In Bezugnahme auf die Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Brüsseler Entscheidung über britische Atomenergiefördermaßnahmen erklärt die örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer:
„Atomenergienutzung ist mit Blick auf die mit ihr verbundenen unbeherrschbaren Risiken und Folgelasten weder zukunftsfähig noch verantwortbar. Zudem stellen Windenergie und Solarenergie kostengünstigere Energiegewinnungsmöglichkeiten dar.
Die Entscheidung über Energiegewinnungsmöglichkeiten ist nach dem EU-Vertrag aber eine Entscheidung des jeweiligen Mitgliedsstaates. Wenn sich die britische Regierung für den Neubau von Atomkraftwerken entscheidet und die britischen Stromkunden, Bürgerinnen und Bürger bereit sind, Atomenergieförderungen von rund 11 Cent/kWh über 35 Jahre lang (samt staatlichem verbürgten Inflationsausgleich) zu zahlen, ist dies energiepolitisch und vernunftorientiert nicht nachvollziehbar, liegt aber dennoch in der nationalen Rechtsetzungshoheit des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates.
Diesem Umstand trägt der vorliegende Antrag nicht hinreichend Rechnung. Dem Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bzgl. einer Nichtigkeitsklage gegen den Förderrahmen für das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point C kann ich somit nicht folgen.
Die energiepolitischen Entscheidungen Großbritanniens zur fortgesetzten Atomenergienutzung sollten uns in Europa ein weiterer Anlass sein, auch europäische Aussagen zur Atomenergienutzung, etwa in Gestalt des EURATOM-Vertrages, zu korrigieren und sie durch Energiewendeziele zu ersetzen.“
Scheer fügt an: „Vorhaltungen, in der Ablehnung des Entschließungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liege eine Zustimmung für AKW-Subventionen im Ausland, sind somit unhaltbar und sachlich verfehlt – zumal britische Subventionen schon rein formal nicht zur Entscheidung durch den Deutschen Bundestag stehen. Mit dem deutschen Atomausstieg und den hiesigen Rahmenbedingungen zum Ausbau Erneuerbarer Energien leistet Deutschland eine wichtige Vorreiterfunktion. Dies beweist, dass die mitgliedstaatliche Gestaltungshoheit nach wie vor sinnvoll ist und nicht am Beispiel Großbritanniens europapolitisch hinterfragt werden sollte.“
(Vgl. auch die persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Bundestages, https://www.nina-scheer.de/zur-sache/aktuell-zur-sache/250-erklaerung-zum-entschliessungstrag-der-fraktion-buendnis-90-die-gruenen-zur-bruesseler-entscheidung-ueber-britische-atomenergiefoerdermassnahmen.html
oder http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18060.pdf (Anlage 2 Seite 5639 – Seite 165 im Pdf))