20. Sitzung. Berlin, Donnerstag, 15. März 2018
Tagesordnungspunkt 17
Beratung des Antrags des Abgeordneten Roman Johannes Reusch und der Fraktion der AfD
Aufhebung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein einheitliches Patentgericht und des Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f)
Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Dr. Nina Scheer (SPD):
Sehr verehrte Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetzespaket, um das es hier geht – zum einen zur Aufhebung des Gesetzes zu dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht und zum anderen zur Aufhebung des Gesetzes zur Anpassung des deutschen Rechts über das Übereinkommen –, ist hier im Hause beraten worden, auch wenn nicht viele Kolleginnen und Kollegen zu jener Stunde anwesend waren. Aber es war nachts, und das ist ein Thema, das man vielleicht einmal an anderer Stelle aufgreifen muss. Vielleicht haben wir auch ein bisschen mehr Zeit, über die Dinge zu reden, wenn wir uns nicht mit solchen Anträgen wie heute aufhalten müssen.
(Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU]: Genau!)
Aber diese Frage wollte ich nur sozusagen in Klammern anschneiden.
Aber dennoch ist es ein Gesetz gewesen, das mit den hier Anwesenden einstimmig verabschiedet wurde. Ich finde, auch das muss man sich erst einmal vor Augen halten, nämlich dass es etwas ist, das materiell-rechtlich die Zustimmung von allen Fraktionen in der letzten Legislaturperiode gefunden hat. Insofern kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen, dass hier eine Lücke geschlossen und ein einheitlicher Patentschutz geschaffen wird, der bislang fehlt.
Es ist in der Tat nicht so, dass irgendetwas ersetzt wird, sondern es wird eine Ergänzung für ein europäisches Recht geschaffen: eine europäische Rechtsschutzmöglichkeit und eine entsprechende Gerichtsbarkeit. Insofern finde ich es ein bisschen verfälschend, wenn Sie es so hinstellen, als ob hier etwas abgeschafft werden soll bzw. als ob hier materiell-rechtlich etwas weggenommen werden soll.
Zu den Verfahrensfragen muss ich sagen: Ich empfinde es regelrecht als absurd, wenn Sie meinen, man müsse die Gesetze, die hier angesprochen wurden, abschaffen, und zwar aus folgendem Grund: Zunächst einmal ist – Sie haben es erwähnt – eine Verfassungsbeschwerde anhängig. Diese Verfassungsbeschwerde nimmt genau zu den Fragen, die hier anstehen und die Sie aufgeworfen haben, auch ganz unabhängig von Ihrem Antrag Stellung. Das Verfassungsgericht wird sich mit diesen Fragen beschäftigen.
Wenn Sie jetzt diesen Antrag vorlegen, dann sagen Sie damit nichts anderes, als dass die Prüfung, die das Verfassungsgericht gerade vornimmt und die Sie offenbar auch verfolgen, von Ihnen gar nicht gewollt ist. Sie wollen offenbar gar nicht, dass es zu dieser Prüfung kommt. Denn wenn das Gesetz abgeschafft würde, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern, dann hat das Verfassungsgericht ja keinen Klärungsbedarf mehr. Deshalb frage ich mich, ob nicht eine gewisse Hasenfüßigkeit Ihrerseits existiert, eine verfassungsrechtliche Fragestellung in den Raum zu stellen, die Sie eigentlich nicht ernsthaft zu hinterfragen bemüht sind.
(Beifall bei der SPD und der LINKEN)
Dann stellt sich die Frage, ob tatsächlich eine Verfassungswidrigkeit angenommen werden kann. In diesem Zusammenhang möchte ich noch etwas zum Hergang des ganzen Prozesses sagen. Sie unterstellen, dass die Verfassungswidrigkeit glasklar gegeben ist. Mit der Einreichung der Verfassungsbeschwerde wurde damals einstimmig beschlossen – nicht hier im Haus, wohl aber durch die Obleute –, eine Stellungnahme einzuholen; das haben Sie als AfD mit beschlossen. Die Stellungnahme besagt, dass das Gesetzespaket verfassungskonform ist. Wir haben als Bundestag diese Stellungnahme zur Kenntnis genommen, auch inhaltlich. Das haben Sie ebenfalls bestätigt. Die Frage lautet, woran Sie sich eigentlich stören. Einerseits verfolgen Sie eine Aufhebung der Gesetze. Andererseits stellen Sie angesichts Ihres Verhaltens in diesem ganzen Prozess die Verfassungsmäßigkeit offenbar gar nicht mehr infrage.
Da die Zeit wegrennt, möchte ich noch eine letzte, kurze Anmerkung machen. Herr Reusch, Sie haben in Ihrer Rede davon gesprochen, dass alles erneut aufgerollt werden solle. Wir sollen hier im Haus alles abschaffen, um es dann mit einer Zweidrittelmehrheit noch einmal zu beschließen. Ich möchte daran erinnern, dass Sie in Ihrem Antrag derartige Vorwürfe gegenüber den Gesetzen erheben, dass davon auszugehen ist, dass Sie auch mit einer Zweidrittelmehrheit nicht zufrieden wären. Sie sprechen davon, dass es den Richtern am Einheitlichen Patentgericht an der richterlichen Unabhängigkeit fehle; das hatte mein Vorredner schon aufgegriffen.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Frau Scheer, Sie müssen einen Punkt setzen.
Dr. Nina Scheer (SPD):
Mein letzter Satz. – Wenn Sie das weiterhin verfolgen wollen, müssen Sie auch Ihren Antrag ändern. Die Aufhebung Ihres Antrags wäre eigentlich die konsequente Verfahrensform.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)