Persönliche Erklärung zur Abstimmung: Fracking

Erklärung nach § 31 GO BT der Abgeordneten Dr. Nina Scheer zum Entwurf eines Gesetzes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik (Drucksachen 18/7551, 18/8125) sowie dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Verbot von Fracking in Deutschland“ (Drucksachen 18/4810, 18/8113)

Die von den Oppositionsfraktionen für heute beantragten namentlichen Abstimmungen über ein Fracking-Verbot unter gleichzeitiger Verweigerung einer Plenardebatte erachte ich als unverantwortlich. Das auf Transparenz angelegte parlamentarische Verfahren einer namentlichen Abstimmung wird hierbei funktionalisiert, um den öffentlichen Eindruck zu suggerieren, die Koalitionsfraktionen verweigerten sich gesetzlichen Restriktionen für Fracking. Die zugleich von Seiten der Oppositionsfraktionen unterbundene Debatte soll diesen Eindruck offenbar noch untermauern. Dies ist gegenüber dem Parlament unwürdig und folgt populistischen Motiven.

Sowohl Umweltschutzbedarfe im Zusammenhang mit dem bereits seit Jahrzehnten praktizierten sog. konventionellen Fracking als auch dem aus den USA bekannten sog. unkonventionellen Fracking von Öl und Gas aus Schiefergestein und Kohleflöz, das in Deutschland bereits aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen rechtssicher ausgeschlossen werden muss, wirft gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf. Auch die Energiewende verlangt eine Abkehr von fossilen Energieressourcen, somit auch von Fracking. Es bedarf einer vollständigen Umstellung auf Erneuerbare Energien. Hierfür steht auch die schleswig-holsteinische Landesregierung unter Ministerpräsident Torsten Albig.

Die Koalition von CDU/CSU und SPD arbeitet auf Bundesebene unter Einbeziehung der Bundesländer mit teilweise auch grüner und linker Regierungsbeteiligungen seit vielen Monaten an einer Einigung. Leider konnte diese aufgrund einer Verweigerungshaltung von CDU/CSU bezüglich eines Verbots unkonventionellen kommerziellen Frackings und bezüglich eines Parlamentsvorbehalt sowie einer Einbeziehung der Länder in Bezug auf wissenschaftlich begründete Probebohrungen bislang nicht erzielt werden. Ich erwarte insofern von unserem Koalitionspartner, dass er sich nicht länger dem Einigungsprozess verschließt. Sollte eine Einigung länger verweigert werden, wird hiermit zugleich die im Koalitionsvertrag veranlagte Pflicht eines gemeinsam in der Koalition zu gestaltenden Gesetzesverfahrens in Frage gestellt.

Unter Verweis auf einen zu erwartenden zügigen Einigungsprozess für eine umfassende Regelung sowohl bergrechtlicher als auch wasserhaushaltsrechtlicher Art und unter Einbeziehung der Bundesländer lehne ich sowohl den heute zur Abstimmung stehenden Gesetzesentwurf als auch Antrag ab.

Dr. Nina Scheer, MdB

Berlin, 28. April 2016

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