Anlässlich des Auftakts der mündlichen Verhandlungen zu den Verfassungsbeschwerden von E.ON, RWE und Vattenfall vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 15. März 2016 erklärt die schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie und Berichterstatterin für Atompolitik in der SPD-Bundestagsfraktion:
„In der Tat war es von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung unverantwortlich, über die im Herbst 2010 beschlossene Laufzeitverlängerung für deutsche Atomkraftwerke den zu diesem Zeitpunkt bereits eingeläuteten Atomausstieg aufzukündigen. Diese Fehlentscheidung könnte den Steuerzahler nun über 22 Milliarden Euro Schadensersatz kosten.
Die Verfassungsbeschwerden der Atomkonzerne sind dennoch mit Blick auf die Gesamtlasten der Atomenergie ein Affront gegenüber unserem Staat und der Allgemeinheit. Die Verfassungsbeschwerden stehen zudem in einem konzernpolitischen Zusammenhang mit deren offensichtlichen Versuch, ökonomische Verantwortlichkeiten in Bezug auf den Betrieb, Rückbau und die Atommülllagerung auf die Allgemeinheit abzuwälzen.
Die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht sollte insofern für uns Anlass sein, über eine Verlängerung der Brennelementesteuer zu diskutieren, statt weiter lediglich alle Anstrengungen auf die Einhaltung existierender Konzernverpflichtungen zu verwenden.“
Hintergrund:
Nachdem unter der rot-grünen Bundesregierung 2002 der Atomausstieg mit den Konzernen verhandelt und gesetzlich verankert wurde, beschloss die schwarz-gelbe Regierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel im Jahre 2010 eine Laufzeitverlängerung für die Atomkraftwerke. Als Reaktion auf die Atomkatastrophe in Fukushima, die sich am 11. März 2016 zum fünften Mal jährte, beschloss die damalige Bundesregierung mit einem erneuten Atomausstieg eine abermalige Kehrtwende.