Scheer: Keine Privatisierung für Elbe-Lübeck-Kanal; Ausbau braucht Projekt-Begleitgruppe

Wie jüngst bekannt gewordenen, prüft CSU-Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) für Bundeswasserstraßen, so auch für den Elbe-Lübeck-Kanal sowie für Schienenverkehrsinfrastruktur.  

Dr. Nina Scheer, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Herzogtum Lauenburg/Stormarn-Süd hält entsprechende Vorhaben für falsch:

„Verkehrsinfrastruktur gehört als Teil der Daseinsvorsorge in die öffentliche Hand. ÖPP-Infrastrukturprojekte enthalten faktische Privatisierung. Die Einbindung von Privatwirtschaft erzeugt Renditeerwartungen, die dem Zweck von Daseinsvorsorge widersprechen. Mit Daseinsvorsorge gilt es einen Versorgungsauftrag und gerechte Teilhabemöglichkeiten zu erfüllen und eben nicht, Gewinne zu erzielen.“

Erst mit der vor wenigen Wochen beschlossenen Grundgesetzänderung zum Umgang mit Bundesfernstraßen wurde auf Druck der SPD gegenüber CDU/CSU eine Absage an Privatisierung erteilt sowie ÖPP-Projekte weitgehend ausgeschlossen.

Scheer: „Gerade vor dem Hintergrund der Grundgesetzänderung mit begleitenden Bundesgesetzen zu Bundesfernstraßen halte ich es für verfehlt, Privatisierungen durch ÖPP-Projekte nun auf Wasserstraßen und Schienen zu verfolgen.“

 

Auch Helmut Kiehn, Personalrat des Wasser- und Schifffahrtsamtes (WSA) Lauenburg, äußert sich zu ÖPP-Vorhaben kritisch: „Privatisierung, gerade im Bereich der befristeten Unterhaltung, lehnen wir konsequent ab.“

In Bezug auf den Elbe-Lübeck-Kanal und den laut Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Ausbau plädiert Nina Scheer für die Einrichtung einer Projekt-Begleitgruppe. Hierfür hatte sie sich unter anderem im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung des BUND in Güster offen ausgesprochen.

„Die Öffentlichkeit, Bürgerinnen und Bürger vor Ort, Wirtschafts- und Umweltverbände sowie Vereine sollten einbezogen werden, um das Wie des Kanalausbaus im Zuge der nun beginnenden Planungsarbeiten im Austausch mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt sowie ihren Bundestagsabgeordneten konstruktiv und mit Blick auf Verhältnismäßigkeit zu beleuchten. Für den Planungsprozess sollte eine Projekt-Begleitgruppe eingerichtet werden. Neben der Nutzung für Gütertransporte sollten in die Abwägungen etwa auch Tourismus, Naherholung, gewachsene örtliche Strukturen sowie der Erhalt von Biodiversität sowie Umwelt- und Naturschutzbelange einbezogen werden“, so Scheer und fügt an:

„Auch wenn es für den Erhalt des Kanals mit Blick auf die Schleusen und deren zehnjährige Planungs- und Realisierungszeiten notwendig war, den Elbe-Lübeck-Kanal im Bundesverkehrswegeplan 2030 aufzunehmen, müssen Art und Umfang des Ausbaus in der bevorstehenden Planungsphase in einer Gesamtabwägung ausgewogen und insgesamt gemeinwohlorientiert ausgestaltet werden.“

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