Persönliche Erklärung: Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Benno Kraehahn

Persönliche Erklärung der Abgeordneten Dr. Nina Scheer zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum TOP 9: 2./3. Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Drucksachen 19/6335, 19/6927) und Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Drucksache 19/8257):

Das 13. BImSchG folgt dem Ziel, Rechtssicherheit darüber zu schaffen, wie vor Ort unter Einhaltung der Grenzwerte Fahrverbote weitestgehend vermieden werden können. Insofern Fahrzeugklassen benannt werden, die von Fahrverboten ausgenommen werden, sofern sie bestimmten Anforderungen entsprechen, gibt das Gesetz den Kommunen ein brauchbares Instrument an die Hand.

Anders als es der Gesetzentwurf vorsieht, halte ich es allerdings für nicht zielführend, für das genannte und im Kern erstrebenswerte Ziel einen Orientierungswert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel zu wählen, da der EU-Grenzwert 40 Mikrogramm beträgt. Zwar ist dieser nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwG, nach Maßgaben des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes anzuwenden. Das BVerwG hat aber zugleich als Maßgabe der Verhältnismäßigkeit eine rein in zeitlicher Hinsicht mögliche Überschreitung des Grenzwertes definiert, womit der Grenzwert ab Oktober 2019 – und somit schnellstmöglich – einzuhalten ist. Eine Überschreitung um bis zu 10 Mikrogramm ohne eine solche zeitliche Einordnung erfüllt die vom BVerwG aufgezeigte Verhältnismäßigkeitsmaßgabe hingegen nicht.

Da es neben der zu schaffenden Rechtssicherheit im Umgang mit möglichst zu vermeidenden Fahrverboten auch aus Gesundheitsschutzgründen unsere politische Aufgabe ist, die europäisch gesetzten Grenzwerte einzuhalten, halte ich die im Gesetzentwurf gewählte Verhältnismäßigkeitserwägung mit Blick auf den EU-Grenzwert für nicht stimmig und angreifbar.

Es bleibt nach meiner Überzeugung unsere dringende Aufgabe als Gesetzgeber, die Automobilhersteller zu Nachrüstungen der betreffenden Fahrzeuge zu verpflichten, um so wirksam die Belastungen durch Stickstoffdioxide an verantwortlicher Stelle zu reduzieren. Darüber muss es verstärkt um eine Verkehrswende gehen.
In einer Gesamtbetrachtung stimme ich dem Gesetz trotz der genannten erheblichen rechtlichen Bedenken in Bezugnahme auf das eingangs zitierte Regelungsbestreben zu.

 

Dr. Nina Scheer, MdB
Berlin, 14. März 2019

Erklärung nach § 31 GO BT als Pdf