Zu der Frage um Aufsuchungserlaubnisse erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer, Herzogtum-Lauenburg/Stormarn-Süd:
„Heutige Möglichkeiten zur Erteilung einer Aufsuchungserlaubnis verdeutlichen, dass es einer Änderung der Rahmenbedingungen bedarf, wonach Fracking künftig rechtssicher und von Beginn an ausgeschlossen wird.“
Die Erteilung einer Aufsuchungserlaubnis enthalte zwar keine Erlaubnis für Fracking und auch keine Aussage darüber, ob auf Grundlage der Aufsuchergebnisse eine Genehmigung für Fracking beantragt oder gar erteilt wird.
„Dennoch zeigt der Antrag auf Erteilung einer Aufsuchungserlaubnis, dass heute Erkundungen um Ressourcenvorkommen vorgenommen werden, die – jedenfalls für die Form des Frackings – von der breiten Mehrheit der Bevölkerung missbilligt werden und auch mit Blick auf mögliche Gefährdungen von Umwelt und Gesundheit nicht akzeptabel sind“, so Scheer und fügt an: „Entsprechende Ressourcengewinnungen müssen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger so ausgeschlossen werden, dass nicht der Anschein von Hintertüren erweckt wird“.