Scheer zur Abstimmung über den Bundeswehreinsatz im Kampf gegen IS

Zur heutigen namentlichen Abstimmung über den Einsatz der Bundeswehr gegen den IS-Terror erklärt die schleswig-holsteinische SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer:

„Terrorismus und die Ausbreitung von Terrorismus stellen ohne Zweifel eine Bedrohung von Frieden, für Kulturen, für Zivilgesellschaften und auch Rechtsstaatlichkeit dar. Terrorismus, wie er mit den Anschlägen von Paris für eine unfassbare Dimension menschenverachtender Grausamkeit steht, muss insofern schnellstmöglich bekämpft werden, auch aus Solidarität mit den Opfern von Terrorismus und ihren Angehörigen sowie zu unserem eigenen Schutz und zum Schutz von Kultur und Rechtsstaatlichkeit.

Terrorismus zielführend und wirksam zu bekämpfen setzt unweigerlich voraus, die Wurzeln für Terrorismus zu erkennen und an ihnen anzusetzen. Wir wissen, dass der Nährboden von Terrorismus in Armut, Verelendung, Zerstörung und Perspektivlosigkeit, auch in Folge von Kriegen liegt. So hat der vergangene Irak-Krieg und mit ihm einhergehende Zerstörung das Aufkeimen der Terrororganisation IS und deren Ausbreitung begünstigt.

Luftschläge bergen das erhöhte Risiko, unschuldige Zivilisten zu treffen, Städte und Infrastruktur, Versorgungszentren zu zerstören. Wenn zugleich staatliche Strukturen versagen oder Rechtsstaatlichkeit fehlt, folgt Not, Flucht und Armut – die Gefahr von Extremismus und die Verführbarkeit von Menschen mit Perspektivlosigkeit steigt, zumal in kulturell bereits zuvor fragilen oder gar zerrütteten Regionen.

Der nun geplante Bundeswehreinsatz stützt sich auch auf die Solidarität mit Frankreich. Angesichts der weitreichenden Auswirkungen von Militäreinsätzen, erachte ich die Solidarität mit einem anderen Staat grundsätzlich als keine opportune Motivation für einen Militäreinsatz. Ein Militäreinsatz muss auf den Grundlagen des Völkerrechts vielmehr von der gründlich abgewogenen Überzeugung getragen sein, dass er zur Friedenserlangung ein unverzichtbares Mittel ist.

Das umkämpfte Syrien ist gekennzeichnet von Zerstörung, Not, Armut, Zersplitterung, kulturell-religiösen Konflikten und geopolitischen Interessensgegensätzen. Nach meinem Verständnis gibt der mit dem vorliegenden Antrag geplante Bundeswehreinsatz keinen Aufschluss darüber, wie sich Deutschland gegenüber den vorherrschenden Interessensgegensätzen, insbesondere dem Staat Syrien und dessen Regierungstruppen und damit auch gegenüber Russland verhält. Eine inkongruente Antwort etwa im Verhältnis zu Russland kann in einen unkalkulierbaren Konflikt münden. Einen Militäreinsatz ohne ein diesen explizit benennendes UN-Mandat, das den gegebenen Interessenskonflikten Rechnung trägt, halte ich vor diesem Hintergrund für nicht verantwortbar.

Die Solidarität mit Frankreich darf nicht zu Entscheidungen verleiten, deren sachliche Bewertung sich uns verschließt. Die mit dem Bundeswehreinsatz vorgesehenen Unterstützungshandlungen bewirken eine gemeinsame Verantwortung für die von Frankreich ausgehenden Einsätze, ohne dass deren Art und Ausmaß von Deutschland beeinflussbar wäre.

Solidarität mit Frankreich ist von uns nach unseren Möglichkeiten, aber notwendiger Weise auch mit Blick auf die gemeinsam zu verfolgenden Ziele zu leisten. Dies setzt voraus, dass die Bekämpfung des für die Anschläge von Paris maßgeblichen Terrorismus mit Militäreinsätzen in Syrien erreicht werden kann.

