Mit dem Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug finanziert der Bund jährlich bis zu 10.000 neue Bundesfreiwilligendienstplätze. Wohlfahrtsverbände und Kommunen können für den Einsatzbeginn ab dem 1. Dezember 2015 Bundesfreiwilligendienstplätze auch durch einen Flüchtling besetzen, wenn der Einsatz der Freiwilligen zu Aufgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbetreuung erfolgt. Anmeldungen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) oder bei den BFD-Zentralstellen sind seit dem 24. November möglich.
Hierzu erklärt die örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer: „Mit dem Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug wird das Engagement für Flüchtlinge genauso wie das Engagement von Flüchtlingen unterstützt. Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag für ein gelingendes Zusammenleben, Integration und Akzeptanz geleistet. Zudem bietet das Programm Unterstützung für die ehrenamtlichen und freiwilligen Helfer, die tagtäglich in den Erstaufnahmestellen, bei Behördengängen, in Kleiderkammern oder in ehrenamtlichen Deutschkursen wertvolle Arbeit leisten.“
Das Sonderprogramm läuft bis zum 31. Dezember 2018. Die neuen Plätze sollen nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ auf die Bundesländer verteilt werden. Dabei wird auch berücksichtigt, wie sich die tatsächliche Verteilung der Flüchtlinge darstellt.
Weitere Informationen zum Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug finden sich unter: https://www.bundesfreiwilligendienst.de/fileadmin/de.bundesfreiwilligendienst/content.de/Service/Downloads/Downloads2/Merkblatt_SK.pdf.