Klarstellung: Haupt-Entlastung erfolgt von Bund an Kommunen direkt

Zu dem in dieser Woche durch das Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen erklärt die schleswig-holsteinische SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer:

„Anders als aus den Reihen der CDU unterstellt, erfolgt die Haupt-Entlastung der Kommunen über die geänderte Aufteilung der Umsatzsteuer, aus der für sowohl Kommunen als auch Länder eine direkte Entlastung zulasten des Bundes resultiert. Darüber hinaus trägt der Entwurf dem Umstand Rechnung, dass sowohl auf Landes- als auch kommunaler Ebene im Zusammenhang mit Unterbringung und Integration Kosten anfallen, für die der Bund aufkommen sollte. Im Ergebnis muss erreicht werden, dass Ländern und Kommunen auch rückwirkend, somit auch für ihre Vorhaltekosten hinreichend Mittel gewährt werden. Kommunen, die besonders vorbildlich und zeitnah für Unterkünfte gesorgt haben und sich dabei an den offiziellen Zahlen zu erwartender Zuweisungen orientiert haben, dürfen nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben.“

 

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