Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Nina Scheer zu der namentlichen Abstimmung über den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Antrag BT-Dr. 18/7675 „zu dem Vorschlag für eine Durchführungsverordnung der Kommission zur Erneuerung der Zulassung von Glyphosat SANTE/10026/2016 (Entwurf). Voreilige Neuzulassung von Glyphosat stoppen“.
Seit einigen Jahren warnen Ärzte, Wissenschaftler, Umwelt- und Verbraucherverbände vor den gesundheitlichen und ökologischen Folgen des übermäßigen Einsatzes von Glyphosat. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den Wirkstoff als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Vom deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit werden diese Bedenken nicht geteilt. Eine europaweite erneute Zulassung des Wirkstoffes Glyphosat ist somit wahrscheinlich.
Glyphosat ist ein Wirkstoff, der als sogenanntes Totalherbizid als Pflanzenschutzmittel eingesetzt wird. Die widersprüchlichen wissenschaftlichen Beurteilungen seiner krebserregenden Wirkung haben in der Gesellschaft zu großer Besorgnis geführt. Dies muss auch politische Konsequenzen nach sich ziehen. Vor dem Hintergrund des Vorsorgeprinzips halte ich die erneute Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat für unverantwortlich.
Ich erwarte, dass Wege gefunden werden, um mit den gegebenen Mehrheiten die Anwendung von Glyphosat baldmöglichst auszuschließen.
Dr. Nina Scheer, MdB
Berlin, 25. Februar 2016