Scheer: BGH-Urteil ist erster Schritt zu einem verlässlicheren Rechtsrahmen für Rekommunalisierung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil zur Konzessionsvergabe für das Stromnetz Olching mehr Rechtssicherheit bei der Vergabe von neuen Konzessionsverträgen geschaffen. Mit der Veröffentlichung der Urteilsbegründung am 16. Dezember betont der BGH explizit, dass selbst bei einzelnen, nicht zulässigen Vereinbarungen zu sogenannten Nebenleistungen nicht das komplette Verfahren zur Vergabe der Konzession nichtig wird.

„Damit wird die Gefahr gebannt, dass bundes- und landesweit neu geschlossene Konzessionsverträge wegen einzelner unzulässiger Klauseln für nichtig erklärt werden und womöglich ein neuer Vergabeprozess begonnen werden müsste“, so die schleswig-holsteinische SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer. Entsprechende Verträge führten zuletzt vermehrt dazu, dass Netzübergaben an Kommunen mit Verweis auf vermeintlich nichtige Entscheidungen zur Rekommunalisierung blockiert und Kommunen in rechtliche Auseinandersetzungen getrieben wurden. „Im kommenden Jahr gilt es zügig einen sicheren und eindeutigen Rechtsrahmen und damit noch weitergehende Rechtssicherheit für Rekommunalisierung zu schaffen. Hierfür bedarf es einer Überarbeitung des Energiewirtschaftsgesetzes und des Konzessionsrechts“, erklärt Scheer.

Entsprechende Vorhaben hatten Scheer und ihre Kollegin Bettina Hagedorn am Montag in Berlin mit Vertreterinnen und Vertretern schleswig-holsteinischer Kommunen und Stadtwerke auf Einladung der Abgeordneten diskutiert, vgl. hierzu: https://www.nina-scheer.de/zur-sache/pm/270-kommunen-und-energiewende-mdb-nina-scheer-und-bettina-hagedorn-im-gespraech-mit-stadtwerken-aus-schleswig-holstein.html.

 

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