Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen!
Wir behandeln heute eine Teilumsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie. Es geht darum, Energieauditpflichten für größere bzw. Nicht-KMU, also nicht kleine und mittelständische Unternehmen, einzuführen.
Es ist wichtig, dass man, wenn man sich unsere Energieeffizienzziele vor Augen führt, dann auch Maßnahmen einführt, die den Unternehmen ‑ sie sind hier angesprochen ‑ verdeutlichen, wo sie stehen und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Energie einzusparen. Anders ist es schwer, die Energieeffizienzziele zu erreichen. Insofern ist es auch wichtig, dass wir feste, klare Standards vorgeben. In der EU-Effizienzrichtlinie ist mit dem Energieaudit nach der DIN EN 16247-1 auch eine Mindestvorgabe zur Umsetzung vorgeschlagen.
Es ist auch Bestandteil des Gesetzes, dass solche Nicht-KMU von der Energieauditpflicht befreit sein sollen, die weitergehende Maßnahmen ergreifen, also bereits Energiemanagementsysteme nach der ISO 50001 oder Umweltmanagementsysteme nach EMAS einführen. Das ist sinnvoll, weil man davon ausgehen kann, dass das Audit ein zu Effizienzmaßnahmen hinführender Schritt ist. Wenn Effizienzmaßnahmen in Form von Energiemanagementsystemen oder Umweltmanagementsystemen nach EMAS eingeführt werden, ist also davon auszugehen, dass das Audit damit schon umgesetzt ist.
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass es tatsächlich um eine Teilumsetzung geht. Wir haben mit dem NAPE, dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz, schon einige Sofortmaßnahmen auf den Weg gebracht. Vonseiten des Ministeriums sind Programme zu Energieeffizienznetzwerken für Unternehmen und Kommunen auf den Weg gebracht worden. Es sind bessere Förderbedingungen für Mikro-KWK-Anlagen, ein Programm zur Beratung von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Kommunen zum Energieeinspar-Contracting umgesetzt worden. Das sind die ersten Schritte. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um einen weiteren Schritt, allerdings nur um eine Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtline.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wie schon angeklungen, werden mit diesem Gesetzentwurf Anreize geschaffen, um zu sehen, wo man im Unternehmen steht. Alleine mit der besseren Information über die Energieverbräuche in den Unternehmen, die damit einhergeht, ist zu erwarten, dass, unabhängig von der Einführung von Energiemanagementsystemen, weiterführende Schritte von selbst einsetzen werden. Man kann erwarten, dass allein durch die Auditverpflichtungen Anreize gesetzt werden, weitere Umsetzungen vorzunehmen.
Zur Einordnung, weil die Kritik geäußert wurde, dass mit dem Gesetz nur kleine und überschaubare Schritte eingeleitet würden: Es wird prognostiziert, dass mit diesem Gesetz Einsparungen von 116 Petajoule umgesetzt werden. Zur Orientierung: Das ist ungefähr eine Einsparleistung von 7 Prozent der anvisierten Energieeinsparziele. Das hört sich wenig an. Wir diskutieren zurzeit sehr viel über Energieeinsparmaßnahmen im Bereich der energetischen Sanierung und im Bereich der steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung. Auch dort sind es etwas über 7 Prozent der Einsparleistung. Es wird immer auf die Summer der Einsparmöglichkeiten ankommen. Insofern ist jeder einzelne Schritt, auch die Einführung der Auditverpflichtung, ein wertvoller, wenn auch überschaubarer Schritt, der an dieser Stelle nicht kleingeredet werden sollte.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Zum Verfahren muss man einige Punkte sagen. Es ist sehr wichtig, dass dieses Gesetz schnell umgesetzt wird, die Auditpflicht sehr schnell einsetzt. Wir sind etwas knapp mit der Zeit. Am 5. Dezember muss es eingeführt sein. Das heißt, die Unternehmen müssen bis dahin etwas umgesetzt haben. Deswegen ist es gut, wenn wir mit diesem Gesetz schnell zum Abschluss kommen. Ich möchte aber an dieser Stelle auch sagen, dass es Verzögerungen und Interventionen von Seiten des Koalitionspartners gab. Das sage ich mit einer bitteren Miene zum Koalitionspartner. Wir haben jetzt ein schnelles Verfahren, das nötig ist. Insofern kann man darüber hinwegsehen, dass mit Blick auf die Umsetzungsfrist nicht alle Vorschläge, die vonseiten der Opposition eingebracht wurden, eingearbeitet werden konnten.
Einen weiteren Punkt möchte ich erwähnen, der bei den parlamentarischen Verhandlungen zum Gesetzentwurf eine Rolle spielte. Es wurde versucht, eine Veränderung vorzunehmen, die als Verwässerung eingestuft werden muss, wenn sie gekommen wäre. Ich bin froh darüber, dass wir uns nicht darauf verständigen konnten. Es ist vom Koalitionspartner angemerkt worden, dass man auch ein Managementsystem nach ISO 14001 als Ausnahmetatbestand gelten lassen soll, einschließlich eines dann neu zu schaffenden Energieteils, denn nur dann würde es den Anforderungen genügen. Sie wissen, der Energieteil hätte neu erstellt werden müssen, es wäre zu einer weiterer Verzögerung gekommen. Es hätte die Sache auch sehr intransparent gemacht. Man hätte damit eher eine Schwächung von Qualitätsstandards zu befürchten. Ich bin froh, dass wir uns letztendlich darauf einigen konnten, diese Aufweichung nicht aufzunehmen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Der Normenkontrollrat hat eine gleichlautende Einschätzung abgegeben. Auch er hat sich mit diesem Vorschlag, die ISO 14001 als mögliche weitere Ausnahme zu den Auditpflichten zuzulassen, explizit auseinandergesetzt. Er hat das abgelehnt.
