Persönliche Erklärung zur Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Nord-Irak

Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Nina Scheer zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte“ TOP 8 am 28. Januar 2016.

Wie bereits der vorangegangene Antrag (Entschließungsantrag Bundestagsdrucksache 18/2459 vom 1. September 2014) zur Erteilung eines Bundeswehrmandats, ist auch der heute zur Abstimmung stehende Antrag „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte“ von dem Bestreben getragen, Menschenleben von Verfolgten zu retten, hiermit auch einen Beitrag zum Schutz der Staatlichkeit des Irak sowie für die Stabilität der gesamten Region zu leisten, die angesichts der IS-Terroristen in akuter Gefahr ist.

Auch wenn ich dieses Bestreben teile, halte ich es dennoch für unverzichtbar, Maßnahmen zu vermeiden, deren Folgewirkungen das friedenschaffende Ziel ihrerseits erschweren können. Das betreffende Bundeswehrmandat umfasst im Zuge der Ausbildungsunterstützung – wie bereits das vorangegangene – auch Waffenlieferungen an Sicherheitskräfte im Nord-Irak (Peschmerga). Als Folge von Waffenlieferungen, zumal an regionale Sicherheitskräfte, sehe ich die Gefahr, dass jene in falsche Hände geraten und somit das Ziel einer zu stärkenden Selbstverteidigung unterwandert wird.

Die heute vorliegenden Informationen lassen vermuten, dass Waffen, auch aus Deutschland, vor Ort auf Märkten verkauft wurden. Zudem konnten bislang Berichte nicht entkräftet werden, dass die Peschmerga massenhafte Zerstörungen von Häusern arabischer Zivilisten vornahm, um eine mutmaßliche Unterstützung der Bewohner für den IS zu sanktionieren, somit Rache übten. Nach einem Bericht von Amnesty International seien tausende Häuser mit Planierraupen zerstört, in die Luft gesprengt oder angezündet worden. Der Verdacht von Kriegsverbrechen durch kurdische Kämpfer steht damit wiederholt im Raum. Zudem besteht Unklarheit, wie sich eine – mit Hilfe militärischer Unterstützungsmaßnahmen gestärkte Peschmerga – jenseits des Kampfes gegen den IS gegenüber der Zentralregierung des Irak in Bagdad verhalten wird.

Waffenlieferungen der betreffenden Art halte ich vor diesem Hintergrund für nicht geeignet, den erstrebten friedenschaffenden Effekt zu erzielen, ohne hierbei zugleich die Gefahr neuer Gewalt und Bedrohung einzugehen. Wo militärische Maßnahmen zum Schutz vor dem IS und humanitärer Not notwendig sind, sollte neben den nationalen Streitkräften der betreffenden Staaten auch die Völkergemeinschaft durch UN-Schutztruppen Verantwortung übernehmen.

Insofern werde ich bei der Abstimmung über die Verlängerung des Bundeswehrmandats mit Nein stimmen.

 

Dr. Nina Scheer, MdB
Berlin, 28. Januar 2016

 

Erklärung nach § 31 GO als Pdf