Scheer: SPD setzt Stärkung der Pflege in Krankenhäusern, Heimen und privaten Haushalten durch

Der Fachkräftebedarf in der Pflege und eine alternde Gesellschaft stellen uns vor große Herausforderungen. Heute wurde im Bundestag das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) verabschiedet, um die Situation in der Pflege für Pflegekräfte, Pflegebedürfte und ihre Angehörige zu verbessern.

Hierzu erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer:

„Das Pflegepersonalstärkungsgesetz verbessert die Arbeitsbedingungen in der Pflege: es wird dafür sorgen, dass mehr Personal eingestellt und Pflege besser bezahlt wird. Die SPD hat damit in der Koalition einen weiteren Schritt für verbesserte Pflege durchgesetzt.“

In der Pflege scheiden derzeit mehr Kräfte aus als nachkommen. Daher fehlen Deutschland bereits heute 50.000 bis 100.000 Pflegekräfte; nach Schätzungen kann sich der Mangel über die kommenden Jahre verfünffachen. Die hierdurch wachsende Mehrbelastung in den Pflegeeinrichtungen durch zu wenig vorhandenes Personal verschärft die Situation. Im Mai diesen Jahres hatte Nina Scheer gemeinsam mit der SPD Börnsen eingeladen, um mit ihrem Fraktionskollegen Prof. Dr. Karl Lauterbach über die ‚Zukunft der Pflege‘ zu diskutieren. Auch hier wurde deutlich: Es besteht dringender Handlungsbedarf.

Das Pflegepersonalstärkungsgesetz sieht auch in der Krankenhaus-Pflege eine Verbesserung hinsichtlich der Personalausstattung vor. Jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett wird vollständig refinanziert. Hierfür gibt es keinen Deckel, daher wird mit einer deutlichen Personalaufstockung gerechnet. Außerdem werden künftig Tarifsteigerungen für das Pflegepersonal im Krankenhaus vollständig refinanziert.

„Mit der Auslagerung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen wird für eine vollständige Kostenerstattung und mehr Transparenz gesorgt“, erläutert Nina Scheer.

Für Krankenhäuser wird der Strukturfonds für weitere vier Jahre bis 2022 fortgesetzt. Jährlich werden 500 Mio. Euro für strukturverbessernde Vorhaben aus dem Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Anstelle des Pflegezuschlags werden 200 Mio. Euro in die Landesbasisfallwerte überführt und kommen damit allen Krankenhäusern zugute. Weitere 50 Mio. Euro werden für die Förderung von bedarfsnotwendigen Krankenhäusern in ländlichen Regionen bereitgestellt.

In der Altenpflege werden 13.000 zusätzliche Stellen von den Krankenkassen finanziert. Zur Finanzierung stellen die Krankenkassen 640 Mio. Euro bereit. Pflegebedürftige werden hierfür finanziell nicht weiter belastet.

„Endlich werden auch bei der Honorierung der häuslichen Krankenpflege Tariflöhne von den Krankenkassen anerkannt und bezahlt, dies konnte die SPD durchsetzen“, so Scheer und fügt an: „Fahrtkosten für ambulante Behandlungen für pflegebedürftige oder behinderte Patient*innen gelten künftig generell als genehmigt. Es entfällt das langwierige Genehmigungsverfahren. Das ist eine echte Erleichterung für die Betroffenen.“

Pflegende Angehörige können künftig nach ärztlicher Verordnung eine stationäre Rehabilitation in Anspruch nehmen. Der oder die zu Pflegende kann entweder in der Rehaklinik betreut werden oder die Krankenkasse muss für die Zeit des Aufenthalts eine Versorgung koordinieren. Es ist damit zu rechnen, dass damit mehr pflegende Angehörige die Möglichkeiten der Reha nutzen.

 

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