Einkünfte und Vergütungen

Transparenz

Als Unterzeichnerin des vom ehemaligen Bundestagsabgeordneten Marco Bülow initiierten „Verhaltenskodex für Abgeordnete“ (als PDF), verpflichte ich mich über die bestehenden Regularien hinaus zu weitergehenden Angaben über den Umfang von Nebentätigkeiten, den Umgang mit Lobbyisten und Geschenken und die Veröffentlichung von Dienstreisen (vgl. Kalender). Dem Kodex können sich Abgeordnete fraktionsübergreifend anschließen. Ein FAQ findet sich hier.

Eine regelmäßig aktualisierte Übersicht aller Gespräche mit Verbänden, Unternehmen, NGOs und anderen Lobby-Gruppen ist hier einsehbar: Gespräche, Stand 29.07.2019.

Regelmäßige Nebeneinkünfte beziehe ich keine. Wenige unregelmäßige Nebeneinkünfte, die sich in den letzten Jahren ausschließlich aus Vorträgen im Zusammenhang mit Lehr-Modulen zusammensetzten, sind über diesen Link aufzurufen.

Meine Krankenversicherung ist eine gesetzliche Krankenkasse.

Alle Vereinsmitgliedschaften und Funktionen finden sich auf der Seite: Zur Person.

 

Allgemeine Informationen über mandatsbezogene Einkünfte von Bundestagsabgeordneten

Zur Steigerung der Transparenz stelle ich im Folgenden Auszüge über die Rahmendaten und -bedingungen zu Einkünften von Abgeordneten von der Website des Deutschen Bundestages bereit. Diese sind in Gänze hier abrufbar.

Die monatliche Entschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst und beträgt aktuell 10.323,29 Euro (Stand: 1. Juli 2022). Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an den Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt. Der angepasste Betrag der Entschädigung wird in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.

Zur Entschädigung kommt eine steuerfreie Aufwandspauschale als Teil der so genannten Amtsausstattung hinzu. Diese Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und liegt derzeit bei 4.725,48 Euro monatlich. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial im Wahlkreis, Fahrten (inkl. Wahlkreisfahrten von MitarbeiterInnen), Wahlkreisbüro-Mieten, Veranstaltungskosten sowie weitere Kosten der Wahlkreisbetreuung.

Den Abgeordneten steht jährlich eine Bürokostenpauschale in Höhe von höchstens 12.000 Euro zur Verfügung. Diese Summe wird nicht in bar ausgezahlt, sondern hieraus können die Mandatsträger ihren Büro- und Geschäftsbedarf sowie Kommunikationsgeräte selbst beschaffen. Dazu gehören vor allem Büromaterial, Geräte wie Laptops mit Zubehör, Diktier- und Faxgeräte, mandatsbezogene Fachbücher, Schreibgeräte, Briefpapier, die IT-Ausstattung ihrer Wahlkreisbüros, Mobiltelefone sowie Mobilfunk- und Festnetzverträge.

Monatlich 23.205 € (Arbeitnehmer-Brutto, Stand 1. April 2022) stehen für die Beschäftigung von Mitarbeiter/-innen zur Verfügung. Das Gehalt wird vom Bundestag direkt an die Mitarbeiter/innen ausgezahlt. Wird die bereitgestellte Summe nicht ausgeschöpft, verbleibt der Restbetrag beim Bundestag. Familienmitglieder der Abgeordneten dürfen nicht eingestellt werden.

Die Abgeordneten können wählen zwischen Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben und einem Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, deren hälftigen Beitrag der Bundestag trägt.

Eine Altersvorsorge wird nach einem Jahr der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag gewährt. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der Höchstbetrag liegt bei 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 26 Mitgliedsjahren erreicht. Diesen Höchstanspruch erwerben jedoch nur die wenigsten Abgeordneten, da die meisten von ihnen dem Deutschen Bundestag nur für zwei bis drei Wahlperioden angehören. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist zum 1. Januar 2008 – wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung – stufenweise vom 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr erhöht worden.

Bundestagsabgeordnete können nach einer Mitgliedschaft von mindestens einem Jahr ein Übergangsgeld in Anspruch nehmen. Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt; nach einer Wahlperiode also für vier Monate, insgesamt längstens für achtzehn Monate. Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Erwerbseinkünfte – auch solche aus privaten Quellen – auf das Übergangsgeld angerechnet.

Daneben stehen für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages folgende Leistungen breit:

  • Flüge im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit (innerhalb Deutschlands, Erstattung nur im Einzelfall auf Nachweis)
  • Netzkarte der Deutschen Bahn (BahnCard 100, 1. Klasse)
  • Nutzung der Fahrbereitschaft in Berlin
  • Monatskarte der Berliner Verkehrsbetriebe

Allgemeine Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu Nebenverdiensten von Bundestagsabgeordneten

Zur Steigerung der Transparenz stelle ich im Folgenden Auszüge über Rahmenbedingungen zu Nebeneinkünften von Abgeordneten von der Website des Deutschen Bundestages bereit. Diese sind in Gänze hier abrufbar.

Das Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages steht und Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig sind. Das Abgeordnetengesetz sieht auch vor, dass Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat, die auf mögliche Interessenverknüpfungen hinweisen können, anzuzeigen und zu veröffentlichen sind. Das Nähere ergibt sich aus den Verhaltensregeln.

Für jede einzelne Nebentätigkeit müssen auch die Einkünfte angezeigt werden, sofern sie mehr als 1.000 Euro im Monat oder, falls dies nicht der Fall ist, mehr als 3.000 Euro im Kalenderjahr betragen. Die Angaben werden auf Euro und Cent genau veröffentlicht. Ist der Betrag nicht bezifferbar, wird die dem oder der Abgeordneten eingeräumte Rechtsposition beschrieben und veröffentlicht. Mehrere unregelmäßige Zuflüsse eines Kalenderjahres werden fortlaufend addiert und in der jeweiligen Summe veröffentlicht. Im Jahr des Wahlperiodenwechsels werden die in der 19. Wahlperiode aufgelaufene und die in der 20. Wahlperiode aufgelaufene Summe gesondert unter den veröffentlichungspflichtigen Angaben der jeweiligen Wahlperiode veröffentlicht.

Für Spenden an Abgeordnete gelten ebenfalls bestimmte Anzeigepflichten. Das Abgeordnetengesetz und das über die Verhaltensregeln anzuwendende Parteiengesetz enthalten außerdem Verbotstatbestände, wie zum Beispiel die Unzulässigkeit bestimmter Zuwendungen und Spenden.

Dienstreisen müssen grundlegend begründet und vor Reiseantritt durch den betreffenden Ausschuss oder die Fraktion genehmigt werden. Zur Finanzierung stehen sowohl dem Bundestag als auch den Fraktionen begrenzte Budgets zur Verfügung.