Rede zu Protokoll: Nina Scheer zur Energieeffizienzrichtlinie

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Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen 

 

Sehr geehrter Herr Präsident, Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit diesem Gesetzesentwurf beginnt der erste gesetzliche Schritt zur Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED). Die Energieeffizienz kann  – neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien in allen drei Sektoren Strom, Wärme, Mobilität – zur zweiten Säule der Energiewende werden. In den früheren Wahlperioden – egal, welche Parteikonstellationen die jeweiligen Koalitionsregierungen gebildet hatten, gab es zwar starke Bekenntnisse zur Energieeffizienz. Doch leider blieb man bei den Maßnahmen zur Umsetzung hinter den eigenen Zielvorgaben zurück. Aufgabe dieser Großen Koalition wird es in dieser Legislaturperiode sein müssen, die Umsetzung engagiert anzugehen und effektive sowie volkswirtschaftlich effiziente Instrumente und Maßnahmen zu implementieren. Mit der Vorlage des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz durch den Kabinettsbeschluss am 3. Dezember wurde der kommende Handlungsrahmen abgesteckt. In den kommenden Monaten und Jahren wird es darum gehen, die Ziele und Maßnahmen mit Leben, aber auch mit finanziellen Mitteln zu füllen bzw. umzusetzen.

Der vorliegende Gesetzesentwurf ist – wie gesagt – ein erster, wichtiger Schritt, um zum einen die EU-Energieeffizienzrichtlinie umzusetzen und zum anderen die deutschen Energieeinsparziele zu erreichen. Mit dem Gesetzesentwurf werden Großunternehmen, also Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro, verpflichtet, ein unabhängiges Energieaudit durchzuführen. Das Energieaudit soll hierbei zum ersten Mal zum 5. Dezember 2015 erfolgen und danach aller vier Jahre wiederholt werden. Energieaudits führen dazu, dass Unternehmen ihre eigenen Energieeinsparpotenziale besser kennen und somit in gezielte Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz investieren können. Dadurch tragen sie nicht nur dazu bei, effizienter zu wirtschaften und Energie einzusparen. Die Unternehmen fördern damit zugleich auch ihre Wettbewerbsfähigkeit und machen sich somit zukunftsfest.

In den anstehenden parlamentarischen Beratungen werden wir uns eingehend diesem Gesetzesentwurf widmen und ausloten, an welchen Stellen wir noch weitere Verbesserungen in der Sache und somit zur Steigerung der Energieeffizienz vornehmen können. Dabei werden wir uns auch die Empfehlungen und Vorschläge des Umweltausschusses des Bundesrates anschauen und prüfen – unabhängig davon, ob am morgigen Freitag das Plenum des Bundesrates diese annimmt oder nicht. Im Rahmen einer Öffentlichen Anhörung von Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis wird sich der Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ende Januar nächsten Jahres weitere Expertise zu möglichen Änderungsbedarfen einholen. Das weitere Verfahren wird aber mit Blick auf die Umsetzungsfrist für die Unternehmen zum 5. Dezember 2015 eine anspruchsvolle Aufgabe sein. So sollten wir Parlamentarier uns bemühen, den betroffenen Unternehmen so frühzeitig wie möglich Klarheit darüber zu verschaffen, welche Anforderungen sie zukünftig zu erfüllen haben.

Abschließend sei noch kurz erwähnt, dass dieser erste gesetzliche Umsetzungsschritt eigentlich ein Paket aus der oben beschriebenen Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) und einer neuen Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) ist. Mit diesem Verordnungsentwurf wird ein verpflichtender Vergleich zu Kosten und Nutzen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) beim Neubau und der Modernisierung von Stromerzeugungs- und Industrieanlagen eingeführt. Dies soll dazu dienen, die Potentiale der Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland besser und leichter zu identifizieren und dann auch erschließen zu können. Auch wenn der Bundestag formal nicht mit diesem Verordnungsentwurf befasst ist, sollte es an dieser Stelle zusätzlich erwähnt sein. Gleichzeitig möchte ich dies mit der Bitte an den Bundesrat verbinden, sich zeitnah mit diesem Entwurf zu beschäftigen; leider wurde er in den Ausschusssitzungen des Bundesrates Anfang Dezember vertagt. Zur zügigen Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie wäre eine Beratung in den Bundesratsausschüssen im Januar hilfreich.