42. Sitzung, Berlin 28. Juni 2018
ZP 8
Beratung des Antrags der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Internationalen Strafgerichtshof stärken
Drucksache 19/2983
Dr. Nina Scheer (SPD):
Das Jahr 2018 ist für uns Anlass, das 20-jährige Bestehen des Internationalen Strafgerichtshofes zu würdigen. Mit der Verabschiedung des Römischen Statuts am 17. Juli 1998 wurde in Rom der Grundstein gelegt. Mit Blick auf die Historie, wonach Überlegungen zur Schaffung einer solchen Institution bereits bis in das 19. Jahrhundert zurückreichen, kann die Verabschiedung vor 20 Jahren als ein Meilenstein internationaler Verständigung in Rechtsfragen angesehen werden.
Verstärkende Grundlage für diesen Schritt boten sicher die in den 90er-Jahren zunehmend in der öffentlichen Aufmerksamkeit verurteilten Menschenrechtsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien und in Ruanda.
Die zunächst seitens des UN-Sicherheitsrats geschaffenen Ad-hoc-Kriegsverbrechertribunale waren nur für spezifische Konflikte zuständig. Insofern bestand die Notwendigkeit fort, eine umfassendere, unabhängige internationale Institution mit Völkerrechtspersönlichkeit zu gründen. Eine solche ist nun der Internationale Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag. Er steht für das Bemühen, weltweit geltende und ausstrahlende Gerechtigkeit zu schaffen, und kann über das hiermit erklärte gemeinsame Rechtsverfolgungsverständnis auch einen allgemeinen Beitrag zur Völkerverständigung leisten.
Die Erfahrungen mit dem Gericht haben aber auch Aufgaben zu dessen Fortentwicklung mit sich gebracht.
So benötigt das Gericht viel Zeit bis zur Urteilsverkündung. Die rechtliche Ausstrahlungswirkung von Urteilen und die Sanktionen büßen dadurch an Unmittelbarkeit ein. Nicht nur zur Verkürzung des Verfahrens, sondern auch zur Wahrung von Kontinuität des Gerichts, sind Bemühungen für eine stabilere finanzielle und personelle Unterstützung des Gerichts erforderlich.
Mit diesem Antrag wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, sich für eben dies einzusetzen.
Darüber hinaus muss es darum gehen, dass sich weitere Staaten dem Internationalen Strafgerichtshof anschließen, insbesondere die Vereinigten Staaten, Russland und China.
Mit einem dauerhaften Fernbleiben dieser Staaten steht zudem eine delegitimierende Wirkung zu befürchten, die auch den Austritt weiterer Staaten zur Folge haben könnte; dies gilt es unbedingt zu vermeiden.
Reden wurden zu Protokoll gegeben. Link zum Stenografischen Bericht