Nina Scheer zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Kündigung des bilateralen Atomabkommens mit Brasilien“
Drucksachen 18/2610, 18/2907
Sehr geehrte Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Schon zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode haben wir dieses doch wichtige Thema auf der Tagesordnung: eine Überprüfung der bilateralen Atomabkommen, nun den Fall des deutsch-brasilianischen Abkommens. Ich möchte an dieser Stelle wiederholen, dass ich es wichtig finde, dass die Atomabkommen auf den Prüfstand kommen. Es ist an dieser Stelle aber auch festzustellen, dass es uns nicht gelingen wird, Ihrem Antrag dahin gehend zu entsprechen, dass Deutschland eine Kündigung dieses Vertrages herbeiführt. Dazu möchte ich Folgendes ausführen.
Es steht fest, dass wir aus heutiger Sicht das 1975 geschlossene Atomabkommen so nicht mehr gutheißen können. Es stammt aus einer Zeit, in der Deutschland noch nicht den Atomausstieg beschlossen hatte, und ist natürlich in diesem Lichte zu sehen. Konsequenterweise muss natürlich eine Betrachtung des Atomabkommens aus heutiger Sicht zu der Einsicht führen, dass es so nicht aufrechterhalten werden kann bzw. überprüft werden muss. Ich schließe allerdings auch daraus, dass man in der Gemengelage, in der wir stecken, den Blick auf Elemente des Atomabkommens richten sollte, die möglicherweise beinhalten könnten, einen Informationsfluss mit Brasilien aufrechtzuerhalten und damit einen Rahmen zu gewinnen, wodurch dazu beigetragen werden kann, mit den Folgelasten von Atomenergienutzung in Brasilien verantwortlich umzugehen.
(Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was für ein Unsinn!)
Ich weiß nicht, ob dies der Inhalt eines abzuändernden und anzupassenden Atomabkommens sein könnte und ob so etwas Bestand haben könnte. Wenn das aber möglich wäre, dann müssen wir uns dem stellen. Insofern finde ich es wichtig, dass ein regierungsinterner Austausch darüber stattfindet, ob nicht dieses Atomabkommen und auch andere Atomabkommen dahin gehend überarbeitet werden müssen. Wenn man in einem entsprechenden Abstimmungsprozess zu einem Ergebnis gekommen ist, sind daraus dann auch die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Ich plädiere dafür, dass dieser Austausch offen geschieht. Offen heißt auch, dass möglicherweise weitere Kündigungen in Betracht gezogen werden müssen. Wir haben in der Vergangenheit auch schon einmal eine Kündigung vorgenommen. Aber die Wahrheit ist auch, dass unter Rot-Grün nur ein einziges Atomabkommen gekündigt wurde. Wir haben, wenn ich das jetzt richtig zusammenzähle, 183 Atomabkommen.
All das ist, wie gesagt, bis heute nicht abschließend geklärt. Insofern hoffe ich, dass wir zu einer Klärung kommen; denn den Status quo aufrechtzuerhalten, finde ich wie Sie nicht gut.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Alexander Ulrich)