Persönliche Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (Drs 18/5259) zur zweiten und dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und Kinderzuschlags (Drs 18/4649), TOP 6 der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 18.06.2015
Der Deutsche Bundestag stimmt heute in zweiter und dritter Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und Kinderzuschlags ab. Mit dem Gesetz wird den Ergebnissen des 10. Existenzminimumberichts der Bundesregierung Rechnung getragen und sowohl der Grundfreibetrag, als auch der Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 erhöht. Zusätzlich konnte die SPD eine weitreichende Entlastung der Alleinerziehenden in das Paket hineinverhandeln.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen fordert in ihrem Änderungsantrag eine rückwirkende Anhebung von Kinderfreibetrag und Kindergeld für das Jahr 2014. Eine rückwirkende Anhebung des Kinderfreibetrags ist aus verfassungsrechtlichen Gründen von großer Bedeutung. Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist das Existenzminimum steuerlich zu verschonen. Im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung der kalten Progression wurde das für 2014 festgelegte Existenzminimum für Erwachsene durch eine Anhebung des Grundfreibetrages steuerfrei gestellt. Eine entsprechende Steuerfreistellung des Kinderexistenzminimums durch eine Anhebung des Kinderfreibetrags unterblieb dagegen. Um eine entsprechende Entlastung von Familien zu erreichen, die von der Anhebung des Kinderfreibetrages nicht oder nur in geringem Maße profitieren, erfolgte bisher gleichzeitig eine rückwirkende Anhebung des Kindergeldes.
Die Koalitionsfraktionen von CDU, CSU und SPD konnten sich nicht auf eine Anhebung von Kinderfreibetrag und Kindergeld verständigen. In einer Koalition ist nur möglich, was alle Koalitionspartner beschließen. Aus diesem Grund unterbleibt nun leider die Anhebung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes.
Ich erwarte, dass trotz der bisher nicht erfolgten Einigung in der Koalition auch auf Seiten des Koalitionspartners weiter auf eine verfassungskonforme Handhabung des Kinderfreibetrages hingewirkt wird.
Vor diesem Hintergrund lehne ich den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Drucksache 18/5259 ab.
Dr. Nina Scheer, MdB
Berlin, vom 18.06.2015