Zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Unvereinbarkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes mit dem Grundgesetz erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer:
„Die Bewertung des Bundesverfassungsgerichts darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Atomenergiewirtschaft über Jahrzehnte in hohem Maße Subventionen enthielt, ohne die sich Atomenergie längst als unwirtschaftlich herausgestellt hätte.
Die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts verdeutlichen, dass das Recht des Staates, eine finanzielle Belastung der Atomenergiegewinnung mit dem Ziel einer entsprechenden Entlastung der Allgemeinheit vorzunehmen, im Grundsatz nicht in Frage gestellt wurde. Lediglich die Form der Erhebung wurde als verfassungswidrig eingestuft.
Vor diesem Hintergrund, zumal im Kontext der bereits gesetzlich beschlossenen Neuregelung zur Finanzierung der Entsorgung, käme es einer Bereicherung an der Allgemeinheit gleich, wenn die Atomenergiekonzerne die bereits in den Stromkosten der letzten Jahre enthaltenen Steuern vom Staat zurückforderten, der Anteil an den Folgelasten, den die Allgemeinheit ohnehin zu tragen hat, aber gleich bliebe. Ein gegenüber der Gesellschaft gerechter Umgang mit der nun gegebenen Rechtslage wäre ein Verzicht auf eine Rückabwicklung der Steuerflüsse, jedenfalls aber eine Aufstockung der Entsorgungsfondseinzahlung um den Betrag der geleisteten Kernbrennstoffsteuer.
Es ist beschämend, dass schwarz-gelb keine verfassungskonforme Brennelementesteuer hinbekommen hat. Es verwundert nicht, dass die CDU/CSU-Fraktion auch in dieser Legislaturperiode alle Ansätze verweigert hat, die finanzielle Belastung der Allgemeinheit im Zusammenhang mit den Folgekosten der Atomwirtschaft zu verringern. Ich erwarte von unserem Koalitionspartner Vorschläge zur Kompensation der nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entstehenden Finanzlücken.“