Ich möchte des Weiteren die Ausnahmetatbestände überhaupt ansprechen. Wenn es um die Einführung von Energieeffizienzmaßnahmen, aber auch um hinführende Maßnahmen wie die Einführung von Auditpflichten geht, wird häufig gesagt, dass sie eine Belastung für die Industrie seien. Das wird breit diskutiert. Überall wird eingeflochten, wir seien in unserem Industrieland schnell die Notleidenden, wenn die Energiekosten steigen und steigen. Ich möchte gerne auf dieses Argument eingehen, weil es immer so unreflektiert angeführt wird. Wenn man einmal genauer hinschaut und nicht nur den Vergleich der Energiekosten zwischen den Ländern in den Blick nimmt – da sind wir im internationalen Vergleich nun tatsächlich nicht gerade auf dem untersten Level -, sondern über den Tellerrand hinausschaut und sich auf die Energiestückkosten konzentriert, also darauf, welche Energiekosten in den einzelnen Produkten stecken, dann sieht man, dass wir da ganz aufgestellt sind.
Das heißt, wir werden unterm Strich nicht durch Maßnahmen geschädigt, die in puncto Energieeinsparung etwas drücken und treiben. Ganz im Gegenteil: Die Unternehmen werden damit konditioniert, sich etwas im technologischen Bereich, im Energieeinsparbereich auszudenken, initiativ zu werden und damit bei Zukunftstechnologien die Nase vorn zu haben; denn auch Energieeffizienztechnologien zählen zu den Zukunftstechnologien im weitesten Sinne. Insofern verschaffen wir uns mit solchen Maßnahmen, langfristig gesehen, sogar einen Wettbewerbsvorteil. Denn der Energiestückkostenvergleich bedeutet im internationalen Maßstab nachweisbar, dass es Anreize gibt, Einsparungen vorzunehmen, die uns langfristig unempfindlicher gegenüber steigenden Energiekosten und einer unüberschaubaren, unprognostizierbaren Energiekostenentwicklung machen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Dann möchte ich kurz auf zwei Punkte eingehen, die wir im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu behandeln hatten. Zum einen ging es darum – das wurde vonseiten der Unternehmen teilweise in nachvollziehbarer Form vorgebracht : Wie weit ist es vielleicht doch eine zu große Belastung für die Unternehmen, auch dann Energieaudits durchzuführen, wenn es sehr vergleichbare Standorte gibt, also man wirklich ganz klar sagen kann: „Hier macht es Sinn, Cluster zu bilden“, damit man nicht an jedem einzelnen Standort einen Audit vornehmen muss, was ja auch mit Kosten verbunden ist? Insofern haben wir uns darauf verständigt, dass solche Multi-Site-Verfahren zur Anwendung kommen, wenn es für sinnvoll erachtet wird, weil es ohne Einbußen bei der Qualität der Auditierung selbst möglich ist. Hier gilt es, die Verhältnismäßigkeit und Repräsentativität bei der Umsetzung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, prüfen zu lassen.
Zur Umsetzungsfrist möchte ich kurz sagen – ich habe es am Anfang schon erwähnt -: Wir haben eine knappe Umsetzungsfrist, die am 5. Dezember ausläuft. Wir sollten bedenken, was ich am Anfang meiner Rede gesagt habe: Wenn Unternehmen über die Auditverpflichtung hinausgehen, mehr machen, Energiemanagementsysteme einführen, ehrgeizig sind, deshalb etwas mehr Zeit brauchen, aber schon erste nachweisbare Umsetzungsschritte machen, dann sollen sie nicht benachteiligt werden. Auch darauf sollte bei der Umsetzung des Gesetzes geachtet werden. Wir haben vereinbart – das ist Bestandteil unserer Änderungen -, dass die Unternehmen dadurch, dass sie mehr machen, keine Nachteile erleiden sollen.
Jetzt ist meine Zeit schon um. Ich hätte sonst noch kurz zwei Punkte aus dem Entschließungsantrag der Grünen angesprochen. Dafür fehlt mir nun die Zeit.
(Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Oh! – Dr. André Hahn (DIE LINKE): Was sollen wir da sagen? – Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ihre Redezeit hätten wir mal gerne!)
– Ja, ich hatte elf Minuten Redezeit, aber es ist so. – Ich mache also an dieser Stelle einen Punkt.
Ich denke, wir werden mit diesem Gesetz einen guten Schritt nach vorne machen, auch wenn es hier um eine überschaubare Materie geht. Die Einführung des Auditsystems ist aber ein wichtiger, wertvoller Schritt.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)