Zur heutigen Abstimmung über ein Fracking-Verbot erklärt die schleswig-holsteinische SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer:
„Mit der heutigen Entscheidung wird in Deutschland das aus den USA bekannte und berüchtigte Fracking verboten. Dies ist ein großer Durchbruch und Erfolg, den es ohne die Beharrlichkeit der SPD-Bundestagsfraktion nicht geben würde. Das Verbot des unkonventionellen Frackings für Öl und Gas aus sogenannten unkonventionellen Lagerstätten bzw. in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein ist unbefristet und gilt deutschlandweit. Vier Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken wird es nur dann geben, wenn die jeweiligen Landesregierungen ihre Zustimmung erklären. Einige Länder, etwa Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, haben bereits vor längerer Zeit Fracking gänzlich ausgeschlossen.
Auch wenn mit der heutigen Entscheidung sogenanntes konventionelles Fracking weiterhin möglich bleibt, gelten auch für diesen Bereich deutlich verschärfte Umweltauflagen und Ausschlussgebiete. Die Behauptung, es handele sich bei dem heutigen Gesetzespaket um ein Fracking-Erlaubnisgesetz ist somit schlichtweg falsch und unseriös. Zudem muss bedacht werden: Die Mengen, die für konventionelle Ressourcenförderung aufgesucht werden können und seit Jahrzehnten aufgesucht werden, beziffern sich auf ca. 90 bis 110 Mrd. m3 inklusive Sandgesteinsvorkommen. Demgegenüber stehen 320 bis 2.030 Mrd. m3 potentieller unkonventioneller Ressourcen. Somit war es wichtig, für diesen großen Bereich ein Fracking-Verbot zu schaffen.
Auch wenn ich grundsätzlich für ein Verbot von auch konventionellem Fracking eintrete, erachte ich die nun vereinbarte Neuregelung für notwendig, um endlich zu einem Verbot des wesentlich rohstoffreicheren und flächenintensiveren unkonventionellen Fracking zu gelangen. Unter den verschärften Umweltauflagen wird konventionelles Fracking zudem zukünftig deutlich erschwert.
Ein darüber hinausgehendes klima-, gesundheits- und umweltpolitisches Ziel muss die generelle Abkehr von fossilen Energieressourcen sein sowie ein vollständiger Umstieg auf Erneuerbare Energien. Bundesweit gesehen betrifft dies auch die Braunkohle.
Wer von Parlamentarierinnen und Parlamentariern in diesen Tagen forderte, dem Fracking-Verbot nicht zuzustimmen oder entsprechenden Aufrufen folgte, muss sich vergegenwärtigen, dass mit einer heutigen Ablehnung des Gesetzespakets zum Wasserhaushaltsgesetz und Bergbaurecht jedwedes Fracking grundsätzlich und auf unabsehbare Zeit weiter erlaubt geblieben wäre. Bereits unter der Vorgängerregierung war ein Anlauf für eine einschränkende Regelung gescheitert und die vergangenen Monate haben gezeigt, dass ein Verbotsgesetz auch in dieser Legislaturperiode zu scheitern drohte. Vor diesem Hintergrund wäre eine Ablehnung des nun verabschiedeten Gesetzes unverantwortlich gewesen.
Die Aufrufe, deren Wortwahl und Unterstellungen sich leider auch Bundestagsabgeordnete der Opposition bedient haben, werte ich somit in weiten Teilen als Polemisierung, die vor allem der Demokratie schadet. Ängste von Menschen werden dabei über die Desinformation, es würde ein Erlaubnis-Gesetz im Schatten von Brexit und Fußball-EM geschaffen, geschürt. Dies diskreditiert jedwede sachliche Auseinandersetzung und weckt bei Menschen Misstrauen gegenüber unseren demokratischen Strukturen.“