Nina Scheer aktuell zur Diskussion um Feihandelsabkommen:

„Es bedarf einer kritischen Auseinandersetzung mit den Inhalten und Zielen von Freihandelsabkommen und hier enthaltenen Investitionsschutzregelungen. Bei den derzeit verhandelten Freihandelsabkommen ist es mir wichtig, dass die Mitgliedstaaten, ihre Länder und Kommunen uneingeschränkt bzw. im Rahmen des bereits bestehenden EU-Rechts auch zukünftig Rechtsrahmen setzen dürfen, die handels- und investitionshemmende Wirkung haben können. Dies kann unter anderem sozial-, umwelt- und auch gesundheitsrelevante Normen betreffen. Nach meiner Überzeugung sind Investitionsschutzklausen, die über nationale Rechtssetzungen hinausgehen, nicht zu rechtfertigen. Gleiches gilt für die Einsetzung von Schiedsgerichten. Ausgewachsene Rechtsstaaten brauchen keine Paralleljustiz.

Insofern unterstreiche ich die Aussage des SPD-Konvent-Beschlusses vom 20. September 2014:
„Ein Freihandelsabkommen darf nicht dazu führen, dass europäische Standards etwa im Arbeits- und Umweltrecht, beim Daten oder Verbraucherschutz in Frage gestellt oder Investoren vor internationalen Schiedsstellen Rechtsstaatliche Standards und demokratische politische Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzielen aushebeln können.“

CETA betreffend wird eine abschließende Positionierung erst möglich sein, wenn die Vertragstexte in übersetzter Form vorliegen. Dies wird voraussichtlich Mitte 2015 der Fall sein. Der Rat, in dem die nationalen Regierungen vertreten sind, und das Europäische Parlament werden frühestens Ende 2015, voraussichtlich aber erst 2016 über das Abkommen entscheiden.“

 

Weiterführende Informationen zum Thema unter:

Erklärung zu den Erschließungsanträgen der Fraktion DIE LINKE – „Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA Freihandelsabkommens“ (25. September 2014)

Scheer für Offenlegung von Inhalten aktuell verhandelter Freihandelsabkommen – Nein zu Investitionsschutz   (19. September 2014)

Stellungnahme zum Freihandelsabkommen, TTIP (11. April 2014)

 

Der SPD-Konvent-Beschluss vom 20. September 2014