
Politisches Frühstück zur Vorratsdatenspeicherung, 27. Juni 2015
<p> </p> <p>Am Samstagvormittag diskutierte die örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer mit ihren Gästen über Fragen rund um das Thema Vorratsdatenspeicherung. Eingeladen hatte sie hochkompetente Experten: den Richter am Landgericht Berlin Dr. Ulf Buermeyer, der neben seinen Erfahrungen aus der Verfolgung von Schwerstverbrechen auch technisches Knowhow aus seiner Arbeit als Programmierer einfließen lassen konnte, den netzpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion MdB, Lars Klingbeil sowie Manfred Börner, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. Der Einladung in die Räumlichkeiten der Lebenshilfe nach Mölln zum „Politischen Frühstück“ mit belegten Brötchen und Kaffee waren ca. 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gefolgt.</p> <p>Einführend erläuterte Scheer den Hintergrund, wonach in Deutschland sowohl die erste Einführung einer Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2008, als auch der jetzt im parlamentarischen Verfahren befindliche Entwurf im Kern auf gestiegene terroristische Bedrohungen zurückzuführen seien. Grundlage für das erste und vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 für verfassungswidrig erklärte Gesetz sei damals – wie auch für den SPD-Bundesparteitagsbeschluss aus dem Jahr 2011 – eine EU-Richtlinie zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung gewesen. „Indem der Europäische Gerichtshof im Jahr 2014 die betreffende Richtlinie für rechtswidrig erklärte, ist der europarechtliche Gestaltungsauftrag fortgefallen“, so Scheer.</p> <p>Die Diskutanten waren einig darin, dass es sich mit jedweder Vorratsdatenspeicherung um einen grundrechtlichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung handele, der in Abwägung mit dem Nutzen einer Vorratsdatenspeicherung zu bringen sei. „Für mich erschließt sich heute kein offenkundiger Nutzen, der eine Vorratsdatenspeicherung und hiermit verbundene Eingriffe erforderte“, so Scheer. Buermeyer, der früher zeitweise an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet war, verdeutlichte, dass eine Kompletterfassung, die zu einem „allwissenden Staat“ führe, verfassungswidrig sei. Eine verdachtsunabhängige Datensicherung verbreite in der Gesellschaft die Unsicherheit, wer worüber was weiß. Dies könne zu einer Befangenheit in der Kommunikation führen und auch die Wahrnehmung des Demonstrationsrechts eingrenzen, was nicht geschehen dürfe. Die ehemals eingeführte Vorratsdatenspeicherung (2008-2010) habe keinen Anstieg von Aufklärungsquoten verursacht.</p> <p>Manfred Börner plädierte für praxistaugliche Rahmenbedingungen. Sollte sich die Vorratsdatenspeicherung in der Abwägung mit den Freiheitsrechten begründen lassen, bedürfe es solcher Fristen, die tatsächlich eine Aufklärung zuließen, was mit dem vorliegenden Entwurf problematisch sei. Mit Blick auf die schweren Einbruchdiebstähle, wie sie insbesondere im Hamburger Rand vorkämen, könnte die Erstellung von Bewegungsprofilen über die Vorratsdatenspeicherung entscheidend weiterhelfen. Lars Klingbeil wandte demgegenüber ein: „Da ist der Kriminelle immer einen Schritt voraus“. Buermeyer bestätigte dies: „Es ist davon auszugehen, dass sich Täter auf neue Rahmenbedingungen einrichten“.</p> <p>Foto v.l.n.r.: Manfred Börner, Dr. Ulf Buermeyer, Dr. Nina Scheer, Lars Klingbeil</p> <p><a href="https://www.nina-scheer.de/wp-content/uploads/sites/1229/2015/06/2015-06-30-PM_Scheer_Politisches-Frhstck_Vorratsdatenspeicherung-27.-Juni-2015.pdf" target="_blank">Pressemitteilung als Pdf</a></p>

