisiken aufzuklären, braucht es häufig Insiderwissen. Von Skandalen in diesem Ausmaß erfahren wir doch nicht etwa, weil einer der Verantwortlichen etwas zugibt, sondern durch Recherche und intern aufgedeckte Missstände. In diesem Lichte betrachtet möchte ich erwähnen, dass es erst jüngst im Zuge der Umsetzung der EU-Geschäftsgeheimnis-Richtlinie gelungen ist, mit dem im Deutschen Bundestag verabschiedeten Geschäftsgeheimnisgesetz offenlegenden Journalismus zu schützen, Arbeitnehmer- sowie Mitbestimmungsregelungen auszunehmen und darüber hinaus den Geschäftsgeheimnisbegriff nicht ausufern zu lassen – um nur einige Maßgaben dieses Gesetzes zu nennen. Weitere Maßgaben werden in Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie folgen. Die Einigung vom 12. März diesen Jahres zwischen der EU-Ratspräsidentschaft, dem Europäischen Parlament und der Kommission war überfällig und ist in diesem Sinne ein wichtiges Zeichen.

Zugleich drängt ein Tätigwerden in Fragen eines durchgreifenden Unternehmensstrafrechts. Deswegen bin ich froh, dass wir in dieser Legislatur erstmals und endlich mit CDU und CSU im Koalitionsvertrag festlegen konnten, dass das Sanktionsrecht für Unternehmen neu geregelt werden soll. Durch die Abkehr vom heute allein maßgeblichen Opportunitätsprinzip – im bislang einschlägigen lediglichen Ordnungswidrigkeitenrechts – soll mit der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag für eine bundesweit einheitliche Rechtsanwendung gesorgt werden. Im Sinne des Legalitätsprinzips müssen Staatsanwaltschaften dann bei einem Anfangsverdachts ermitteln.

Mit dem Koalitionsvertrag ist auch vereinbart, das Sanktionsinstrumentarium zu erweitern. Um eine abschreckende Wirkung zu entfalten, müssen Sanktionen spürbar sein. Die Höhe der Geldsanktion soll sich dann an der Wirtschaftskraft des Unternehmens orientieren. Bei Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz sind dies Geldbußen in Höhe von bis zu 10 Prozent des Umsatzes.

Im Großen und Ganzen sehe ich einige Übereinstimmungen unseres Vorhabens mit den Forderungen aus dem Antrag der Fraktion Die Linke. Wenn uns also der Entwurf aus dem Bundesjustizministerium vorliegt, sehe ich einer konstruktiven parlamentarischen Zusammenarbeit entgegen.

Rede wurde zu Protokoll gegeben. Link zum Stenografischen Bericht.