Die von Seiten der Bundesregierung noch für diesen Sommer geplante Gesetzesänderung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG, sieht weitreichende Änderungen vor. Zum einen in Form einer Umstellung des bisherigen Einspeisevergütungssystems auf Ausschreibungen und zum anderen über hiermit festzulegende Ausbaumengen. Am 12. Mai wird zu den betreffenden Fragen auch die Ministerpräsidentenkonferenz tagen.
Hierzu erklärt die schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ansprechpartnerin für Erneuerbare Energien in der SPD-Bundestagsfraktion:
„Der Referentenentwurf und derzeit kursierende Einigungsvorschläge widersprechen in wesentlichen Punkten den Vorgaben des Koalitionsvertrages und damit auch den Energiewende- sowie Klimaschutzzielen.
Aus gutem Grund stellt der Koalitionsvertrag Bedingungen an die Einführung von Ausschreibungen, die sich in Orientierung an den Ausbauzielen aber auch unter Berücksichtigung der für die Energiewende bislang maßgeblichen Akteursvielfalt bewähren müssen. Bisherige Ausschreibungen legen aber die Annahme nahe, dass der Ausbau Erneuerbarer Energien weder dem Umfang noch der Akteursvielfalt nach effektiver zu erreichen ist. Zudem spricht vieles dafür, dass ein gewisser Umfang ausgeschriebener Ausbaumengen letztlich nicht ausgebaut wird. Eine hiermit riskierte Unterschreitung des Ausbaus Erneuerbarer Energien und Verengung der Akteure führt allerdings zu einem Verfehlen der Energiewende- und Klimaschutzziele.
Auch die Bundesregierung stellte jüngst in einer Unterrichtung über die Erfahrungen der PV-Pilotausschreibung fest, dass abschließende Schlussfolgerungen aus der Pilotausschreibung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden können. Eine Umstellung auf Ausschreibungen ist daher in der angesetzten Form zum jetzigen Zeitpunkt nicht darstellbar, zumal keine Übertragbarkeit auf andere Bereiche, insbesondere die Windenergiegewinnung gegeben ist. Hierfür bedürfte es weitergehender Projekterfahrung.
Die nächste große Aufgabe der Energiewende liegt neben einem fortgesetzt dynamischen Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Verknüpfung der Bereiche Strom, Wärme und Mobilität. Denn eben hier liegen große Synergiepotenziale, die sowohl für die Versorgungssicherheit als auch ökonomisch gehoben werden sollten. Über diese sogenannte Sektorenkopplung können auch Netzausbaubedarfe reduziert werden. Vor diesem Hintergrund wäre es kontraproduktiv, dem Netzausbau gegenüber dem Ausbau Erneuerbarer Energien Vorrang einzuräumen.
Eine ausführliche Erläuterung finden Sie in den Eckpunkten zum EEG 2016: https://www.nina-scheer.de/images/PDF/2016-05-09-Scheer_Eckpunkte%20zum%20EEG%202016.pdf