Die Anschläge von Paris am 13. November haben offenbart, dass die Bedrohung europäischer Staaten durch den IS auch in Europa besteht. Der IS ist kein Staat, er ist ein terroristisches Netzwerk, das weder auf den Irak, Syrien, noch angrenzende Staaten begrenzt ist. Die Attentäter von Paris, wie auch zuvor Attentäter von Anschlägen in London, kamen aus Europa bzw. ihrer Heimat. Verstärkt werden hierbei Jugendliche aus Gegenden mit hoher Arbeitslosigkeit von extremistischen Gruppierungen, so auch Terrororganisationen angesprochen und verführt.

Die heutige terroristische Bedrohung ist somit auch Kennzeichen eines Versagens der westlichen Welt, Ursachen von Terrorismus frühzeitig zu begegnen. Dies muss etwa durch konsequente Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit innerhalb Europas sowie im Zuge internationaler Zusammenarbeit und Entwicklungshilfe erfolgen. Terrororganisationen, die zwar ihre Wurzeln häufig in Kriegsgebieten haben, etablieren ihre Strukturen zunehmend außerhalb dieser Gebiete, auch mit Hilfe von Medien und sozialen Netzwerken, Finanzierungsquellen und Waffen, die sie in westlichen, industrialisierten Staaten vorfinden bzw. aus denen jene stammen.

Solidarität verlangt nach einer gründlichen Auseinandersetzung mit zielführenden Lösungen. Dem IS kann offenkundig nur mit gewaltsamen Maßnahmen begegnet werden, die aber ihrerseits sowohl völkerrechtsgemäß als auch auf Stabilisierung der betreffenden Regionen ausgerichtet sein müssen. Dies setzt ein UN-Mandat sowie ein gemeinsames Vorgehen der Beteiligten bzw. involvierten Staaten voraus. Für den geplanten Bundeswehreinsatz trifft dies nicht zu.

Wir müssen uns verstärkt für das Austrocknen von Finanzierungsquellen des IS einsetzen und gegen Waffenlieferungen in Krisengebiete. Armutsrisiken muss entgegen gewirkt werden, auch im Umgang mit Ressourcen, Lebensgrundlagen und in Anbetracht der Wirkungsweisen globalisierter Weltwirtschaft. Auch wenn solche Ziele und die mit ihnen zu bekämpfenden Verelendungsursachen nur langfristig erreichbar sind, sind sie nicht minder wirksam, Terrorismus vorzubeugen und dessen weitere Ausbreitung zu bekämpfen – in Solidarität mit unseren Mitmenschen.

Der betreffende Bundeswehreinsatz erfüllt nach meiner Überzeugung weder die für ein Mandat benötigten völkerrechtlichen Voraussetzungen noch ist er geeignet, das verfolgte Ziel zu erreichen, ohne in einer nicht absehbaren Dimension weitere Risiken, auch eine Ausbreitung von Terrorismus, einzugehen.

Insofern habe ich bei der Abstimmung über die Erteilung des Bundeswehrmandats mit Nein gestimmt.“

Pressemitteilung als Pdf

Die Erklärung wurde auch als Persönliche Erklärung nach §31 Geschäftsordnung Deutscher Bundestag zur namentlichen Abstimmung am
4. November 2015 abgegeben:
https://www.nina-scheer.de/images/PDF/2015-12-04-Erklrung%2031%20GO-Bundeswehreinsatz%20Syrien-Scheer.pdf

Erklärung nach §31 GO

 

Vgl auch:
Pressemitteilung Scheer: Solidarität mit Frankreich nach humanitären Grundsätzen, 27. November 2015
https://www.nina-scheer.de/images/PDF/2015-11-27-Scheer%20Solidaritt%20mit%20Frankreich%20nach%20humanitren%20Grundstzen.pdf