Diskussionsabend zum Bundesteilhabegesetz auf Einladung von Nina Scheer

Das Interesse an der Veranstaltung „Auf dem Weg zu mehr Teilhabe – das Bundesteilhabegesetz“, zu der die örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer für den 5. Oktober eingeladen hatte, war groß: Der Saal der Geesthachter Stadtwerke war mit knapp 80 Personen gut gefüllt. Gemeinsam mit ihrer Kollegin Kerstin Tack, Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für Belange von Menschen mit Behinderungen, und Hans-Joachim Grätsch, Geschäftsführer des Lebenshilfewerks Mölln-Hagenow gGmbH, diskutierte Scheer über den Entwurf zum Bundesteilhabegesetz, das sich derzeit im Parlamentarischen Verfahren befindet.

Nach einer Einführung, in der Scheer die Ziele des Gesetzesvorhabens – den Systemwechsel von einem „Fürsorgesystem“ zu einem Recht auf Teilhabe – benannte, wurden Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfs benannt, für die noch Klarstellungbedarf gesehen wird.

Insbesondere bezüglich der Frage einer zukünftig einheitlichen Bedarfsfeststellung wurden seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Befürchtungen vorgetragen, hierbei den Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen möglicherweise nicht gerecht zu werden. Das Bestreben, eine zusammengefasste Beantragung der verschiedenen Leistungen zu erreichen, wurde dabei aber grundsätzlich nicht in Frage gestellt.

Kerstin Tack bekräftigte die Zielrichtung der SPD-Bundestagsfraktion, mit dem Bundesteilhabegesetz keine Leistungsverschiebung von der Eingliederungshilfe in den Pflegebereich zu erzeugen. Den Zugang zur Eingliederungshilfe betreffend betonte Tack, dass es hier zu keinen Einschränkungen kommen werde: Alle bisher Anspruchsberechtigten würden auch über zukünftig zu schaffende fünf Lebenslage-Bereiche erfasst. Um dies zu gewährleisten, erfolge der Schritt der letztendlichen Umstellung erst 2020, nachdem andere erste Schritte bereits mit dem geplanten Inkrafttreten zum 1. Januar 2017 vorgenommen werden und die neue Handhabung der Lebenslage-Bereiche zunächst erprobt würde. Grätsch betonte, dass das Durchschnittsalter der Menschen mit Behinderungen in Deutschland steige. Auch für alternde Menschen mit Behinderungen bedürfe es den individuellen Bedarfen entsprechende Leistungen.

Bezüglich der Wohnräume spreche man sich für einen Zustimmungsvorbehalt aus, sodass über die Wohnform nicht über den Kopf der betreffenden Menschen mit Behinderungen entschieden werden könne, so Tack.

Hinsichtlich der Kostentragung setzt sich die SPD-Fraktion für einen noch aufzustockenden Bundesanteil von heute mit dem Entwurf jährlich zu leistenden rund 700 Mio. Euro ein. „Die Entlastung der Kommunen folgt nun außerhalb des Bundesteilhabegesetzes, da sich aufgrund der in den Ländern unterschiedlichen Finanzierungssysteme bundesweit nicht einheitlich eine Entlastung der Kommunen regeln lässt. So wird die Eingliederungshilfe nur in einigen Bundesländern von den Kommunen geleistet, in anderen vom Land.“, erläuterten die Abgeordneten.

Foto v.l.: Kerstin Tack, Nina Scheer, Hans-Joachim Grätsch