Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Nina Scheer zu der namentlichen Abstimmung über die Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag (Drs. 18/1458) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Für fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne“, Drs 18/2646 am 25. September 2014:
Die Aussage des betreffenden Antrags von Bündnis 90/Die Grünen, wonach die Bundesregierung aufgefordert wird, sich „unverzüglich im Rat der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass in TTIP kein Mechanismus zu außergerichtlichen Schiedsverfahren zwischen Investoren und Staaten aufgenommen wird, beziehungsweise ein Abkommen, das einen solche Streitbeilegungsmechanismus vorsieht, abzulehnen, sowie „sich unverzüglich im Rat der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass in CETA kein Mechanismus zu außergerichtlichen Schiedsverfahren zwischen Investoren und Staaten aufgenommen wird, beziehungsweise ein Abkommen, das einen solchen Streitbeilegungsmechanismus vorsieht, abzulehnen“, teile ich inhaltlich.
Der für Freihandelsabkommen federführend zuständige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat bereits darauf hingewiesen, dass er sich für die Herausnahme von Investitionsschutzvorgaben aus CETA einsetzen wird bzw. dass diese nicht in TTIP aufgenommen werden. Diese Haltung hat er in seiner heutigen Rede, auch unter Bezugnahme auf den SPD-Parteikonventsbeschluss vom 20. September 2014 nochmals betont. Insofern bedarf es keiner Aufforderung der Bundesregierung von Seiten des Deutschen Bundestages, sich hierfür im Rat der EU einzusetzen.
Freihandelsabkommen, die Investitionsschutzvorgaben, Schiedsgerichtsbarkeiten oder andere Elemente enthalten, die geeignet sind, demokratische Strukturen bzw. Gestaltungshoheiten zu unterwandern, kann und werde ich im Zuge der Ratifizierung nicht zustimmen. Ich halte es für unerlässlich, dass die betreffenden Abkommen einem solchen Ratifizierungsprozess durch die mitgliedstaatlichen Parlamente unterzogen werden und zuvor umfassend eine Offenlegung der Vertragstexte mit verbindlichen Übersetzungen erfolgt.
Eine Entscheidung über CETA bzw. TTIP durch den Deutschen Bundestag steht mit dem betreffenden Antrag nicht an, womit ich der Beschlussempfehlung zur Ablehnung desselben folge.
Dr. Nina Scheer, MdB
Berlin, vom 25.09.2014