Was passiert mit dem Atommüll?

Auf Einladung der örtlichen SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Nina Scheer fand am 3. Mai 2018 in Geesthacht eine öffentliche Veranstaltung zum Thema „Was passiert mit dem Atommüll?“ statt. 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer füllten den Raum der Stadtwerke in der Schillerstraße. Als Gastreferenten waren Dipl.-Ing. Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie Dr. Olaf Däuper, Rechtsanwalt und Partner bei Becker Büttner Held (BBH) Berlin dabei. Bürgermeister Olaf Schulze führte mit einem Grußwort ein.

Scheer im Nachgang des Abends: „Wir waren uns alle einig, dass die neuen gesetzlichen Regelwerke in Gestalt des Standortauswahlgesetzes, aber auch zur Einrichtung des Entsorgungsfonds eine große Errungenschaft sind, da mit ihnen die Perspektive einer erreichbaren Endlagerung für hochradioaktiven Atommüll geschaffen wurde. Es war ein durch und durch konstruktiver Abend.“

Bei der knapp dreistündigen Veranstaltung wurden sowohl rechtliche Veränderungen, wie sie mit der Novelle des Standortauswahlgesetzes und der Einrichtung des „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ in der vergangenen Legislaturperiode vorgenommen wurden, als auch Voraussetzungen und Kriterien der Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle diskutiert.

Scheer erläuterte zu Beginn fortbestehende Aufgaben für einen umfassenden Atomausstieg: so bestünden Verträge zur Nutzung von Atomenergie fort, etwa der EURATOM-Vertrag und die Kernfusionsforschung, die mit der politischen Entscheidung des Atomausstiegs nicht kompatibel seien und insofern Handlungsbedarfe in Richtung eines auch europäisch und international zu verfolgenden Atomausstiegs nach sich zögen. Zudem müsse darauf geachtet werden, dass internationale Klimaschutzvereinbarungen nicht zu einer Wiederbelebung von Atomenergie führe. Ferner sei die Verflechtung zwischen militärischer und ziviler Nutzung eine Herausforderung: „Staaten mit Atomwaffen werden immer bemüht sein, allein wegen des Know-hows und dem Zugang zu Materialien sowie um Abhängigkeiten zu anderen Staaten zu vermeiden, Atomenergie aufrecht zu erhalten“, so Scheer. Auch insofern sei eine Abrüstungspolitik unabdingbar.

Olaf Schulze erläuterte die Erwartungshaltung, im Rahmen der weiteren Schritte im Umgang mit den Zwischenlagern als Standortgemeindevertretung gut eingebunden zu werden und in entsprechenden Gremien vertreten zu sein. Wolfram König ging auf den Standortauswahlprozess ein – von der „weißen Landkarte“ über die Eingrenzung anhand von Kriterien bis hin zu den Beteiligungsmechanismen in Gestalt des Nationalen Begleitgremiums. Die allermeisten Fragen konnten beantwortet werden. So wurde etwa erläutert, welche Bedeutung das Auslaufen der Genehmigungen für die Zwischenlagerstandorte noch vor dem Errichten eines Endlagers (gesetzlich vorgesehen zum Jahr 2050) hat und welche Handlungsschritte bevorstehen.

Wolfram König konnte glaubhaft darlegen, dass die einstige Befristung der Genehmigungen für die Zwischenlager auf 40 Jahre nicht auf befürchtete Sicherheitsmängel nach Ablauf der 40 Jahren zurück zu führen waren. Es sei vielmehr darum gegangen, mit einer Befristung keine faktischen Endlagerstandorte zu schaffen. Letztere wären aber leicht so wahrgenommen worden, wenn die Genehmigungen unbefristet erteilt worden wären.

Dr. Olaf Däuper vertiefte einige rechtliche Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang mit Haftungsfragen.

Hintergrund: Spätestens im Jahr 2022 soll das letzte Atomkraftwerk in Deutschland abgeschaltet werden. Die Standortsuche für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle hat bereits begonnen. Mit dem Standortauswahlgesetz wurde der Rahmen gesetzt, um bis zum Jahr 2031 ergebnisoffen einen Endlagerstandort in Deutschland zu finden. Erst dann kann die Errichtung des Endlagers beginnen.

Foto (Hans-Werner Madaus): v.l.n.r. Olaf Schulze, Nina Scheer, Wolfram König, Olaf Däuper

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