Pressestatement: Bleiberecht für viele Menschen verbessert

Zu den Neubestimmungen des Bleiberechts erklärt die örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer:

„Mit dem am 2. Juli verabschiedeten Gesetz zum Bleiberecht wurde ein überfälliges stichtagsunabhängiges Bleiberecht für langjährig Geduldete bei nachhaltiger Integration geschaffen – ein Ziel, das die SPD bereits seit langer Zeit kontinuierlich verfolgt.

Voraussetzung für die Bleiberechtsregelung ist für Alleinstehende ein mindestens achtjähriger Voraufenthalt (für Eltern minderjähriger Kinder sechs Jahre). Dabei haben wir durchgesetzt, dass die Betroffenen keine volle Lebensunterhaltssicherung nachweisen müssen, wie sie im Aufenthaltsrecht sonst üblich ist, sondern nur eine überwiegende. Das betrifft insbesondere Antragsteller, die im Niedriglohnsektor tätig und auf aufstockende SGB II-Leistungen angewiesen sind. Auch diese bekommen in Deutschland nun eine dauerhafte Perspektive. Ergänzend wurde eine noch günstigere Regelung für Jugendliche und Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr geschaffen. Hier reicht ein vierjähriger Voraufenthalt.

Darüber hinaus wurde Rechtssicherheit für Jugendliche in Ausbildung und ihre Ausbilder geschaffen, indem die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung ausdrücklich als Duldungsgrund gelten kann.

Auf Drängen der SPD (bereits zur Verankerung im Koalitionsvertrag) wurde nun zur Aufnahme besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge aus dem Ausland das Resettlement-Verfahren gesetzlich verankert. Sie werden beim Familiennachzug und dem schnelleren Zugang zur Niederlassungserlaubnis (unbefristetes Aufenthaltsrecht) nach nur drei Jahren mit Asylberechtigten und Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt und sind außerdem BAföG-berechtigt.

Darüber hinaus wurden humanitäre Fortschritte bei Familiennachzug für subsidiär Geschützte, dem Schutz für Opfer von Menschenhandel (u.a. erhöhter Ausweisungsschutz) und bei der Niederlassungserlaubnis betreffend humanitärer Aufenthaltstitel geschaffen (u.a. Absenkung der Wartefrist). Zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse wird eine neue Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Anpassungsqualifizierung zwecks Anerkennung eines ausländischen Abschlusses geschaffen.

Leider wurden mit dem Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung in einigen Punkten durch den Koalitionspartner CDU/CSU auch Änderungen eingefordert, denen ich für sich genommen nicht zustimme. Dieser Haltung durch Zustimmung bei entsprechenden Änderungsanträgen von Seiten der Opposition (hierzu gab es namentliche Abstimmungen) Ausdruck zu verleihen, halte ich allerdings mit Blick auf unsere koalitionsvertragliche Verpflichtung und gegenüber meinen Kolleginnen und Kollegen, die das Gesetz insgesamt hart und mit vielen humanitären Verbesserungen verhandelt haben, für nicht opportun. Auch die Neuregelungen zur Inhaftierung und Abschiebehaft, die einer Verschärfung gleichkommen, halte ich inhaltlich für nicht tragbar. Kritisch betrachte ich zudem die Verschärfung des Ausweisungsrechts, mit denen neue Einreise- und Aufenthaltsverbote geschaffen werden.

Vor dem Hintergrund der weltweit steigenden Flüchtlingszahlen – nach Schätzung des UNHCR sind derzeit 60 Mio. Menschen weltweit auf der Flucht – tragen auch die Europäische Union und Deutschland Verantwortung. Es bedarf einer auf Solidarität und Humanität ausgerichteten Asyl- und Flüchtlingspolitik. Ich erachte die derzeitigen europäischen Regelungen in Gestalt von Dublin III für dringend reformbedürftig. Nach Europa Fliehenden muss mit einer gesamteuropäischen Hilfe begegnet werden. Dies hat auch Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier immer wieder betont. Die bislang erreichten, auf Freiwilligkeit zur Aufnahme von Flüchtlingen basierenden Einigungen, werden dem allerdings noch nicht gerecht.“

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