Scheer: Erneut Beteiligung an Lärmschutz gefragt

Zur derzeit laufenden Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmschutz erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer:  

„Bürger*innen, Lärmschutzvereinigungen und Kommunen die von Bahnlärm betroffen sind, sollten die Möglichkeit der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 7. März 2018 nutzen, um sich weiterhin am Prozessablauf der Lärmaktionsplanung zu beteiligen gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt Rückmeldungen zum Lärmaktionsplan Teil A sowie zum Prozessablauf der Lärmaktionsplanung zu geben. Die Eingaben werden bei der Erstellung des bundesweiten Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes berücksichtigt und können damit zur Reduzierung vom Bahnlärm beitragen. Die Erstellung des bundesweiten Lärmaktionsplans ist bis Mitte des Jahres geplant.“

Hintergrund:

Gesetzliche Grundlagen

Die Europäische Union verfolgt mit der Umgebungslärmrichtlinie das Ziel, „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.“ In Deutschland ist die Umsetzung in §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) festgeschrieben. Nach dem oben genannten Gesetz ist das Eisenbahn-Bundesamt seit dem 01.01.2015 dafür zuständig, einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes zu erstellen.

Lärmaktionsplanung 2018 an Haupteisenbahnstrecken des Bundes

Das Eisenbahn-Bundesamt wird den bundesweiten Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken des Bundes bis Mitte des Jahres 2018 erstellen. Das Eisenbahn-Bundesamt aktualisiert den Plan alle fünf Jahre bzw. führt in weiter. Ein wesentlicher Teil davon ist die Bewertung der Lärmsituation auf Grundlage der Lärmkartierung und der Beteiligung der Öffentlichkeit.

Bürgerinnen und Bürger, Lärmschutzvereinigungen, Kommunen und weitere Einrichtungen, die von Schienenlärm betroffen sind, haben in der 2. Phase die Möglichkeit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zum Lärmaktionsplan Teil A, zu bereits durchgeführten Lärmsanierungsmaßnahmen und zum Prozessablauf der Lärmaktionsplanung zu geben. Die Ergebnisse werden im Lärmaktionsplan Teil B veröffentlicht.