Scheer: Nachhaltige Landwirtschaft stärken – Intensivtierhaltung vermeiden

In Bezugnahme auf das Regelungsvorhaben zur Begrenzung und Verminderung der Umweltauswirkungen von Intensivtierhaltungen durch Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, erklärt die schleswig-holsteinische SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer ihre Unterstützung.

„Eine wachsende Weltbevölkerung ist mehr denn je auf einen gesunden Naturkreislauf angewiesen. Dies stellt auch Anforderungen an unsere Formen der Landwirtschaft im Umgang mit Umweltressourcen. Da die Intensivierung der Tierhaltung einen erheblichen Einfluss auf die Entstehung von Feinstaub darstellt und eine zunehmende Belastung durch übermäßige Stickstoffemissionen, insbesondere Ammoniak und Nitrat, Tierarzneimittel und Gerüche bedeuten, sind wir gesellschaftlich gefordert, die Intensivtierhaltung einzugrenzen –  im Interesse einer nachhaltigen Landwirtschaft. Insofern begrüße ich die Überlegungen für das Regelungsvorhaben von Barbara Hendricks ausdrücklich“, erläutert Nina Scheer. Dabei sei es wichtig, im Austausch mit der Landwirtschaft zu Maßnahmen zu gelangen, die gute Anreize für umweltschonende Formen der Landwirtschaft setzen. Scheer: „Ich erwarte von unserem Koalitionspartner CDU/CSU in diesen wichtigen Fragen der Intensivtierhaltung gemeinsam konstruktiv voran zu kommen“.

Das bundespolitische Vorhaben zielt im Kern auf Veränderungen bei den Genehmigungserfordernissen für große Tierhaltungsanlagen. Bei der Zulassung von Anlagen sollen Gemeinden im Rahmen ihres Bauplanungsrechts künftig in Form einer Beschränkung der Außenbereichs-Privilegierung mitreden dürfen. Darüber hinaus sollen künftig viele kleine Anlagen als eine Großanlage zählen, um zu verhindern, dass über eine Unterteilung in viele kleine Ställe das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung umgangen wird. Im Bundesnaturschutzgesetz wird über Anreize für eine extensive und artgerechte Tierregelung nachgedacht. Darüber hinaus enthalten die Überlegungen eine Streichung einer Vorschrift des Wasserhaushaltsgesetzes, wonach wirtschaftliche Nachteile auszugleichen sind, die dem Betreiber einer Anlage durch bestimmte Einschränkungen beim Tierhaltungsbetrieb in Wasserschutzgebieten entstehen.

Scheer abschließend: „Intensivtierhaltung betrifft auch Fragen der menschlichen Gesundheit, etwa in Fragen der Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen. So werden in der Nutztierhaltung jährlich etwa zwei- bis dreimal mehr Antibiotika verwendet, als in der Humanmedizin. Die Wirkstoffmenge der an Nutztiere verabreichten Arzneimittel wird zu etwa 60-80 Prozent unverändert wieder ausgeschieden und als Dünger auf landwirtschaftlich genutzte Flächen ausgebracht. Es gibt Hinweise, dass der Einsatz von Antibiotika in der Landwirtschaft zur Ausbreitung von Resistenzen beim Menschen beiträgt. Angesichts der immensen Risiken von Antibiotikaresistenzen sind wir nach dem Vorsorgeprinzip gehalten, – vorsorglich – auch Hinweise politisch aufzugreifen und nicht erst eine 100 prozentige wissenschaftliche Erkenntnis abzuwarten.“

Pressemitteilung als Pdf