Diskussionsabend der SPD-Großhansdorf

Am 7. März waren ca. 60 Personen der Einladung der SPD Großhansdorf zu einer Informationsveranstaltung über das Thema der Atommüll-Endlagersuche gefolgt. Zu Gast war Dr. Nina Scheer, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Herzogtum Lauenburg/Stormarn-Süd sowie Mitglied des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit im Deutschen Bundestag. Zum Einstieg in den Diskussionsabend erläuterte Nina Scheer, wie sich die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle nach der Novelle des so genannten Standortauswahlgesetzes (März 2017) für die folgenden Jahre und Jahrzehnte ausgestaltet. So wurde mit dem Gesetz der Rahmen gesetzt, um bis zum Jahr 2031 ergebnissoffen einen Standort in Deutschland zu finden – bis Mitte des Jahrhunderts soll das Endlager dann gebaut sein, nach der Maßgabe, den hochradioaktiven Müll für eine Million Jahre sicher endzulagern. 500 Jahre lang soll eine Rückholmöglichkeit möglich sein. Scheer: „Mit dem Gesetz wird zudem gewährleistet, dass der in Deutschland entstandene Müll auch in Deutschland entsorgt bzw. endgelagert wird. Alles andere, etwa eine Verbringung ins Ausland, wäre weder mit dem Verursacherprinzip vereinbar noch mit den offenkundigen Unsicherheiten hinsichtlich eines mittel- und längerfristigen Verbleibs des Mülls verantwortbar“. Nur mit einer heimischen Endlagerung könne Deutschland dafür Sorge tragen, dass der Müll nicht in falsche Hände gerät und zu dann nicht mehr kontrollierbaren Verwendungen führe.

Derzeit ermittelt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mittels festgelegter Kriterien mögliche Standortregionen. Hierbei gilt das Prinzip der „weißen Landkarte“. Anhand von Ausschlusskriterien werden Eingrenzungen getroffen. Auf Grundlage verschiedener Kriterien erarbeitet die BGE dann Vorschläge, welche Standorte übertägig erkundet werden sollen. Diese Entscheidung obliegt zuletzt aber dem Deutschen Bundestag.

Gesetzlich werden Granit, Ton oder Salz als geeignetes Wirtsgestein bezeichnet. Um mögliche Standorte im Vorfeld und während des Endlagersuchverfahrens durch Bohrungen und eine hiermit einhergehende Zerstörung von Gesteinsschichten nicht zu gefährden, müssen jene nach § 21 Standortauswahlgesetz (StandAG) vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) genehmigt werden. Siek war aufgrund einer solchen zur Genehmigung angemeldeten Bohrung und des hier vorhandenen Salzstocks zuletzt in den Fokus gerückt.

„Ich kann mir nicht vorstellen, dass Siek so dicht an besiedeltem Gebiet dafür in Frage kommt“, erklärt Reinhard Niegengerd (SPD). Es gibt einen Salzstock in großer Tiefe. Wir können aber auch nicht sagen, das wollen wir nicht, und jeden Tag Strom aus der Steckdose nehmen. Natürlich fänden wir es nicht gut, wenn hier der Standort wäre, wir könnten es aber nicht ändern.“  Auch Nina Scheer sah es als unwahrscheinlich an, dass Siek als Standort in Betracht kommt.

Während der emotionalen und teils hitzigen Diskussion beantwortete Nina Scheer gerne die Fragen aus dem Publikum und stellte sich auch den Argumenten einiger Vertreter der Umweltorganisation „ausgestrahlt“, die bereits im Januar eine Informationsveranstaltung zum gleichen Thema durchgeführt hatte – lesen Sie dazu auch einen kurzen Bericht auf unserer Homepagewww.spd-grosshansdorf.de. Die Anti-Atomkraftinitiative „ausgestrahlt“ kündigte an, demnächst eine Info-Veranstaltung anzubieten. Insgesamt zeugten die Fragen vieler Besucher davon, wie detailliert man sich mit diesem Thema auseinandergesetzt hat.

„Die SPD in Großhansdorf wird den Prozess weiterhin beobachten und über neue Entwicklungen informieren. Es geht uns um sachliche Information der Bevölkerung, nicht um Stimmungsmache“ sagt dazu Karin Iding (SPD Großhansdorf). Wir möchten aber auch den Bürgerinnen und Bürgern eine Stimme geben.

Im Rahmen der Diskussion hob Nina Scheer auch noch einmal die Kostenverantwortung der betreffenden Konzerne hervor: „Es wurde zu Beginn der Atomenergienutzung wie auch in den darauffolgenden Jahrzehnten versäumt, die Kostentragung der Konzerne für den Umgang mit dem Atommüll zu sichern. Die steuerfreien Rückstellungen boten keine hinreichende Sicherheit, dass am Ende tatsächlich auch hinreichend Vermögen für die Endlagerung zur Verfügung stünden. Dies kann nicht rückgängig gemacht werden; insofern war es überfällig, einen Fonds einzurichten, wie dies mit dem Entsorgungsfondsgesetz in der letzten Legislaturperiode geschah, selbst wenn hiermit ein Teil der Verantwortung auf den Staat übergegangen ist. Gerechter wäre es sicher gewesen, wenn ein solcher Fonds bereits von Beginn an eingerichtet worden wäre. Dann aber wäre Atomenergie wohl so teuer geworden, dass man diesen Irrsinn möglicherweise nie begonnen hätte.“

Bezüglich des Endlagers bleiben zunächst die Ergebnisse der BGE abzuwarten. Insofern war der zeitliche Rahmen der Veranstaltung von einer Stunde, der auch nur unwesentlich überschritten wurde, absichtlich gesetzt worden. Die relevanten Informationen zu dem derzeitigen Verfahrensstand konnten weitergegeben werden, die Bürgerinnen und Bürger nutzten die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen und ihre Besorgnisse zu äußern.