Im Rahmen der SGK-Schleswig-Holstein Regionalkonferenz zu Konzessionsverträgen am 25. Juni in Ahrensburg erläuterte Dr. Nina Scheer, SPD Bundestagsabgeordnete, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie:
Im Bereich des Konzessionsrechts erläuterte Nina Scheer, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, zunächst den Stand des Verfahrens betreffend der aktuell diskutierten EnWG-Änderungsbedarfe. Allseits bestätigt wurde, dass es in § 46 dringend einer Konkretisierung der Kaufpreisermittlung von Netzen bedürfe, wonach der Ertragswert als maßgeblich zu erklären sei. Wichtig sei hierbei auch eine eindeutige Formulierung, so Scheer. Auf einen Vorbehalt zielende Zusätze, wie „in der Regel“ brächten nicht die erforderliche Klar- und Rechtssicherheit. Ebenfalls bedürfe es einer Konkretisierung der Pflicht zur Datenübermittlung vom Altkonzessionär an die Gemeinde. Hier verwies Scheer auf ein jüngeres BGH-Urteil, worin bereits die nun auch gesetzlich zu regelnde Pflicht angelegt sei. Auch die Aufstellung von Energiekonzepten als zulässige Nebenleistung nannte Nina Scheer als ein wichtiges Element, um dem Daseinsvorsorge-Charakter von Kommunen in ihrer Rolle als Konzessionäre, gerecht werden zu können. Eine dahingehende Aussage müsse sich auch in § 1 EnWG wiederfinden. Es sei mit der geltenden Rechtslage unzureichend, dass neben den hier formulierten Zielen lediglich weitere „netzbetriebsbezogene Kriterien“ nachrangig berücksichtigt werden können, hingegen nicht die Kriterien „Wertschöpfung vor Ort“ oder „Einflussmöglichkeiten der Kommune“. Als ebenfalls problematisch wurden Rechtsunsicherheiten bei der Fortzahlung von Konzessionsvergaben nach Vertragsablauf angesehen. Hierfür bedürfe es einer bedingungslosen Fortzahlungspflicht.