Anlässlich des Beschlusses zum Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie und Berichterstatterin für Atompolitik in der SPD-Bundestagsfraktion:
„Mit der heutigen Entscheidung geht unser Parlament den historischen Schritt einer Neuordnung der Verantwortung und damit auch Finanzierung der Atomenergie-Folgelasten. Zwar liegt im Sinne des Verursacherprinzips die Verantwortung zur Abwicklung der Atomenergienutzung richtigerweise grundsätzlich bei den Betreibern von Atomkraftwerken und den betreffenden Energiekonzernen. Letztlich wird aber die Allgemeinheit zur Verantwortung gezogen, wenn die Betreiber etwa durch Konzernaufspaltungen oder Insolvenzen nicht mehr zur Haftung herangezogen werden können. Zugleich muss uns bewusst sein, dass über Jahrzehnte unterbliebene Vorsorge nachträglich kaum mehr erfüllbar ist.“
Mit dem heute im Bundestag verabschiedeten Gesetz wird die Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung geregelt. Während die auch ökonomische Verantwortung von Stilllegung, Rückbau und Verpackung beim Betreiber verbleibt, geht die Verantwortung für Zwischenlagerung und Endlagerung auf den Staat über, insofern die hierfür nun gesetzlich formulierten Voraussetzungen erfüllt werden. Die langfristig währende Verantwortung für die Zwischenlagerung und Endlagerung wird dabei über einen öffentlich-rechtlichen Fonds getragen, der von Seiten der Betreiber mit einem Vermögen von insgesamt 23,556 Mrd. Euro auszustatten sein wird.
Scheer: „Vor diesem Hintergrund erwarte ich von den Atomkonzernen die Zurücknahme aller im Zusammenhang mit Atomenergienutzung zusammenhängenden Klagen, auch solcher, die von den jüngsten Ankündigungen der Konzerne nicht erfasst sind. Erst in der vergangenen Woche hat das Bundesverfassungsgericht den politisch in Abwägung mit Gesundheits- und Umweltschutzbedarfen entschiedenen Atomausstieg als im Wesentlichen verfassungskonform festgestellt. Es entspricht meinem parlamentarischen Selbstverständnis, dass im Fall eines Aufrechterhaltens von Klagen von Seiten der Konzerne und einer sich hierüber zulasten der Allgemeinheit verschlechternden Vermögenssituation eine Neuberechnung der Kostenlasten vorzunehmen wäre.“
Scheer abschließend: „Während des parlamentarischen Verfahrens ist es gelungen, die Beteiligung des Parlaments in der Zusammensetzung des Kuratoriums zur Begleitung des Fonds und dessen Einrichtung zu gewährleisten. Eine der Aufgaben der neuen Gremien wird es sein, darauf zu achten, dass die Finanzmittel des Fonds nachhaltig investiert werden. So sollten keine Projekte oder Anlagen gefördert werden, die dem übergeordneten Willen des Gesetzgebers zuwider laufen, die Nutzung der Atomenergie zu beenden.“